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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2021
- 2.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2021Zur Vorlage · 1872/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2021 legt die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Finanzlage für die Gruppe der unter 25-Jährigen dar. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,9 % und die Anzahl der Personen um 1,8 % gesunken. Der Arbeitslosenbestand in der Altersgruppe U25 lag im Durchschnitt bei 2.105 Personen, was einem Rückgang von 2,5 % entspricht. Die Arbeitslosenquote im September 2021 belief sich auf 7,0 %.
Hinsichtlich der internationalen Struktur zeigt der Bericht einen Anstieg der Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 0,9 %, wobei insbesondere ein Zuwachs bei Personen aus Afghanistan um 11,1 % verzeichnet wurde. Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen liegt mit 12,8 % über dem Vorjahreswert und übertrifft damit den festgelegten Zielwert um 2,5 %.
Die finanzielle Situation wird durch die dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte beeinflusst, was zu einer prognostizierten Entlastung des kommunalen Haushalts führt. Der voraussichtliche Zuschussbedarf liegt mit rund 64,8 Millionen Euro deutlich unter dem Plan.
Für das Jahr 2021 sind verschiedene operative Maßnahmen vorgesehen, darunter die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur, die Förderung der Ausbildung sowie spezifische Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen mit psychischen Problemen oder aus Osteuropa. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Spielraumleitplanung der Stadt EssenZur Vorlage · 1732/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Spielraumleitplanung der Stadt Essen fasst die Ergebnisse der Spielraumanalyse und der Leitplanung aus dem Zeitraum von Februar 2019 bis August 2021 zusammen. Ziel der Planung ist es, die Qualität, den Versorgungsgrad sowie die Erreichbarkeit von 419 Spielplätzen sicherzustellen und die Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut zu fördern. Dabei werden Stadtteile mit hohem Bedarf, wie Rüttenscheid, Holsterhausen und das Südviertel, priorisiert. Für die kommenden fünf Jahre ist eine Berücksichtigung von unterversorgten Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und Einwohnerzahlen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie die relevanten Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der strategischen Ziele mit den erforderlichen Ressourcen empfehlen. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die personellen Voraussetzungen ab 2022 zu schaffen sowie die Vorbereitung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023 zu leisten.
Der jährliche Investitionsbedarf wird auf 3,9 Millionen Euro beziffert, aufgeteilt in 1 Million Euro für den Ersatz von Spielgeräten, 1,9 Millionen Euro für Generalsanierungen sowie 1 Million Euro für Erweiterungen und Neuanlagen. Die Investitionsmittel sollen von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert werden, was bis 2025 ein Gesamtvolumen von 13,3 Millionen Euro ergibt. Zur Umsetzung sind bis 2024 sechs neue Planstellen erforderlich. Ab 2025 entstehen zusätzliche Unterhaltskosten, die sich bis 2029 schrittweise auf insgesamt 195.000 Euro pro Jahr erhöhen sollen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsplanung des Geschäftsbereichs 6.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen zusätzliche Beratung im Unterausschuss Kinder - 4.Haushaltsberatungen 2022
- 4.1Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 1857/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1857/2021/4 dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022 im Jugendhilfeausschuss. Gegenstand der Vorlage sind die im Haushaltsplan-Entwurf 2022, Band II, aufgeführten Teilfinanzpläne sowie die damit verbundenen Investitionsmaßnahmen für die verschiedenen Fachbereiche des Jugendamtes.
Der Entwurf umfasst mehrere Produktbereiche, darunter die Schulträgeraufgaben im Bereich BAföG, die Vergabe von Unterhaltsvorschüssen sowie Leistungen zur Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dies beinhaltet unter anderem die Bereiche Tagespflege, Jugendarbeit, Pfleg-, Vormund- und Beistandschaften, Tageseinrichtungen für Kinder sowie Einrichtungen der Jugendarbeit. Zudem sind die Finanzpläne für den städtischen Heimverbund und die Erziehungsberatung Bestandteil der Vorlage.
Zusätzlich zu den aufgeführten Teilplänen enthält die Vorlage einen Änderungsnachweis der Verwaltung in Form von Vortragsnotizen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der genannten Teilpläne sowie der von der Verwaltung dokumentierten Änderungen empfiehlt. Damit wird die Grundlage für die Anpassungen im Gesamtfinanzplan des Haushaltsjahres 2022 gelegt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.2Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2022Zur Vorlage · 2010/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 wurde eine Aktualisierung der Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit vorgenommen. Die Vorlage des Jugendamtes dient dazu, die Mittelverfügbarkeit unabhängig von den einzelnen Teilplänen des Haushaltsplans übersichtlich darzustellen.
Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde die Landesförderung aus dem Posten der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgegliedert, um die Transparenz zu erhöhen. Eine Personalkostenanpassung des Arbeitskreises Jugend Essen wird künftig nicht mehr gesondert aufgeführt, sondern ist im Posten der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit enthalten. Die Förderung des Vereins für Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten Ruhrgebiet e.V. für das Jugendhaus „Young*“ ist bereits in dem Förderbetrag an den Arbeitskreis Jugend Essen berücksichtigt.
Im Bereich der Jugendsozialarbeit entfällt der Förderbetrag für die Jugendberufshilfe Essen gGmbH, da sich diese aus der Jugendberufsagentur zurückgezogen hat. Die entsprechende Summe steht der Jugendberufsagentur in gleicher Höhe für Maßnahmen zur Verfügung. Der Jugendhilfeausschuss wird über diese Änderungen zur Kenntnisnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Mündlicher Bericht über die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe
- 6.Kindertagesstätte Niederweniger Straße - Kostenübernahme StraßenquerungshilfeZur Vorlage · 2015/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Übernahme der Kosten für eine Straßenquerungshilfe in der Niederweniger Straße beschließen. Konkret geht es um die Errichtung einer Mittelinsel im Bereich der Baustelle der neuen Kindertagesstätte in der Niederweniger Straße 54-68. Die Kosten für die Planung und den Ausbau der Verkehrsinsel belaufen sich auf 37.010,50 Euro.
Die Maßnahme ist erforderlich, da das Amt für Straßen und Verkehr die Auswirkungen des Neubaus auf den öffentlichen Verkehrsraum beurteilt hat. Um Einschränkungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr durch den Bring- und Holverkehr zu vermeiden, wurde die Herstellung der Mittelinsel als Auflage für die Baugenehmigung festgelegt. Da die Kosten für Begleitmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum nicht über das Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 beantragt werden können und für den Träger der Einrichtung nicht vorhersehbar waren, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen vorgeschlagen.
Der Neubau der Einrichtung der Diakoniewerk Essen Kinderbetreuung gGmbH soll 12 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 50 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitstellen. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll durch das Amt für Straßen und Verkehr aus dem Projekt zur Erneuerung von Straßenteilanlagen erfolgen, wobei die Deckung über das Projekt für Investitionszuschüsse an freie Träger des Jugendamtes vorgesehen ist. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird über den Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Rechtsverbindliche Sicherungserklärung zur Zuwendung des LVR für zusätzliche KitaplätzeZur Vorlage · 1818/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Abgabe einer rechtsverbindlichen Sicherungserklärung gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) beschließen. Hintergrund ist die Bewilligung von Mitteln in Höhe von 999.000 Euro für den Aus-, Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen der Kindertageseinrichtung Bonsiepen 13. Diese Maßnahmen dienen der Schaffung von 60 zusätzlichen Kitaplätzen.
Die Förderung durch den LVR ist an die Auflage einer dinglichen Sicherung gebunden, da die Fördersumme den Schwellenwert von 500.000 Euro überschreitet. Da der Kitaträger über keine eigenen Grundstücke verfügt und eine Grundschuld durch den Eigentümer des Gebäudes nicht möglich ist, verbleiben als Alternativen eine Bankbürgschaft oder die Sicherungserklärung durch die Stadt Essen. Eine Bankbürgschaft würde für den Träger jährliche Kosten von bis zu 5 Prozent der Fördersumme bedeuten, was über die zehnjährige Zweckbindungsfrist eine finanzielle Belastung von bis zu 499.500 Euro zur Folge hätte.
Mit der Sicherungserklärung verpflichtet sich die Stadt Essen, die Fördersumme zurückzuzahlen, sollte die Einrichtung nicht über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren betrieben werden. Die Verwaltung empfiehlt die Abgabe der Erklärung, da die Kosten einer Bürgschaft höher wären und die Fortführung des Betriebs durch andere Träger als wahrscheinlich eingestuft wird. Nach der Entscheidung des Ausschusses ist die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen. Ohne diese Maßnahme können die neuen Kitaplätze nicht geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Quotierung der Mittel 2022 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 2029/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die vorgeschlagene Quotierung der Mittel für das Jahr 2022 zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen beschlossen. Die Verteilung der Mittel an die antragsberechtigten Träger erfolgt auf Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. sowie der entsprechenden Änderungsverträge. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der prozentualen Verteilung der erwarteten Anteile aus der Landesförderung.
