Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 2.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 28.09.2021
- 3.Bordsteinabsenkungen im Schimmelsfeld, FrillendorfZur Vorlage · 1943/2021/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 1943/2021/CDU einen Antrag gestellt, der die Absenkung von Bordsteinen in der Siedlung Schimmelsfeld im Stadtteil Frillendorf zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet die Verwaltung, an mehreren Stellen innerhalb des Wohngebiets entsprechende Anpassungen der Bordsteinkanten vorzunehmen.
Begründet wird das Anliegen mit der aktuellen Beschaffenheit der Einmündungsbereiche entlang der Straße Schimmelsfeld. Laut dem Antrag sind die Bordsteine an den Seiten der Hauptachse an einigen Stellen nicht abgesenkt. Die Fraktion führt an, dass diese Kanten ein Hindernis für Personen mit Mobilitätseinschränkungen darstellen. Die Verwaltung wird durch den Antrag ersucht, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung I am 26. Oktober 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Sanierung Gehweg und Baumbeete Richard-Wagner-Str. zwischen Rellinghauser- und Moltkestr. (ungerade Hausnummern)Zur Vorlage · 1944/2021/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 1944/2021/CDU einen Antrag gestellt, der die Sanierung von Gehwegen und Baumbeeten in der Richard-Wagner-Straße betrifft. Konkret richtet sich das Anliegen an den Bereich zwischen der Rellinghauser Straße und der Moltkestraße, wobei der Fokus auf den ungeraden Hausnummern liegt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, den Gehweg, die Baumbeete sowie den separaten Weg neben der Fahrbahn so umzugestalten, dass eine gefahrlose Begehung auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen möglich ist. Als Begründung für die Notwendigkeit einer Neugestaltung führt die Antragstellerin Bildmaterial an, welches den aktuellen Zustand der betroffenen Flächen dokumentiert. Der Antrag wurde zur Beratung und Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 26. Oktober 2021 vorgelegt.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Blühwiese Pfarrer-Wolfgang-Lüthgen-PlatzZur Vorlage · 1945/2021/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage Nummer 1945/2021/CDU einen Antrag gestellt, der die Anlage einer Blühwiese auf der Grünfläche am Pfarrer-Wolfgang-Lüthgen-Platz vorsieht. Die Fraktion bittet die Verwaltung, diese Maßnahme umzusetzen, um den Schutz von Vögeln, Bienen und Insekten zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass die betreffende Fläche eine beachtliche Größe aufweist und die Einrichtung einer Blühwiese eine Bereicherung für den Stadtteil Huttrop darstelle. Der Antrag wurde zur Beratung für die Sitzung der Bezirksvertretung I am 26. Oktober 2021 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Vergrößerung von Baumbeeten in der Plantenbergstr.Zur Vorlage · 1954/2021/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Prüfung von Maßnahmen zur Anpassung der Baumbeete in der Plantenbergstraße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die acht Baumbeete, welche sich auf der linken Seite der Straße in Fahrtrichtung von der Steeler Straße kommend befinden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung zu untersuchen, inwieweit diese acht Baumbeete vergrößert werden können. Zudem wird die Prüfung angefragt, wie die Beete gegen das Befahren durch Personenkraftwagen gesichert werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob für einen weiteren Baum, welcher derzeit auf dem Bürgersteig ohne ein entsprechendes Beet steht, ein neues Baumbeet angelegt werden kann. Die Begründung des Antrags führt an, dass die bestehenden Baumbeete eine geringe Größe aufweisen und teilweise nicht gegen das Befahren durch Fahrzeuge gesichert sind.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Baum Adapt Handlungsleitfaden Empfehlungen für das Stadtbaummanagement im Spannungsfeld zwischen Klimaanpassung, Erhalt von Ökosystemleistungen und dem Schutz kritischer InfrastrukturenZur Vorlage · 1955/2021/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion in der Bezirksvertretung I hat im Rahmen des Antrags 1955/2021/GRÜNE einen Vortrag sowie eine Zusammenfassung zum Handlungsleitfaden „Baum Adapt“ angefordert. Das zugrunde liegende Konzept befasst sich mit Empfehlungen zum Stadtbaummanagement und untersucht die Wechselwirkungen zwischen Stadtklima, Ökosystemleistungen und dem Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf den Baumbestand.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung bitten um Informationen zu spezifischen Aspekten der Neu- und Nachpflanzung von Bäumen. Dabei sollen geklärt werden, ob für Baumbeete bei Ersatzpflanzungen eine Mindestgröße vorgesehen ist und ob zur Vergrößerung dieser Beete Parkflächen herangezogen werden können. Zudem wird nach den Anforderungskriterien für Standorte sowie nach der nachträglichen Planbarkeit von Baurigolen gefragt, auch unter Berücksichtigung staatlicher Förderungen.
Hintergrund der Anfrage ist die Notwendigkeit einer fundierten Informationsgrundlage für die Arbeit der Bezirksvertretung. Da die Mitglieder der Bezirksvertretung I jährlich Haushaltsmittel für Baumnachpflanzungen und die Vergrößerung von Baumbeeten bereitstellen und regelmäßig Listen zu Sommer- und Winterfällungen sowie zu Risikobaumfällungen vorliegen, sollen die Ergebnisse des Handlungsleitfadens zur Unterstützung künftiger Entscheidungen dienen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.1Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2021/2022Zur Vorlage · 1248/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fraktion Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2021/2022. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr bruchsicher eingestuft wurden. Als Ursachen für die Instabilität werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen vergangener Trockenperioden angeführt. Zudem sind teilweise Schäden durch den Sturm Ela oder Risse durch die Last neuer Triebe relevant.
