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Antrag EBB-FW

Haushalt 2022 (Antrag der EBB-FW-Fraktion)

2362/2021/EBB Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten zum 1. Januar 2022 um zwei Prozentpunkte zu erhöhen.

Die Begründung des Antrags führt neben fiskalischen Erwägungen auch ordnungs- und sozialpolitische Aspekte an. Laut der Fraktion dienen die Vergnügungssteuern der Sucht- und Kriminalprävention. Es wird darauf verwiesen, dass die Nutzung von Spielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweise und die Geräte zudem eine Funktion bei der Ermöglichung von Geldwäsche durch organisierte Kriminalität und Clanstrukturen erfüllen können.

Durch die beantragte Erhöhung soll einerseits die Ausbreitung von Spielhallen im Stadtgebiet Essen begrenzt und andererseits die Einnahmen des städtischen Haushalts gestärkt werden. Die Fraktion geht davon aus, dass durch die Anpassung des Steuersatzes jährliche zusätzliche Einnahmen in Höhe von 200.000 Euro für den Essener Stadthaushalt generiert werden können. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.

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