Die vorliegende Planung umfasst die vertraglich vereinbarte Kompensation der steigenden Personalkosten für 2022 sowie die Finanzierung der Geschäftsstelle des Arbeitskreises Jugend Essen. Die Gesamtsumme beinhaltet eine voraussichtliche Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen in Höhe von 826.745 Euro für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Betrag wird nach einem internen Schlüssel auf die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Träger verteilt. Sollte eine Erhöhung der Landesmittel erfolgen, wird diese im gleichen Verhältnis auf die Träger umgelegt.
Der Quotierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. erarbeitet und mit dem Jugendamt abgestimmt. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat dem Vorschlag ebenfalls zugestimmt. Für die Grundversorgung in Werden ist weiterhin ein Betrag von 10.000 Euro vorgesehen. Durch den Beschluss zur Mittelverteilung innerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Mietkostenzuschuss für die Jugendfreizeiteinrichtung „DatLinks/Falkenheim Borbeck“Zur Vorlage · 1991/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Erhöhung des Mietkostenzuschusses für die Jugendfreizeiteinrichtung „DatLinks/Falkenheim Borbeck“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, den Zuschuss ab dem Jahr 2024 auf voraussichtlich rund 39.000 Euro jährlich anzuheben. Bisher belaufen sich die vom Jugendamt übernommenen Mietkosten für das Gebäude in der Armstraße auf etwa 11.200 Euro pro Jahr.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die geplante Neuentwicklung des Standorts. Das bestehende Gebäude weist bautechnische Mängel sowie eine Schadstoffbelastung auf. Da die Betriebserlaubnis für eine Gruppe der dort ansässigen städtischen Kindertagesstätte nur befristet bis zum 31. Juli 2023 erteilt wurde, ist eine alternative Lösung erforderlich. Eine Prüfung der Immobilienverwaltung hat ergeben, dass ein Neubau auf einem gegenüberliegenden städtischen Flurstück die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Da eine alternative Unterbringung für die Jugendfreizeiteinrichtung bislang nicht erfolgreich gefunden werden konnte, sollen die Bedarfe der Einrichtung in die Neuplanung der Kindertagesstätte integriert werden.
Die kalkulierten Mietkosten für den Neubau basieren auf einer Fläche von etwa 250 Quadratmetern und einem Mietpreis von 12 bis 14 Euro pro Quadratmeter. Die zusätzlichen Kosten sollen ab 2024 aus dem Budget des zuständigen Fachbereichs gedeckt werden. Die Einrichtung der Falken übernimmt laut Vorlage Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Stadtteile Borbeck-Mitte, Gerschede, Dellwig und Bedingrade.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1912/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler für das Jahr 2022 vor. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei verschiedene Finanzierungsbereiche.
Im ersten Bereich sollen durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2022 Kosten in Höhe von insgesamt 304.000 Euro übernommen werden. Diese Mittel sind für die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, des Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, des Deutschen Kinderschutzbunds Ortsverband Essen e.V. sowie von Impulse e.V. vorgesehen. Die Finanzierung dient der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte. Die Verwaltung führt aus, dass die sprachliche Verständigung eine Voraussetzung für die Unterstützung von Familien darstellt und der Bedarf aufgrund bestehender Sprachbarrieren weiterhin besteht.
Im zweiten Bereich sollen Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler zur Unterstützung von Case-Managerinnen und Case-Managern im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ finanziert werden. Hierfür ist die Übernahme von bis zu 15.000 Euro pro Träger für die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., den PlanB Ruhr e.V. und das SoNII (Soziales Netzwerk Integration und Inklusion für Menschen mit Behinderung) e.V. vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 belaufen sich laut Vorlage auf 349.000 Euro. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung für 2022 bereits berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Verpflegung in Kindertagesstätten und SchulenZur Vorlage · 2157/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Verpflegungssituation in Kindertageseinrichtungen sowie in Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung um die Erstellung eines Sachstandberichts, der die aktuelle Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ausgewogenen Mahlzeiten dokumentiert. Dabei sollen konkrete Fragen zur Anzahl und zur Form der Verpflegungsangebote, etwa durch Schulkioske, Frühstücksangebote oder Mensen, beantwortet werden. Zudem wird nach der Akzeptanz der verschiedenen Verpflegungsvarianten sowie nach den Systemen zur Erfassung von Mahlzeiten gefragt. Ein weiterer Aspekt des Berichts soll die Teilnahme von Einrichtungen am Projekt „MehrWert-Konsum“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sowie die Orientierung an Kriterien wie regionalen, saisonalen, Bio-zertifizierten oder vegetarischen Angeboten umfassen.
Hintergrund des Antrags ist die Information über die Entwicklung der Versorgungslage. Ziel ist es, Aufschluss darüber zu gewinnen, welche Lösungen existieren, um ein ausgewogenes Essensangebot unabhängig von der finanziellen Situation der Elternhäuser zu gewährleisten. Der Antrag bezieht sich zudem auf eine im Jahr 2019 angekündigte Ausschreibung des Fachbereichs Schule zur Neugestaltung des Verpflegungsangebots.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Ausbildungsplätze zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Kinderpflegerin/zum KinderpflegerZur Vorlage · 2158/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der pädagogischen Fachkräfte zum Gegenstand hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung untersuchen soll, ob die aktuellen Kapazitäten der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (PiA) ausreichen, um den sich abzeichnenden Bedarf zu decken.
Sollten die vorhandenen Kapazitäten nicht genügen, wird eine Prüfung angefragt, ob eine Erhöhung der Ausbildungsplätze durch die Stadt Essen sowie in Kooperation mit Berufskollegs und den Trägern von Kindertageseinrichtungen und dem Offenen Ganztag möglich ist. Zudem soll geprüft werden, ob ein praxisintegrierter Ausbildungsgang zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger implementiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten auf Sozialassistenten sowie auf Quereinsteiger mit mindestens fünfjähriger Praxiserfahrung angeregt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, auf übergeordneter Ebene auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken, damit Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger auch im U3-Bereich in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Der Antrag sieht eine Beratung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft und eine Entscheidung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Förderwettbewerb schöner Schulhof - Eigeninitiative stärken, Frei- und Spielräume schaffen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 2159/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2159/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines Förderwettbewerbs für Schulhöfe in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein solches Programm zu etablieren, das Schulen in regelmäßigen Abständen finanzielle Mittel für kleinere bauliche Maßnahmen und Workshops zur Verfügung stellt. Ziel ist es, die Attraktivität der Schulhöfe sowie die Aufenthaltsqualität im Schulumfeld zu steigern.
Der Antrag sieht vor, dass das Angebot niedrigschwellig gestaltet sein soll, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Dabei soll ein Format geschaffen werden, das durch eine Staffelung der Fördersummen Anreize für besonders gut vorbereitete Bewerbungen setzt, während gleichzeitig durch eine hohe Bewilligungsquote Frustration vermeiden werden soll. Die Förderung soll explizit auch Projekte wie Workshops umfassen und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beteiligung am Planungsprozess fördern.
Die Begründung des Antrags hebt hervor, dass die Gestaltung des Außenbereichs das Wohlbefinden und den Lernerfolg beeinflusst. Durch die Einbindung der Schülerschaft in die Umsetzung von Projektideen sollen Erfolgserlebnisse und ein Beteiligungsgefühl erzeugt werden. Die Förderrichtlinien sollen so ausgerichtet sein, dass Projekte der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen und eine Verwendung der Mittel für laufende Kosten der Schulverwaltung ausgeschlossen wird. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020, hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-LeistungenZur Vorlage · 1856/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erhöhung der Teilhabequote bei sozialen und kulturellen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Ziel hat. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beschließt, dass die Stadtverwaltung Essen Konzepte entwickelt, um die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch geeignete Maßnahmen zu steigern. Als ein mögliches Instrument wird dabei die Einführung einer Bildungskarte angeführt.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit damit, dass in der Vergangenheit bereits Erfolge im Bereich der Lernförderung an Schulen erzielt wurden, die Quote im sozialen und kulturellen Bereich jedoch erhöht werden soll. Als Referenz werden andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen genannt, in denen durch Instrumente wie eine Nutzer- und Bildungskarte eine Steigerung der Teilhabequote auf über 80 Prozent erreicht wurde.
