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Antrag LINKE

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung) (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

2357/2021/LINKE Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 2357/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine Änderung der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorsieht. Konkret wird beantragt, den Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2022 um 20 Punkte von bisher 480 von Hundert auf 500 von Hundert zu erhöhen.

In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass diese Anpassung im Haushaltsjahr 2022 Mehreinnahmen in einer Höhe von fast 15 Millionen Euro generieren würde. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Erhöhung für Unternehmen aufgrund der bestehenden Berechnungsweise und der geltenden Freibeträge tragbar sei, da leistungsschwache Betriebe dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt würden. Zudem wird darauf verwiesen, dass der angestrebte Hebesatz von 500 von Hundert weiterhin unter den Werten der umliegenden Städte Duisburg, Mülheim und Oberhausen läge. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 26. November 2021 zur Entscheidung vorgesehen.

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