Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.11.2021
- 3.Veröffentlichungen nach dem Tierseuchengesetz hier: Änderung der HauptsatzungZur Vorlage · 2257/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Essen vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Veröffentlichung von Tierseuchenverordnungen, die von der Stadt in ihrer Funktion als Kreisordnungsbehörde erlassen werden.
Bisher sieht § 18 Absatz 1 Satz 3 der Hauptsatzung vor, dass diese Verordnungen in den Tageszeitungen „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Ruhr Zeitung“ zu veröffentlichen sind. Laut der vorliegenden Vorlage besteht für Tierseuchenverordnungen jedoch keine spezielle Form der Verkündung mehr. Stattdessen verweist das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf die allgemeinen Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen. Da die Gemeinden gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Form der öffentlichen Bekanntmachung in ihrer Hauptsatzung selbst bestimmen können, ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen ausreichend.
Durch die vorgeschlagene Streichung der spezifischen Veröffentlichungspflicht in Tageszeitungen sollen die damit verbundenen Veröffentlichungskosten entfallen. Die Änderung der Satzung soll nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde angehalten, dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Empfehlung für die Entscheidung auszusprechen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen TierheimZur Vorlage · 2205/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Änderung der Hundesteuersatzung zur Vorlage gebracht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen.
Erstens soll die Dauer der Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim übernommen werden, von bisher 12 auf 36 Monate verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz für die Aufnahme von Tieren aus dem städtischen Tierheim zu schaffen und dadurch die Kosten des Tierheims zu senken. Die Verwaltung rechnet ab dem Jahr 2024 mit einer jährlichen Minderung der Steuereinnahmen von etwa 10.000 Euro.
Zweitens sieht die Vorlage Anpassungen der Befreiungs- und Ermäßigungsparagraphen vor, um die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. So wird die Regelung zu gefährlichen Hunden, die vor dem 1. Oktober 2000 geboren oder gehalten wurden, gestrichen, da diese Regelung aufgrund des Alters der Tiere nicht mehr relevant ist. Zudem wird klargestellt, dass eine Ermäßigung in Mehrpersonen-Haushalten nur gewährt wird, wenn die Voraussetzungen für alle im Haushalt lebenden Halter erfüllt sind. Auch die Regelung zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde wird präzisiert. Schließlich wird ein Verweis auf eine nicht mehr bestehende Regelung des Sozialgesetzbuches II entfernt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.1Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (gemeins. Antrag der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 2409/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Änderung der Hundesteuersatzung vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bestimmter Hundegruppen zu untersuchen.
Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingungen Hunde, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, sowie Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden könnten. Bei den Jagdhunden soll dabei berücksichtigt werden, dass diese nachweislich zu Jagdzwecken eingesetzt werden und nicht der Gruppe der Berufsjäger angehören.
Zusätzlich soll die Verwaltung ermitteln, welche Mindereinnahmen der Stadt durch eine solche Befreiung entstehen würden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen bis Mitte 2022 vorliegen, um eine Grundlage für weitere Beratungen und eine mögliche Anpassung der Hundesteuersatzung zu schaffen. Der Antrag wurde zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die Sitzung des Rates am 15.12.2021
Ergebnis: geschoben in die Sitzung des Rates am 15.12.2021 - 5.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 1980/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2020 liegt vor. Dieser umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene verselbständigte Aufgabenbereiche, darunter zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, 14 voll zu konsolidierende Unternehmen und fünf Unternehmen nach der Equity-Methode. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird separat vorgelegt.
Finanziell weist der Abschluss einen Gesamtbilanzgewinn/-verlust von -9,2 Millionen Euro auf, was eine Veränderung von 29,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 3.946,5 Millionen Euro bei Aufwendungen von 3.873,3 Millionen Euro. Die Bilanzsumme betrug rund 8,47 Milliarden Euro. Aufgrund eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von 423,2 Millionen Euro gilt der Konzern als überschuldet.
Die Finanzlage im Zeitraum von 2016 bis 2020 zeigt, dass das Jahresergebnis im Jahr 2020 bei -9.184 T€ lag, nachdem es im Jahr 2018 noch 69.624 T€ betrug. Der Endbestand des Eigenkapitals belief sich im Jahr 2020 auf 154.697 T€. Ab dem Jahr 2020 umfasst das Jahresergebnis nicht mehr das zweckgebundene Stiftungsergebnis. Ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW wird als gesonderte Vorlage eingebracht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Beteiligungsbericht 2021Zur Vorlage · 1893/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen legt gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Beteiligungsbericht 2021 vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen. Obwohl die Stadt Essen aufgrund gesetzlicher Neuerungen von einer größenabhängigen Befreiung von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses keinen Gebrauch macht, wird der Bericht zur Wahrung der Berichtskontinuität und zur Gewährleistung von Transparenz erstellt.
