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Vorlage

Befristete Zuweisung eines Teilstandortes für die Grundschule Haarzopf

2328/2021/4 Schule

🟢 Beschlossen 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll die befristete Zuweisung eines Teilstandortes für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Haarzopf beschließen. Die Vorlage sieht vor, rückwirkend zum 1. August 2019 einen Teilstandort an der Raadter Straße 50 einzurichten. Diese Zuweisung ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022, also bis zum 31. Juli 2022.

Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit, den Unterricht aufgrund steigender Schülerzahlen und der Erhöhung der Schulzüge von drei auf vier Züge sicherzustellen. Da das Hauptgebäude an der Raadter Straße 121 nicht mehr ausreichend Kapazitäten bot, wurde ein Mietpavillon auf einem städtischen Grundstück genutzt. Die ursprüngliche Planung sah die Nutzung des Pavillons nur für ein Schuljahr vor, jedoch verzögerten sich die Bauarbeiten am geplanten Neubau an der Hatzper Straße 186.

Da durch die Nutzung des Mietpavillons rechtlich bereits ein Teilstandort entstanden ist, soll die formelle Genehmigung für den Zeitraum von August 2019 bis Juli 2022 nun nachträglich nachgeholt werden. Die Stadt Essen betont in der Vorlage die Verpflichtung, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Einrichtungen bereitzustellen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt den Beschluss, während die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III die Kenntnisnahme vornimmt.

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