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Vorlage

Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Tanzgarde Närrische 11 e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

2007/2021/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat einen Beschlussvorschlag zur Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Tanzgarde Närrische 11 e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll für weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Verein wurde zuvor am 8. September 2020 für ein Jahr als Träger anerkannt.

Der Verein besteht seit sechs Jahren und bietet Kindern, Jugendlichen sowie jungen Frauen ein Freizeitangebot, das die Vermittlung der Karnevalstradition zum Ziel hat. Aktuell nehmen etwa 55 Personen an den Aktivitäten teil, die sich auf drei Gruppen verteilen. Das Training findet grundsätzlich zweimal wöchentlich statt. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen konnten über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren keine Auftritte, Turniere oder Vereinsveranstaltungen wie Ausflüge durchgeführt werden; das Training erfolgte in dieser Zeit per Videoübertragung.

Im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021 wurden neue Räumlichkeiten in der Elisabethstraße in Frillendorf bezogen, die durch Eigenleistung renoviert wurden. Diese Räume dienen dem Training und der Unterbringung des Kostümfundus. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII vorliegen, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Verlängerung der Anerkennung wird daher befürwortet.

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