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Antrag FDP

Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der FDP-Fraktion)

2430/2021/FDP Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2430/2021/FDP einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2022 vorsieht. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte. Zum einen wird die Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei der Aufnahme eines Tieres aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim von bisher 12 auf 36 Monate angestrebt. Zum anderen sieht der Antrag eine Neuregelung des Befreiungs- und Ermäßigungsparagraphen vor, die durch die aktuelle Rechtsprechung erforderlich geworden ist.

Zusätzlich fordert die Fraktion eine Ergänzung des Beschlusses durch eine Rückzahlungsklausel. Demnach soll festgelegt werden, dass ein Hundebesitzer die bis dahin nicht gezahlten Steuerbeträge rückwirkend an die Stadt Essen zu entrichten hat, falls der Hund vor Ablauf der 36-monatigen Steuerbefreiung an das Albert-Schweitzer-Tierheim zurückgegeben wird. Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch diese Regelung eine nachhaltige Entlastung des Tierheims erreicht und verhindert werden soll, dass Hunde lediglich für Probehaltungen aus dem Tierheim übernommen werden. Zuständig für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

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