Der Bericht umfasst die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen. Er betrachtet die Lage der einzelnen Beteiligungen unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Konsolidierungskreis. Die finanzwirtschaftlichen Angaben basieren auf den geprüften und testierten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2020, mit Ausnahmen für das Theater und die Philharmonie Essen GmbH sowie den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 war die Stadt Essen an 60 Unternehmen beteiligt, darunter 48 GmbHs, drei AGs, acht GmbH & Co. KGs und eine eG. Zudem werden über das Essener Systemhaus und die Sport- und Bäderbetriebe Essen berichtet. In den Mehrheitsbeteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen waren 8.812 Vollzeitstellen tätig. Der Personalaufwand belief sich auf 534.085 TEUR. Das Umsatzvolumen lag bei 1.133.582 TEUR, was einem Rückgang von 4,57 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Jahresergebnis der Beteiligungen wies ein negatives Ergebnis von -18.536 TEUR auf, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 39.175 TEUR erzielt worden war.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: GesellschafterdarlehenZur Vorlage · 2240/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 400.000 Euro zu gewähren. Die Vorlage sieht vor, dass die Auszahlung im Jahr 2021 erfolgt und die Laufzeit des Darlehens zehn Jahre beträgt. Die Rückzahlung soll in zehn gleich hohen Raten zu je 40.000 Euro erfolgen, wobei die erste Rate für Dezember 2022 vorgesehen ist.
Die Finanzierung dient der Sicherstellung der Liquidität für anstehende Investitionen im Stadion Essen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Umbau der Fantrennung an der Westtribüne und im Block G2, die Herstellung der Infrastruktur für eine LED-Anzeigentafel sowie die technische Anbindung für einen neuen Stadionnamen.
Die Verzinsung des Darlehens orientiert sich an den Refinanzierungskonditionen der Stadt Essen zuzüglich eines Aufschlags von 1,53 Prozent pro Jahr. Dieser Aufschlag ist zur Einhaltung des EU-Beihilfenrechts und zur Gewährleistung marktüblicher Konditionen erforderlich. Durch diesen Zinsaufschlag erzielt die Stadt einen ergebniswirksamen Ertrag. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt außerplanmäßig über die Finanzstelle „GVE“, wobei die Deckung aus dem Projekt zum Abbruch und Neubau des Bauhofs am Elisenstraße erfolgt. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse sowie in den Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Quartalsbericht III/2021 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1873/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht III/2021 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Vorlage dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Gemäß dieser Vorgabe erfolgt eine vierteljährliche Information des Ausschusses über verschiedene finanzielle Entwicklungen und Kennzahlen.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er beinhaltet Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur allgemeinen Schuldenentwicklung. Zudem werden Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften und deren aktuellen Marktwerten sowie weitere relevante Risikokennzahlen aufgeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter finanzieller Grenzen. Der Bericht informiert darüber, ob die in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte definierten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2020/2021 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Haushaltssanierungsplan der Stadt Essen 2012 - 2021 hier: Bericht über die Haushaltsentwicklung zum 30.09.2021Zur Vorlage · 2312/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Zwischenbericht über die Entwicklung des Haushaltssanierungsplans zum 30. September 2021 vor. Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß dem Stärkungspaktgesetz und wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis gebracht.
Die Prognose des Jahresergebnisses für 2021 wird durch Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-Pandemie in Höhe von rund 60,6 Millionen Euro beeinflusst. Während das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ohne Berücksichtigung dieser Pandemie-Effekte ein Defizit von 49,8 Millionen Euro aufweist, führt die Isolierung dieser außerordentlichen Erträge und Aufwände zu einem prognostizierten Jahresüberschuss von 10,7 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor für die Stabilisierung ist die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie eine erhöhte Bundesbeteiligungsquote bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Bei den ordentlichen Aufwendungen zeigt sich ein Anstieg, der teilweise auf erhöhte Transferaufwendungen, etwa durch Verlustausgleichszahlungen an Beteiligungen wie die Messe Essen GmbH und die Ruhrbahn GmbH, sowie auf steigende Kosten im Bereich der sozialen Hilfe und der Pflege zurückzuführen ist. Zudem werden außerplanmäßige Abschreibungen bei städtischen Immobilien sowie höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen verzeichnet.
