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Vorlage

Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier: Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim

2205/2021/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen hat eine Änderung der Hundesteuersatzung zur Vorlage gebracht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen.

Erstens soll die Dauer der Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim übernommen werden, von bisher 12 auf 36 Monate verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz für die Aufnahme von Tieren aus dem städtischen Tierheim zu schaffen und dadurch die Kosten des Tierheims zu senken. Die Verwaltung rechnet ab dem Jahr 2024 mit einer jährlichen Minderung der Steuereinnahmen von etwa 10.000 Euro.

Zweitens sieht die Vorlage Anpassungen der Befreiungs- und Ermäßigungsparagraphen vor, um die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. So wird die Regelung zu gefährlichen Hunden, die vor dem 1. Oktober 2000 geboren oder gehalten wurden, gestrichen, da diese Regelung aufgrund des Alters der Tiere nicht mehr relevant ist. Zudem wird klargestellt, dass eine Ermäßigung in Mehrpersonen-Haushalten nur gewährt wird, wenn die Voraussetzungen für alle im Haushalt lebenden Halter erfüllt sind. Auch die Regelung zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde wird präzisiert. Schließlich wird ein Verweis auf eine nicht mehr bestehende Regelung des Sozialgesetzbuches II entfernt.

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