Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen hier:Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung bei Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim (Antrag der FDP-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2429/2021/FDP einen Antrag gestellt, die Hundesteuersatzung der Stadt Essen um 20 Prozent zu senken. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die aktuellen Steuersätze anzupassen. Konkret sieht der Antrag vor, den Satz für einen Hund von bisher 156,00 Euro auf 123,80 Euro zu reduzieren. Für zwei Hunde soll der Betrag von 216,00 Euro auf 172,80 Euro sinken, während der Satz für drei oder mehr Hunde von 252,00 Euro auf 201,60 Euro pro Hund angepasst werden soll.
Von dieser Senkung soll der Hundesteuersatz für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes NRW unberührt bleiben; dieser soll weiterhin bei 852,00 Euro liegen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Hunde für viele Bürgerinnen und Bürger soziale Bindeglieder darstellen und die soziale Isolation während der Corona-Zeit verdeutlicht habe. Die Senkung der Steuer soll dazu dienen, die finanzielle Situation von Personen mit geringerem Einkommen angesichts allgemeiner Preissteigerungen zu entlasten. Der Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 15. Dezember 2021 zur Entscheidung vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021mehrheitlich abgelehnt
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