Hinsichtlich der Konsolidierungsmaßnahmen wird eine Verfehlung der Gesamtvorgabe um etwa 7,5 Millionen Euro prognostiziert. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird als weitgehend abgeschlossen beschrieben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Zahlung der Infrastrukturkosten der Stadt EssenZur Vorlage · 2292/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt im Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 653.830,00 Euro für das Produkt „Essener Systemhaus“. Diese Mittel sind zur Deckung der Infrastrukturkosten erforderlich, da der bisherige Planansatz für die IT-Infrastruktur der Verwaltungsgebäude, der die Bereitstellung von Internetanbindung, Netzwerk-Ports, WLAN-Accesspoints und Applikations-Servern umfasst, bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus dem verstärkten Ausbau der IT-Infrastruktur in den Jahren 2020 und 2021 sowie aus den anfallenden Rechnungen für das vierte Quartal.
Die Finanzierung der beantragten Summe soll durch Minderaufwendungen aus anderen Haushaltspositionen erfolgen. Hierbei werden 136.000,00 Euro aus dem Produkt für Schadensregulierung des Fachbereichs 30 sowie 517.830,00 Euro aus einem Hilfselement für Budgetumbuchungen des Fachbereichs 03-01 herangezogen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist eine Umstrukturierung des Zentralbudgets vorgesehen, um die Bewirtschaftung und das Controlling zu optimieren. Im Rahmen einer dezentralen Ressourcenverantwortung sollen die laufenden IT-Infrastrukturaufwendungen künftig verursachungsgerecht über die Fachbereiche Feuerwehr und Schule abgerechnet werden. Zudem werden die Netzanbindungen aufgrund ihrer Einordnung als technische Gebäudeausstattung künftig über den Fachbereich Immobilienwirtschaft abgerechnet. Die entsprechenden Planansätze für die beteiligten Fachbereiche wurden in der Haushaltsplanung 2022 bereits angepasst.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Förderprogramme zur Ausstattung der Schulen mit schulgebundenen, mobilen Endgeräten sowie Förderung von IT-AdministrationZur Vorlage · 2191/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Teilnahme an verschiedenen Förderprogrammen zur digitalen Ausstattung von Schulen sowie zur IT-Administration beschließen. Die Vorlage sieht die Nutzung der Landesförderung in Höhe von 7.918.625 Euro, der EFRE-Förderung im Rahmen von „REACT-EU“ über 16.834.875 Euro sowie einer Förderung der IT-Administration von bis zu 2.938.161 Euro vor. Zur Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 24.753.500 Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung der digitalen Ausstattung durch die Beschaffung von rund 60.000 zusätzlichen iPads, wodurch die Gesamtzahl der Geräte von 20.000 auf maximal 80.000 steigen soll. Die Finanzierung der Endgeräte erfolgt vollständig über Fördermittel. Für den technischen Betrieb im Alfried Krupp-Schulmedienzentrum wird ein personeller Mehrbedarf von bis zu vier Vollzeitäquivalenten veranschlagt, was jährliche Kosten von etwa 259.368 Euro verursacht. Zudem sind Kosten für MDM-Lizenzen in Höhe von circa 330.000 Euro pro Jahr sowie ein externer Vor-Ort-Support für 148 Schulen mit einem jährlichen Bedarf von etwa 663.040 Euro vorgesehen.
Die Verwaltung soll ermächtigt werden, Vergabeverfahren und die Umsetzung eigenverantwortlich zu regeln. Die Personalkosten und die erforderlichen Eigenanteile der Stadt sind in den Haushaltsplanungen ab 2023 zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Endgeräte-Förderung muss bis zum 31.12.2022 erfolgen, während die Richtlinie zur IT-Administration bis zum 31.12.2025 gilt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 2275/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für den Bauabschnitt 3.1 des Projekts „Berthold-Beitz-Boulevard“. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt, die Kosten von bisher 1.715.000 € um 500.000 € auf insgesamt 2.215.000 € anzuheben. Der entsprechende Beschluss soll im Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden.
Grund für die Kostensteigerung sind notwendige Erkundungs- und Verfüllungsarbeiten im Bereich des geplanten Unterführungsbauwerks unter der Hans-Böckler-Straße. Im benachbarten Bauabschnitt 3.3 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen im Boden bedingt durch ehemalige bergbauliche Aktivitäten Sicherungsbedarfe festgestellt. Um den Zeitplan der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, sollen die Verfüllungsarbeiten im Bereich des Bauabschnitts 3.1 vorab durchgeführt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Verfüllungsarbeiten belaufen sich auf 1.000.000 €, wobei sich die Stadt mit einem Anteil von 50 Prozent, also 500.000 €, an den Kosten beteiligt. Die restlichen Kosten trägt die Ruhrbahn GmbH gemäß einem Kooperationsvertrag.
Da diese Maßnahmen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Förderanträge nicht absehbar waren, wird eine Änderungsanzeige eingereicht, um den Anspruch auf Zuwendungen aufrechtzuerhalten. Es wird erwartet, dass die zuwenigfähigen Kosten mit 75 Prozent bezuschusst werden. Die Mittel für den städtischen Anteil können im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt werden.
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- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil