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Bezirksvertretung I

Barrierefreie Gestaltung von Kreuzungen und Übergängen Hier: Ergänzende Einrichtung für sehbehinderte und blinde Personen an der Kreuzung Engelbertstr. / Goldschmidtstr. / Herkulesstr.

1967/2021/BV I Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 1

🟢 Beschlossen 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) · eingebracht

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 entscheidet über die barrierefreie Gestaltung der Kreuzung Engelbertstraße, Goldschmidtstraße und Herkulesstraße. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer ergänzenden Ausstattung für sehbehinderte und blinde Personen durch die Installation von Bodenindikatoren bzw. taktilen Leitlinien an der Signalanlage.

Nach einem vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung vom 24. August 2021 hat die Verwaltung die Kosten für den Umbau ermittelt. Die Kalkulation für die Installation der taktilen Führung beläuft sich auf etwa 52.000 Euro.

Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung I über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel entscheidet, um die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus durch die Verwaltung zu ermöglichen. Die Finanzierung der Investitionskosten soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung erfolgen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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