Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Vertreter der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Essen für die 14. Amtsperiode entscheiden. Diese Amtszeit beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2028. Da die aktuelle Amtsperiode am 30. Juni 2022 ausläuft, sind die Vorschlagslisten für die Neuberufung auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf bereits vorab einzureichen.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Da die Bezirksregierung Düsseldorf einen Vertreter entsendet, verbleiben der Stadt Essen drei Besetzungsplätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt drei Mitglieder benennt: Ein Mitglied auf Vorschlag der Verwaltung sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Die Auswahl erfolgt nach dem mathematischen Proportionsverfahren.
Als Voraussetzungen für die Berufung gelten die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie das Vorhandensein des passiven Wahlrechts. Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Zudem wird auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen, wonach bei Kandidaturen für Wahlgremien ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt wird und eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien erfolgen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2021einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
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