Die Entscheidung zur Entfernung basiert auf den Ergebnissen von zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Stands. Um den Verlust auszugleichen, sieht die Verwaltung vor, für jeden entfernten Straßenbaum mit eigenem Baumbeet eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Durchführung der Nachpflanzungen auf anderen Flächen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachbereiche.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimabedingter Veränderungen, wie etwa Pilz- oder Bakterienerkrankungen sowie Insektenbefall, weitere Baumentfernungen in der Zukunft möglich sind. Über solche Entwicklungen werden die Bezirksvertretungen separat informiert. Die Vorlage ordnet die Maßnahme im Kontext der städtischen Klimabilanz ein.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.Einrichtung von festen Sitzmöglichkeiten mit Tisch in GrünanlagenZur Vorlage · 1956/2021/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Prüfung der Einrichtung fester Sitzmöglichkeiten mit Tisch in Grünanlagen beantragt. Ziel der Anfrage ist es, die Nutzung von Außenflächen für Aktivitäten wie das Lernen und Arbeiten im Freien zu ermöglichen, wobei insbesondere Studierende der Universität Duisburg-Essen als Nutzergruppe angeführt werden.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, entsprechende Infrastrukturen in öffentlichen Grünflächen bereitzustellen. Als mögliche Standorte für solche Einrichtungen werden im Dokument der Waldthausenpark, der Stadtgarten sowie der Unipark genannt. Die Fraktion begründet das Anliegen mit der gestiegenen Bedeutung von Arbeits- und Lernmöglichkeiten im Freien, die unter anderem durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie hervorgehoben wird. Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, die technische und organisatorische Umsetzbarkeit solcher Installationen in den genannten Gebieten zu untersuchen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung - 9.Verbesserung der Situation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der OstfeldstraßeZur Vorlage · 1958/2021/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags der Bezirksvertretung I die Prüfung einer baulichen Veränderung der Ostfeldstraße beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger im Bereich zwischen dem Limbecker Platz und der Kreuzeskirchstraße zu verbessern.
Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, inwieweit der rechte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden in eine sogenannte Protected-Bike-Lane umgewandelt werden kann. Die Antragstellerin führt an, dass die aktuelle Situation vor dem westlichen Ausgang des Einkaufszentrums Limbecker Platz für den Fuß- und Radverkehr unbefriedigend sei. An der Einmündung Limbecker Platz/Logenstraße werde der Radweg durch Markierungen auf den Fußweg geführt, wobei ab diesem Punkt die Regelung „Fußweg, Fahrräder frei“ gelte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz vor dem Einkaufszentrum für beide Verkehrsgruppen zu gering bemessen sei.
Der Antrag verweist zudem auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Protected-Bike-Lanes durch das Bundesministerium für Digitales, Verkehr, Mobilität und Stadtentwicklung. Die Kosten für die Stadt Essen sollen dadurch überschaubar bleiben. Die Entscheidung über die Prüfung der Verkehrsmaßnahme ist für die Sitzung der Bezirksvertretung I am 26. Oktober 2021 vorgesehen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Vorfahrtregelungen WeiglestraßeZur Vorlage · 1959/2021/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 1959/2021/GRÜNE die Überprüfung und Verbesserung der Vorfahrtregelungen an der Weiglestraße beantragt. Konkret richtet sich das Anliegen an die Einmündung der Weiglestraße zur Umweltspur sowie an die Verbindung zur Helbingstraße.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Weiglestraße als Fortsetzung der Umweltspur in Richtung Süd- und Südostviertel fungiert. An der Einmündung zur Umweltspur müsse der Autoverkehr aus Richtung Hohenburgstraße dem Radverkehr Vorrang gewähren. Zur Verdeutlichung der bestehenden Beschilderung schlägt die Fraktion vor, das Verkehrsschild um den Zusatz „Radverkehr in beide Richtungen“ zu ergänzen oder alternativ ein Stoppschild mit Haltelinie einzusetzen. Zudem wird eine rote Einfärbung der Fahrbahnmarkierung zur Kennzeichnung der Radverkehrsanlage sowie eine entsprechende Auszeichnung des Abschnitts als Fahrradstraße angeregt.
Hinsichtlich der Einmündung der Verbindung zur Helbingstraße wird festgestellt, dass dort derzeit keine Schilder die Vorfahrt regeln, obwohl die Fahrbahnmarkierung eine Vorfahrt der Weiglestraße nahelegt. Die Fraktion bittet die Verwaltung, die Vorfahrt an dieser Stelle durch Beschilderung klar zu regeln, um eine einheitliche Gestaltung mit den Radverkehrsachsen A und B zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Beschilderung Ökopark SegerothZur Vorlage · 1992/2021/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, der eine verbesserte Information der Besucher im Ökopark Segeroth zum Ziel hat. Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, an den Haupteingängen des Parks Hinweisschilder aufzustellen, welche das Konzept des Ökoparks in leicht verständlicher Form und in gängigen Sprachen erläutern.
Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, ob am derzeit ausgetrockneten Teich im Park Schilder angebracht werden können, die die Ursachen für die Austrocknung sowie die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen der Verwaltung erklären. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Ergebnissen einer Befragung, wonach das Konzept des Parks sowie die Hintergründe zum Zustand des Teichs und zum Umgang mit der lokalen Flora und Fauna den Besuchern nicht ausreichend bekannt seien. Ziel ist es, den Park als ökologischen Lernort zu stärken und die Kommunikation über die Maßnahmen von Grün und Gruga zu ergänzen.
