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Vorlage

Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten hier: zusätzliche Förderung wegen besonderer Belastungen

2031/2021/6 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat die Gewährung zusätzlicher Unterhaltungszuschüsse für das Jahr 2021 beschlossen. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet Ziffer 2.2.2.3 der städtischen Sportförderungsrichtlinien. Diese Bestimmung erlaubt es Vereinen, bei nachgewiesenen besonderen Belastungen bei der Unterhaltung ihrer vereinseigenen Sportstätten eine weitere Unterstützung zu beantragen.

Die vorliegende Vorlage der Betriebsleitung sieht vor, insgesamt 20 antragstellende Vereine zu unterstützen. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich dabei an den durch Rechnungen belegten Belastungen. In einem Teil der Fälle wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen vorgeschlagen, wobei die Deckelung durch den allgemeinen Unterhaltungszuschuss einzuhalten ist. Bei anderen Vereinen wird die Gewährung des Betrages in Höhe des regulären Unterhaltungszuschusses vorgeschlagen.

Das Gesamtvolumen der zusätzlichen Mittel beläuft sich auf 31.955 Euro. Die Finanzierung der beantragten Beträge erfolgt über Restmittel aus der Position „Unterhaltungszuschüsse des Wirtschaftsplanes 2021 der Sport- und Bäderbetriebe Essen“. Zu den begünstigten Vereinen gehören unter anderem verschiedene Tennisclubs, Kanugesellschaften, Ruderklubs sowie Sportgemeinschaften aus den Bereichen Hockey, Turnen und Wassersport.

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