Sanierung Altstadt Kettwig Aufhebung der Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Kettwig“ vor. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Baugesetzbuches, wonach Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Die förmliche Festlegung des Gebiets erfolgte ursprünglich im Jahr 1988.
Mit der Aufhebung der Satzung soll zudem die Beendigung der Voruntersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kettwig-Süd“ ohne förmliche Festlegung erfolgen. Die Verwaltung führt aus, dass die Ziele des ursprünglichen Rahmenplans, wie die Modernisierung der historischen Bausubstanz und die Verbesserung der Verkehrsführung, weitgehend erreicht wurden. Durch Maßnahmen zur Fassadengestaltung und zur Verkehrsberuhigung konnte das Ortsbild sowie die Aufenthaltsqualität im Kernbereich stabilisiert werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die Vorlage Gesamtausgaben in Höhe von rund 9,0 Millionen Euro aus. Diese werden durch Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro sowie durch Einnahmen aus Grundstückserlösen und Ausgleichsbeträgen finanziert. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Essen beläuft sich auf circa 270.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken erhebt und der Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung sowie den Abschluss der Voruntersuchungen beschließt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 15.12.2021einstimmig beschlossen
- 02.12.2021einstimmig empfohlen
- 30.11.2021einstimmig keine Bedenken erhoben
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung
- Wohnungsmarkt Ruhr Sechster Regionaler Wohnungsmarktbericht 2024 06.02.2025
- Ratsbeschluss zum "Masterplan Image Stadtbezirk V" 26.02.2025
- Neugestaltung des Barbarossaplatzes hier: Ergebnis des Realisierungswettbewerbs 26.02.2025
- Masterplan Image Stadtbezirk V - Verfügungsfonds "Pack an" hier: Besetzung des Beirats durch Mitglieder der BV V 25.03.2025
- Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 09.04.2025
- Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten. 09.04.2025