Zudem fordert die Fraktion die Verwaltung auf, für beide geplanten Beschilderungen eine Kostenaufstellung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Berichte der Beauftragten
- 13.Verkehrliche Problempunkte
- 13.1Unleserliche und defekte Straßenschilder
- 13.2Verkehrliche Situation an der Kindertagesstätte Elisenstraße / Ergebnisse des Ortstermins am 25.10.2021
- 13.3Lkw-Parken auf der Frillendorfer Straße in Richtung Innenstadt
- 13.4Parkverbot in der Straße "Auf der Donau"
- 13.5Parkplätze auf der Steeler Straße an der ehem. Stadtbibliothek Huttrop
- 13.6Partielles Absolutes Haltverbot auf der Steeler Straße
- 13.7Zugeparkte Aufstellfläche für Radfahrer an der Frillendorfer Straße
- 13.8Zugestellter Gehweg in Höhe Beisingstraße 39
- 14.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 15.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Beweg Dein QuartierZur Vorlage · 1987/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1987/2021/6 befasst sich mit dem Partizipationsprojekt „Beweg Dein Quartier“, das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit umgesetzt wird. Das Projekt, das durch das Büro urbanista und das Centrum für Umweltmanagement, Ressourcen und Energie der Ruhr-Universität Bochum koordiniert wird, dient der Erprobung neuer Beteiligungsansätze zur Mobilitätswende in Essen und Offenbach am Main.
Das Projektgebiet in Essen umfasst die City Nord, die grüne mitte Essen sowie Teile des Nordviertels, einschließlich des Eltingviertels und angrenzender Bereiche zum Campus der Universität Duisburg-Essen. Ziel des Vorhabens war die Entwicklung einer sogenannten Agenda Map, die eine mittel- und langfristige Umgestaltung der Mobilität sowie eine Steigerung der Lebensqualität im Quartier vorsieht. Dabei lag der Fokus auf dem Dialog über Mobilitätsverhalten und die nachhaltige Transformation der Verkehrsstrukturen.
Der Projektablauf in Essen begann im Juli 2020 und umfasste verschiedene digitale sowie analoge Formate, wie Umfragen, Online-Hackathons und Workshops. Aufgrund der Pandemie wurden viele Beteiligungsformate in den digitalen Raum verlagert. Die Ergebnisse wurden in einer Agenda Map zusammengefasst und der Stadtverwaltung übergeben. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts durch die Bezirksvertretung I sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.1Beweg Dein QuartierZur Vorlage · 1987/2021/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1987/2021/6 1 zur Vorlage 1987/2021/6 befasst sich mit dem Partizipationsprojekt „Beweg Dein Quartier“. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert und koordiniert das Büro urbanista gemeinsam mit dem Centrum für Umweltmanagement, Ressourcen und Energie der Ruhr-Uni Bochum. Ziel des Vorhabens ist die Erprobung neuer Beteiligungsansätze zur Mobilitätswende in Essen und Offenbach am Main.
Das Projektgebiet in Essen umfasst die City Nord, die grüne mitte Essen sowie Teile des Nordviertels, einschließlich des Eltingviertels und angrenzender Bereiche des Campus der Universität Duisburg-Essen. Im Fokus stand die Entwicklung einer sogenannten Agenda Map, die als Instrument für eine mittel- und langfristige Umgestaltung der Mobilität und zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier dient. Dabei wurden Mobilitätsthemen als Teil des Alltags betrachtet, um eine nachhaltige Transformation des Mobilitätsverhaltens zu unterstützen.
Der Projektablauf in Essen begann im Juli 2020 und umfasste verschiedene digitale sowie analoge Formate, wie Umfragen, Workshops und einen Online-Hackathon. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Beteiligungsformate in den digitalen Raum verlagert. Die Ergebnisse wurden in einer finalen Agenda Map zusammengefasst, die der Stadtverwaltung übergeben wurde. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Nationale Projekte des Städtebaus - Beteiligung am Förderaufruf 2022 mit dem Vorhaben zur Radanbindung der Innenstadt an den RS 1 und den Berne-RadwegZur Vorlage · 1903/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Förderaufruf 2022 des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ teilzunehmen. Im Zentrum des Antrags steht ein Vorhaben zur Radanbindung der Essener Innenstadt an den Radweg RS 1 sowie an den Berneradweg. Hierzu soll eine Projektskizze eingereicht werden, um zunächst Planungsmittel für die Untersuchung der Machbarkeit und die Entwicklung eines Konzepts zu beantragen.
Das Projekt sieht die Errichtung von Brückenbauwerken vor, um die Innenstadt von der Rottstraße über den Rheinischen Platz nach Norden und den Berneradweg über die Blumenfeldstraße nach Süden mit dem geplanten Verlauf des RS 1 im Bereich des Eltingviertels zu verbinden. Ziel ist es, die räumliche Trennung des Eltingviertels durch den ehemaligen Bahndamm zu überbrücken und die Erreichbarkeit des Zentrums per Fahrrad zu verbessern. Damit soll die städtebauliche Entwicklung des Quartiers unterstützt und das Ziel der Stadt, den Modal Split bis 2035 zu verändern, unterstützt werden.
Der Prozess ist zweistufig angelegt: In der ersten Phase wird die Projektskizze beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingereicht. Bei einer Auswahl im zweiten Schritt soll die Beantragung von Projektzuwendung für die Realisierung der Brückentrassen erfolgen. Die Verwaltung plant, für die Konzeptentwicklung einen externen Dienstleister einzusetzen. Der Rat der Stadt Essen hat die Teilnahme am Förderaufruf sowie die Einreichung der Projektskizze beschlossen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 18.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Kastanienhöfe" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2021Zur Vorlage · 1979/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Essen MITTE/OST um eine neue Maßnahme zum Klimaschutz. Im Zentrum steht die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Hauptsitz der Allbau GmbH in den Kastanienhöfen. Diese Ergänzung ist notwendig, um die Förderfähigkeit für das Stadterneuerungsprogramm 2021 sicherzustellen, da die Bezirksregierung Düsseldorf die Benennung einer spezifischen Maßnahme zur Klimaanpassung als Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid festgelegt hat.
Die geplante Anlage umfasst etwa 416 Module auf einer Fläche von circa 765 Quadratmetern und soll eine Gesamtleistung von rund 149,76 kWp erreichen. Damit wird eine jährliche Erzeugung von etwa 150.000 kWh Solarstrom angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vollständig durch die Allbau GmbH, wodurch für die Stadt Essen keine Kosten entstehen.
Die Aufnahme der Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST ist eine formale Voraussetzung, um die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 931.880 Euro für weitere Projekte wie das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds oder das Hof- und Fassadenprogramm abrufen zu können. Ein Verzicht auf die formale Integration könnte zum Widerruf des Zuwendungsbescheids durch den Fördermittelgeber führen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen die Aufnahme der Photovoltaikanlage offiziell beschließt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um die Maßnahme "Gießränder" als Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadterneuerungsprogramm 2022Zur Vorlage · 1981/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Essen MITTE/OST um eine spezifische Maßnahme zur Klimafolgenanpassung zu ergänzen. Konkret soll der Einbau von Gießrändern bei städtischen Jungbäumen in das Konzept aufgenommen werden. Diese Ergänzung ist eine Voraussetzung für den Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2022.
Die Maßnahme sieht vor, im Fördergebiet Essen MITTE/OST insgesamt 338 Jungbäume mit Kunststoffmanschetten zu versehen. Diese etwa 30 cm breiten Manschetten werden um die Stämme installiert, um das Gießwasser gezielter im Bodensubstrat zu halten und eine langsame Versickerung zum Wurzelballen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Wasserversorgung der Bäume bei Hitze und Dürre zu sichern und die Wurzeln vor äußeren Einflüssen wie Streusalz zu schützen. Die Umsetzung erfolgt durch beauftragte Fachfirmen, die das Substrat freilegen und die Manschetten montieren.
Die Notwendigkeit dieser Ergänzung ergibt sich aus den Vorgaben der Städtebauförderung, wonach für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der neuen Programmstruktur eine Maßnahme zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel benannt werden muss. Für die Stadt Essen entstehen durch die formelle Aufnahme dieser Maßnahme in das IEK Essen MITTE/OST keine zusätzlichen Kosten. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufnahme der Maßnahme beschließen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 1993/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Verlängerung der Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten der Durchwegung des Einkaufszentrums Limbecker Platz sowie den damit verbundenen Anpassungen des städtebaulichen Vertrages. Zuvor war bereits beschlossen worden, die Änderungen der Öffnungszeiten bis Ende März 2021 zu befristen und den Zeitraum anschließend um sechs Monate zu verlängern.
Aktuell bleibt das Einkaufszentrum in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Die durch diese Regelung entstehenden Einsparungen bei Kosten für Beleuchtung, Bewachung oder die Beseitigung von Vandalismusschäden werden nach Bestätigung durch das Centermanagement an die Mieter weitergegeben. Die Verwaltung stellt fest, dass im bisherigen verlängerten Probezeitraum keine Beschwerden über die geänderten Öffnungszeiten bei der Verwaltung, der EMG oder dem Centermanagement eingegangen sind.
Aufgrund der pandemiebedingten Situation im Einzelhandel und der Gastronomie sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten wird vorgeschlagen, die Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten bis November 2022 zu verlängern. Ziel ist es, die Mieter des Einkaufszentrums durch die zeitlich befristete Kosteneinsparung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Verlängerung zustimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, im November 2022 erneut über die Entwicklung der Beschwerdelage zu berichten.
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Beratungsfolge
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Änderungen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich Bedenken erhoben - 21.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Bodendenkmal Berthold-Beitz-Boulevard, östl. Frohnhauser Str. 95 (ehem. Bunker für Personal der kruppschen Werkbahn)Zur Vorlage · 1823/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf die Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste der Stadt Essen vorgelegt. Es handelt sich dabei um ein Bodendenkmal am Berthold-Beitz-Boulevard, östlich der Frohnhauser Straße 95, welches ehemals als Bunker für das Personal der Kruppschen Werkbahn diente.
Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde bzw. die Stadtarchäologie Essen wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts bestätigt. Da das Objekt eine überbezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Eintragung beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Das Verfahren zur Unterschutzstellung folgt dem zweistufigen Prozess des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Im ersten Schritt steht die Feststellung der Denkmaleigenschaft im Vordergrund, wobei wirtschaftliche Belange der Eigentümer noch nicht berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt werden Entscheidungen über Veränderungen am Objekt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse getroffen.
Das vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde durchgeführt, wobei gegen die Denkmaleigenschaft keine Einwände erhoben wurden. Zu den wirtschaftlichen Belangen wurden bereits Stellungnahmen abgegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Bericht zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die Denkmaleigenschaft äußert, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Eintragung in die Denkmalliste beschließt.
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- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben -Ortstermin erwünscht-
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben -Ortstermin erwünscht- - 22.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Zustand der Steeler Straße im Bereich Stattropstraße-Spillenburgstraße/MählerwegZur Vorlage · 1921/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Sitzung am 26. Oktober 2021 eine Bürgereingabe zur Verkehrssituation in der Steeler Straße im Bereich zwischen Stattropstraße und Spillenburgstraße/Mählerweg zur Kenntnis genommen. Ein Anwohner berichtete über den Zustand der Fahrbahn und des Gleiskörpers der Ruhrbahn GmbH. Er führte aus, dass Risse, Absackungen der Verbundpflasterung sowie defekte Gullyeinfassungen zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen an Gebäuden führen würden, insbesondere durch schwere Lkw. Als Maßnahmen wurden eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für Lkw über 3,5 Tonnen, ein nächtliches Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge sowie eine fachgerechte Reparatur der Straße vorgeschlagen.
