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Vorlage

Veröffentlichungen nach dem Tierseuchengesetz hier: Änderung der Hauptsatzung

2257/2021/OB Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Essen vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Veröffentlichung von Tierseuchenverordnungen, die von der Stadt in ihrer Funktion als Kreisordnungsbehörde erlassen werden.

Bisher sieht § 18 Absatz 1 Satz 3 der Hauptsatzung vor, dass diese Verordnungen in den Tageszeitungen „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Ruhr Zeitung“ zu veröffentlichen sind. Laut der vorliegenden Vorlage besteht für Tierseuchenverordnungen jedoch keine spezielle Form der Verkündung mehr. Stattdessen verweist das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf die allgemeinen Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen. Da die Gemeinden gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Form der öffentlichen Bekanntmachung in ihrer Hauptsatzung selbst bestimmen können, ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen ausreichend.

Durch die vorgeschlagene Streichung der spezifischen Veröffentlichungspflicht in Tageszeitungen sollen die damit verbundenen Veröffentlichungskosten entfallen. Die Änderung der Satzung soll nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde angehalten, dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Empfehlung für die Entscheidung auszusprechen.

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