Zusätzlich soll geprüft werden, wie bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche in Essen transparenter und niederschwelliger gestaltet werden können. Vorgeschlagen werden hierfür Maßnahmen wie eine Kampagne in den sozialen Medien, die Erstellung mehrsprachiger Flyer sowie die Bereitstellung stadtteilbezogener Übersichten. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in verschiedenen Ausschüssen vor, darunter der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen:
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1853/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1853/2021 einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Kriterienkatalog unterstützt, den die Stadtverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung zur Festlegung von Tempo-30-Zonen entwickelt hat.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Nutzung der seit Dezember 2016 geltenden erleichterten Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang innerörtliche, streckenbezogene Beschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen umgesetzt wurden oder perspektivisch beabsichtigt sind. Dies betrifft insbesondere Straßen im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Der Antrag ist für eine Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Verkehr und Mobilität, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen war für Ende November 2021 geplant.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mit Stimmengleichheit nicht empfohlen - 16.Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Controllingbericht des Jugendamtes II. Quartal 2021Zur Vorlage · 2011/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt legt mit der Vorlage 2011/2021/4 den Controllingbericht für das zweite Quartal 2021 vor. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Stichtag 30. Juni 2021.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung der finanziellen Entwicklung und der Kostenstrukturen innerhalb des Geschäftsbereichs des Jugendamtes. Die Unterlagen beinhalten Informationen zu Personalkosten, Sachkosten sowie weiteren Kostenarten und kalkulatorischen Kosten. Zudem wird die Notwendigkeit einer Vorlagenvorprüfung sowie die Auswirkungen auf den Klimaschutz thematisiert, wobei die Vorlage eine positive Einschätzung der Klimarelevanz aufweist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten bzw. dem zuständigen Beigeordneten erstellt und dient der Information des Ausschusses im Rahmen der Sitzung am 9. November 2021.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Tanzgarde Närrische 11 e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2007/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Beschlussvorschlag zur Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Tanzgarde Närrische 11 e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll für weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Verein wurde zuvor am 8. September 2020 für ein Jahr als Träger anerkannt.
Der Verein besteht seit sechs Jahren und bietet Kindern, Jugendlichen sowie jungen Frauen ein Freizeitangebot, das die Vermittlung der Karnevalstradition zum Ziel hat. Aktuell nehmen etwa 55 Personen an den Aktivitäten teil, die sich auf drei Gruppen verteilen. Das Training findet grundsätzlich zweimal wöchentlich statt. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen konnten über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren keine Auftritte, Turniere oder Vereinsveranstaltungen wie Ausflüge durchgeführt werden; das Training erfolgte in dieser Zeit per Videoübertragung.
Im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021 wurden neue Räumlichkeiten in der Elisabethstraße in Frillendorf bezogen, die durch Eigenleistung renoviert wurden. Diese Räume dienen dem Training und der Unterbringung des Kostümfundus. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII vorliegen, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Die Verlängerung der Anerkennung wird daher befürwortet.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2022Zur Vorlage · 1895/2021/4 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes mit der Nummer 1895/2021/4 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Jugendhilfeausschuss im Kalenderjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt.
Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung des turnusmäßigen Sitzungstages, der jeweils am zweiten Dienstag im Monat stattfindet. Zudem wurden die Ferienzeiten im Frühjahr, Sommer und Herbst sowie die bereits feststehenden Sitzungstermine des Rates der Stadt Essen in die Terminplanung einbezogen.
Als vorgeschlagene Sitzungstage für das Jahr 2022 wurden der 08. Februar, der 08. März, der 14. Juni, der 13. September und der 08. November sowie ein optionaler Termin am 13. Dezember 2022 angeführt. Die Vorlage wurde am 07. Oktober 2021 durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 22.Beschlusskontrolle
- 23.Anträge
- 24.Mitteilungen und Anfragen
- 24.1Pflegefamilien und familienanaloge Einrichtungen in Essen (Anfrage SPD-Fraktion)
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Vertragsangelegenheiten Objekt Papestraße 9Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.Anmietung von Räumen im Pflegezentrum Stoppenberg, Grabenstr. 90 a, zum Betrieb einer KindertagesstätteErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Vertragsangelegenheiten Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Ergebnis: Kenntnis genommen