Das Amt für Straßen und Verkehr erklärte dazu, dass die Steeler Straße als Landesstraße eine wichtige innerörtliche Verbindung darstellt, wes wodurch verkehrsbeschränkende Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich seien. Eine Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit durch die Fachabteilung und die Ruhrbahn GmbH ergab keine Einschränkungen für die Befahrung durch schwere Lkw. Eine umfassende Sanierung des Gleisbereichs sei aufgrund geplanter Arbeiten im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Spillenburgstraße ab 2024 sowie anstehender Erneuerungen der Versorgungsleitungen ab 2023 wirtschaftlich nicht veranlasst. Eine Temporeduzierung fehle zudem an der rechtlichen Grundlage, da keine besondere Gefahrenlage oder schützenswerte Einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung vorliegen. Eine Entscheidung über zukünftige Lärmschutzmaßnahmen wird im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erwartet.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 23.Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I
- 23.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Witteringstraße 41 (Verlängerung bis zum 30.09.2022)Zur Vorlage · 1885/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie in der Witteringstraße 41 zugestimmt. Die Genehmigung umfasst die Nutzung von etwa drei Parkplatzflächen vor dem Betrieb sowie, bei entsprechender Zustimmung, auch vor dem benachbarten Ladenlokal. Der Zeitraum für diese Sondernutzung wurde bis zum 30. September 2022 verlängert.
Die Entscheidung basiert auf einem Antrag des Betreibers des Ladenlokals. Laut Informationen des Amtes für Straßen und Verkehr, Fachbereich 66-5, beruht die Grundlage auf einem Beschluss des Stadtrates vom 25. August 2021. Dieser Beschluss sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen vor, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Für den Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 ist die Nutzung von Parkflächen jedoch nicht vorgesehen, sodass die Flächen in dieser Zeit wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen.
Der Antragsteller hat die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und zugesichert, die Auflagen der bestehenden straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis einzuhalten. Zudem wurde die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche sowie die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht zugesichert. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung zum Antrag, da keine Bedenken gegen die Nutzung der 27 Quadratmeter großen Parkflächen bestehen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Rüttenscheider Straße 49 (Verlängerung bis zum 30.09.2022)Zur Vorlage · 1886/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 49 zugestimmt. Der Beschluss umfasst die Verlängerung der Nutzung von zwei Parkplatzflächen, konkret zwei Schrägeinstellplätze mit einer Gesamtfläche von 28 Quadratmetern, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für den Antrag bildet eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021. Diese sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen bis einschließlich September 2022 vor, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Für den Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 ist die Nutzung von Parkflächen jedoch nicht vorgesehen, sodass die Flächen in dieser Zeit wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen. Eine erneute Einrichtung der Gastronomieflächen ist ab dem 1. März 2022 möglich.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Antrag geprüft und keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung geäußert, sofern der Behindertenparkplatz freigehalten wird. Der Betreiber des Ladenlokals hat zugesichert, die straßen- und wegerechtlichen Auflagen zu erfüllen, wozu auch die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur Verkehrsfläche sowie die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gehört. Die Verwaltung empfahl der Bezirksvertretung die Zustimmung zum Antrag.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Rellinghauser Straße 136 (Verlängerung bis zum 30.09.2022)Zur Vorlage · 1887/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie in der Rellinghauser Straße 136 zugestimmt. Damit wird die Nutzung eines Parkplatzes mit einer Fläche von 6,00 m x 1,96 m für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 genehmigt.
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 25. August 2021, der ein vereinfachtes Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen aufgrund der Corona-Pandemie bis einschließlich September 2022 vorsieht. Das Amt für Straßen und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass für die Monate November 2021 bis Februar 2022 keine Parkplatznutzung vorgesehen ist, da die Flächen in diesem Zeitraum der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen. Eine erneute Einrichtung der Gastronomiefläche ist erst ab dem 1. März 2022 möglich.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Nutzung der Parkfläche geäußert. Eine Aufstellung von Tischen und Stühlen auf dem Gehweg ist aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht möglich; die Genehmigung bezieht sich auf die Parkfläche. Die Betreiberin des Ladenlokals hat zugesichert, straßen- und wegerechtliche Auflagen zu erfüllen, wozu auch die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur Verkehrsfläche sowie die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gehört. Die zuständige Fachabteilung empfahl die Zustimmung, um der Gastronomie einen Ausgleich coronabedingter Ausfälle zu ermöglichen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Rüttenscheider Straße 18 (Verlängerung bis zum 30.09.2022)Zur Vorlage · 1888/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 18 zugestimmt. Der Beschluss umfasst die Nutzung einer Parkplatzfläche in der Größe von 14 Quadratmetern, die direkt vor dem betreffenden Ladenlokal liegt. Die Genehmigung gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022.
Die Grundlage für den Antrag bildete eine Mitteilung des Amtes für Straßen und Verkehr. Hintergrund ist ein Beschluss des Essener Rates vom 25. August 2021, der ein vereinfachtes Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen aufgrund der Corona-Pandemie bis September 2022 vorsieht. Die betroffene Fläche befindet sich in einem Bewohnerparkgebiet.
