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Antrag LINKE

Erlass einer Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)

0796/2021/LINKE Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) · abgesetzt: Wird durch Antrag Lfd. Nr. 2291/2021/Linke ersetzt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Eyhof-Siedlung im Stadtwald zu beauftragen. Der Entwurf soll spätestens zur Ratssitzung im August vorgelegt werden. In dem Antrag wird zudem gefordert, bei der Erarbeitung der Satzung die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Eigentümer der Siedlung einzubeziehen.

Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den geplanten Abriss von sechs Wohngebäuden an der Angerstraße 17 bis 29, die im Eigentum der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG stehen. Es wird angeführt, dass die Bezirksvertretung II bereits im August 2020 den Erhalt der Siedlung befürwortet und die Fraktionen im Rat gebeten hat, eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Die Siedlung wird als baulich und künstlerisch prägendes Gesamtbild des Stadtteils beschrieben, welches die Gartenstadt-Architektur der Margarethenhöhe fortsetze. Eine Erhaltungssatzung soll dazu dienen, das Erscheinungsbild des Quartiers unterhalb der Schwelle des Denkmalschutzes zu sichern. Auch der Arbeitskreis 2030 setzt sich laut Antrag für den Erhalt der Siedlung in ihrer ursprünglichen Form ein.

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