Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Zahlung der Infrastrukturkosten der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 653.830,00 Euro für das Produkt „Essener Systemhaus“. Diese Mittel sind zur Deckung der Infrastrukturkosten erforderlich, da der bisherige Planansatz für die IT-Infrastruktur der Verwaltungsgebäude, der die Bereitstellung von Internetanbindung, Netzwerk-Ports, WLAN-Accesspoints und Applikations-Servern umfasst, bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus dem verstärkten Ausbau der IT-Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2021 sowie aus den anfallenden Rechnungen für das vierte Quartal.
Die Finanzierung der beantragten Summe soll durch Minderaufwendungen aus anderen Haushaltspositionen erfolgen. Hierbei werden 136.000,00 Euro aus dem Produkt für Schadensregulierung des Fachbereichs 30 sowie 517.830,00 Euro aus einem Hilfselement für Budgetumbuchungen des Fachbereichs 03-01 herangezogen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist eine Umstrukturierung des Zentralbudgets vorgesehen, um die Bewirtschaftung und das Controlling zu optimieren. Im Rahmen einer dezentralen Ressourcenverantwortung sollen die laufenden IT-Infrastrukturaufwendungen künftig verursachungsgerecht über die Fachbereiche Feuerwehr und Schule abgerechnet werden. Zudem werden die Netzanbindungen aufgrund ihrer Einordnung als technische Gebäudeausstattung künftig über den Fachbereich Immobilienwirtschaft abgerechnet. Die entsprechenden Planansätze für die beteiligten Fachbereiche wurden in der Haushaltsplanung 2022 bereits angepasst.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021einstimmig beschlossen
- 08.12.2021einstimmig empfohlen
- 07.12.2021einstimmig empfohlen
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