Die zuständige Fachabteilung prüfte den Antrag und stellte fest, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Nutzung der Parkflächen erfolgt in Abstimmung zwischen zwei Gastronomiebetrieben, wobei die Flächenaufteilung zwischen den beiden Betrieben geregelt ist. Da seitens des Amtes für Straßen und Verkehr keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung bestehen, empfahl die Verwaltung der Bezirksvertretung die Zustimmung. Ziel der Maßnahme ist es, den ansässigen Gastronomen einen Ausgleich für coronabedingte Ausfälle zu ermöglichen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Kastanienallee 16 (Verlängerung bis zum 30.09.2022)Zur Vorlage · 1889/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie in der Kastanienallee 16 zugestimmt. Damit wird die Nutzung von drei Parkplatzflächen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 genehmigt.
Die Entscheidung basiert auf einem Verfahren, das der Rat der Stadt Essen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gastronomie etabliert hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht die Nutzung von Parkflächen als Straßencafé-Flächen, sofern die zuständige Bezirksvertretung dem Einzelfall zustimmt. Für den Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 ist eine Nutzung der Parkflächen nicht vorgesehen, sodass die Stellplätze in dieser Zeit der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und vollständig geräumt werden müssen. Ab dem 1. März 2022 kann die Einrichtung der Flächen wieder erfolgen.
Der Antrag für das Objekt in der Kastanienallee umfasst eine Fläche von etwa 37 Quadratmetern, da die Nutzung des Gehwegs aufgrund der geringen Tiefe von circa 40 Zentimetern begrenzt ist. Die betroffenen Stellplätze unterliegen der Parkraumbewirtschaftung. Seitens der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Genehmigung, da der Antragsteller die Einhaltung straßen- und wegerechtlicher Auflagen sowie die Verkehrssicherungspflicht zugesichert hat. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung, um der Gastronomie einen Ausgleich der pandemiebedingten Ausfälle zu ermöglichen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Haushalt 2021 (Vergabe von Restmitteln) und Haushaltsplanaufstellung 2022
- 24.1Haushalt 2021 Hier: BordsteinabsenkungenZur Vorlage · 1989/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat im Rahmen der Vorlage 1989/2021/BV I eine Entscheidung über die Durchführung von Bordsteinabsenkungen an drei spezifischen Standorten beantragt. Die Verwaltung wurde zuvor in verschiedenen Sitzungen des laufenden Jahres mit der Ermittlung der anfallenden Kosten beauftragt.
Für die Bordsteinabsenkung am Verbindungsweg zwischen der Moltkestraße und der Engelsbecke belaufen sich die Kosten auf 6.000 Euro. Für den Verbindungsweg zwischen der Weiglestraße und der Freiheit wurden Kosten in Höhe von 8.000 Euro ermittelt, wobei eine abschließende planerische Überprüfung noch aussteht. Die Maßnahme in der Kahrstraße auf Höhe der Hausnummer 48 wird mit Kosten von 35.000 Euro beziffert; auch hier ist eine abschließende planerische Prüfung erforderlich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung in der Kahrstraße nicht über das Budget für Radstraßen finanziert werden kann.
Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die Mittel der Bezirksvertretung erfolgen. Im Haushalt 2021 stehen für das Amt für Straßen und Verkehr zwei investive Pauschalbeträge für Bordsteinabsenkungen in Gesamthöhe von 32.500 Euro zur Verfügung. Die Vorlage legt der Entscheidung die Durchführung der Arbeiten durch die Verwaltung zugrunde. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.2Barrierefreie Gestaltung von Kreuzungen und Übergängen Hier: Sackgasse Hoffnungstraße / Nähe Hindenburgstraße 59 / OttilienstraßeZur Vorlage · 1890/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 entscheidet über die Bereitstellung von Mitteln zur barrierefreien Gestaltung eines Wegabschnitts im Bereich der Sackgasse Hoffnungstraße, in der Nähe der Hindenburgstraße 59 und der Ottilienstraße. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines barrierefreien Weges, der die Behindertenparkplätze im Wendehammer der Hoffnungstraße direkt mit dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Hindenburgstraße/Ottilienstraße verbindet.
Ein vorangegangener Beschluss der Bezirksvertretung vom 24. August 2021 hatte die Verwaltung mit der Ermittlung der anfallenden Kosten beauftragt. Die Verwaltung bezifferte den Aufwand für die Umsetzung der Maßnahme auf 5.000 Euro. Die Finanzierung der Investition soll über Mittel der Bezirksvertretung erfolgen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Vorlage dient der Herbeiführung einer Entscheidung, ob die Verwaltung mit der Umsetzung der baulichen Veränderung beauftragt wird.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.3Barrierefreie Gestaltung von Kreuzungen und Übergängen Hier: Ergänzende Einrichtung für sehbehinderte und blinde Personen an der Kreuzung Engelbertstr. / Goldschmidtstr. / Herkulesstr.Zur Vorlage · 1967/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 entscheidet über die barrierefreie Gestaltung der Kreuzung Engelbertstraße, Goldschmidtstraße und Herkulesstraße. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer ergänzenden Ausstattung für sehbehinderte und blinde Personen durch die Installation von Bodenindikatoren bzw. taktilen Leitlinien an der Signalanlage.
Nach einem vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung vom 24. August 2021 hat die Verwaltung die Kosten für den Umbau ermittelt. Die Kalkulation für die Installation der taktilen Führung beläuft sich auf etwa 52.000 Euro.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung I über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel entscheidet, um die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus durch die Verwaltung zu ermöglichen. Die Finanzierung der Investitionskosten soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung erfolgen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 24.4Sanierung der Toilettenanlage auf dem Friedhof in FrillendorfZur Vorlage · 1968/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 entscheidet über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Sanierung der Toilettenanlage auf dem Friedhof in Frillendorf. Im Rahmen des Haushaltsplanes 2021 hatte die Bezirksvertretung bereits einen Betrag von 10.000 Euro für dieses Vorhaben veranschlagt.
Nach Einholung detaillierter Kostenvoranschläge durch den Fachbereich Grün und Gruga, Abteilung Friedhöfe, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Maßnahmen auf 21.560,49 Euro. Die Kosten setzen sich aus Abbruch- und Fliesenarbeiten, Sanitärarbeiten, Maler- und Anstricharbeiten sowie den Kosten für ein Schadstoffgutachten zusammen. Das vorliegende Gutachten hat ergeben, dass eine Bestandteil einer Glasbauwand mit Asbest belastet ist, was bei der Durchführung der Arbeiten durch die beauftragten Firmen berücksichtigt werden muss.
Da die Mittel für die Bauunterhaltung der städtischen Friedhöfe im Fachbereich begrenzt sind, wird die Bereitstellung eines weiteren Finanzierungsbausteins in Höhe von circa 11.600 Euro beantragt. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten soll über Mittel der Bezirksvertretung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.4 aBaumbeetpatenschaften / Gießkannenheld*innenZur Vorlage · 2098/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 berät über die finanzielle Unterstützung von Baumbeetpatenschaften und das Projekt „Gießkannenheld*innen“. Ein ursprünglicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine jährliche Zahlung von 50 Euro an einzelne Baumbeetpatenschaften vorsah, wurde nach Klärungsbedarf mit der Verwaltung zurückgestellt.
Nach Gesprächen zwischen dem Fachbereich Grün und Gruga, der Ehrenamt Agentur Essen, dem Runden Umwelt Tisch (RUTE) und dem Netzwerk „Gemeinsam für den Stadtwandel“ wurde festgestellt, dass eine direkte finanzielle und fachliche Unterstützung einzelner Patenschaften aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands personell nicht umsetzbar ist. Stattdessen organisiert die Ehrenamt Agentur Essen das Projekt „Gießkannenheld*innen“. Dabei werden 1.000-Liter-Wassertanks an Regenfallrohre angeschlossen oder im öffentlichen Raum bereitgestellt, um Stadtbäume zu bewässern. Die Agentur nutzt eine Datenbank zur Verwaltung der Standorte und der beteiligten Ehrenamtlichen.
Es wird vorgeschlagen, den ursprünglichen Antrag der Fraktion zurückzuziehen. Stattdessen soll die Bezirksvertretung I das Projekt der Ehrenamt Agentur Essen für das Jahr 2021 mit 1.000 Euro aus Bezirksmitteln unterstützen und die Förderung in die Haushaltsplanungen der Folgejahre aufnehmen. Zudem sollen die Fraktionen und Mitglieder der Bezirksvertretung das Projekt in anderen Bezirksvertretungen bewerben, um die Finanzierung breiter zu verteilen.
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- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.5Haushaltsplanentwurf 2022Zur Vorlage · 1814/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I berät im Rahmen der Sitzung am 26. Oktober 2021 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Haushaltsplanentwurf 2022 in der vorliegenden Form zu beschließen. Der Entwurf wurde bereits am 22. September 2021 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll dort in der Sitzung am 26. November 2021 verabschiedet werden.
Für das Haushaltsjahr 2022 ist für jede Bezirksvertretung eine Summe von 300.000 Euro im Entwurf des Haushaltsplanes vorgesehen. Nach Angaben der Stadtkämmerei wird für das Jahr 2022 zudem ein Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung stehen, der zweckgebunden für die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga eingesetzt werden kann. Durch diese Zuweisung beläuft sich der Gesamtsumme für die Bezirksvertretungen auf jeweils 400.000 Euro.
Ein Druckexemplar des Entwurfs liegt in der Bezirksverwaltungsstelle aus und kann von den Mitgliedern der Bezirksvertretung I eingesehen werden. Zudem ist der Entwurf über das Ratsinformationssystem der Stadt Essen online abrufbar. Die für den Stadtbezirk I relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfs sind der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Anmerkungen - 25.Sitzungstermine für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1863/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat im Rahmen der Sitzung am 26. Oktober 2021 die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der entsprechenden Schulferienzeiten für Ostern, Sommer und Herbst.
Die vorgesehene Sitzungsreihe umfasst insgesamt zehn Termine, die jeweils an einem Dienstag stattfinden sollen. Die ersten Sitzungen im Jahr 2022 sind für den 25. Januar, den 22. Februar und den 22. März angesetzt. Für den 26. April wurde ein optionaler Termin vorgesehen. Die weiteren Termine folgen am 24. Mai, 21. Juni, 23. August, 27. September, 25. Oktober sowie am 22. November 2022.
Zusätzlich zu den Sitzungsdaten wurden die entsprechenden Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen festgelegt. Diese liegen jeweils am Freitag, der der Sitzung vorangeht, wobei für den Termin im Februar eine abweichende Fristnotierung im Dokument aufgeführt ist. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Investitionen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1859/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung übermittelte der Bezirksvertretung I verschiedene Mitteilungen zu Infrastruktur und Stadtentwicklung. Im Bereich des Straßenverkehrs wird die Verbesserung der Abbiegemöglichkeit für Radfahrer an der Einmündung Schützenbahn/Am Porscheplatz/Fontänengasse thematisiert. Eine separate Radverkehrsanlage ist aufgrund der Fahrstreifenbreite von 4,00 Metern und der Notwendigkeit einer zweispurigen Verkehrsführung für Busse der Ruhrbahn derzeit nicht umsetzbar, eine Aufnahme in das Radmaßnahmenprogramm ist jedoch geplant. Am Ostfriedhof wurde ein pflegerischer Rückschnitt der Rhododendren an der Herwarthstraße durchgeführt.
Im Bereich der Kinderbetreuung plant das Jugendamt für die kommenden fünf Jahre elf neue Projekte mit über 700 Plätzen im Stadtbezirk I; zudem wurden zwei neue Einrichtungen in der Victoria-Mathias-Straße und der Schubertstraße realisiert. Bezüglich des verlandeten Teichs im Ökopark Segerert wird eine Wiederherstellung aufgrund der geschätzter Kosten im sechsstelligen Bereich sowie fehlender Abdichtung abgelehnt, sodass der aktuelle Zustand beibehalten werden soll. Zur Aufwertung der Grünanlage an der Tankstelle Steeler Straße wird eine Staudenbepflanzung geprüft, wobei eine Kostenkalkulation seitens der Verwaltung zugesichert wurde; eine Baumpflanzung ist aufgrund von Leitungen und Bodenvorgaben nicht möglich.
Die Stadtwerke Essen AG erläuterten die Bauzeiten in der Kaisershofstraße sowie der Palmstraße, begründet durch die Anzahl der Hausanschlüsse. Für den Spielplatz Kurfürstenplatz erfolgt der Austausch von Abfallbehältern. Bezüglich der Hundekotbeutelspender im Südostviertel sind Mittel für bereits beschlossene Maßnahmen vorhanden, jedoch kann der Fachbereich 67 für das Haushaltsjahr 2022 aus Kapazitäts- und Haushaltsgründen keine weiteren Folgeleistungen übernehmen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung)
- 26.1Verbesserung der Abbiegemöglichkeit für Radfahrer*innen an der Einmündung Schützenbahn/Am Porscheplatz/Fontänengasse
- 26.2Verkehrliche Problempunkte Hier: Verkehrsmessung Franz-Fischer-Weg östlich der Straße Brandhövel
- 26.3Bepflanzung des Zaunes am Ostfriedhof entlang der Herwarthstraße
- 26.4Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2021/2022
- 26.5Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Hier: Teich im Ökopark Segeroth
- 26.6Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Aufwertung der Grünanlage an der Tankstelle Steeler Straße
- 26.7Interimslösungen als zusätzlicher Schulraum im Stadtbezirk I
- 26.8Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Hier: Zusätzliche Müllbehälter für den Spielplatz Kurfürstenplatz
- 26.9Beabsichtigte Einziehung einer Verkehrsfläche der Hollestraße
- 26.10Mitteilungen der Verwaltung Hier: SWE-Bauvorhaben Kaisershofstraße und SWE-Bauvorhaben Palmstraße
- 26.11Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) Hier: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern und Abfallbehältern im Südostviertel
- 26.12Verkehrliche Problempunkte Anschlussstellenkonzept A 40 Hier: Erledigung von Restarbeiten
- 26.13Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Hier: Aktueller Sachstand zur Neubaumaßnahme "Tiegelschule"
- 26.14Bepflanzung Bernewäldchen
- 26.15Nachmieter für die "real-Märkte" in der Rathaus-Galerie und im Kronenberg-Center
- 27.Baumaßnahme Fernwärmeverlegung Vollmerstraße / Schulzstraße 10 der STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1974/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks Essen hat im Rahmen der Vorlage 1974/2021/BV I die Planungen zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in der Vollmerstraße und Schulzstraße zur Kenntnis genommen und der Durchführung der Maßnahme zugestimmt. Das Vorhaben wird von der STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG durchgeführt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Verlegung einer Fernwärme-Hauptversorgungsleitung mit einer Nennweite von DN 250 und einer Trassenlänge von etwa 1.100 Metern. Ziel der Maßnahme ist die Erschließung weiterer Stadtteile mit Fernwärme. Der geplante Zeitraum für die Bauarbeiten ist von Dezember 2021 bis September 2022 angesetzt.
Die vorliegenden Planungsunterlagen enthalten einen Übersichtsplan sowie detaillierte Pläne für die ersten vier Bauabschnitte. Die Verkehrsplanung für diese Abschnitte wurde bereits mit dem Amt für Straßen und Verkehr abgestimmt. Die Planung für die nachfolgenden Abschnitte der Trasse befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlage noch in der Ausarbeitung. Die Vorprüfung der Vorlage ergab eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Bitte um OT
Ergebnis: Bitte um OT - 28.Gas- und Wasserbaumaßnahme Gerlingstraße der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 1988/2021/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2021 die Planungen für eine Gas- und Wasserbaumaßnahme in der Gerlingstraße zur Kenntnis genommen und der Durchführung der Maßnahme zugestimmt. Grundlage für diesen Beschluss war ein Schreiben der Stadtwerke Essen AG vom 30. September 2021, mit dem die entsprechenden Planungsunterlagen übermittelt wurden.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten die Details zur geplanten Baumaßnahme. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz. Weitere Angaben zu den Gesamtkosten, Investitionen oder Personalkosten wurden in der Vorlage nicht separat aufgeführt, sondern auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Arbeiten liegt somit im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
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Beratungsfolge
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Aktion "Hässliche Ecken"
- 30.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 30.1Gedenktafel am ehemaligen Wohnort Gustav Heinemanns, Schinkelstr. 34
- 30.2Umsiedlung geschützter Vogelarten im Bereich "Essen 51"
- 31.Liste der offenen Aufträge
- 32.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 33.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Grundstücksangelegenheiten
- 34.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 35.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Grundschule Nordviertel, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 36.Mitteilungen der Verwaltung
- 37.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil