Anregungen und Beschwerden nach §24 GO NRW hier: Spielplatz in Burgaltendorf, Vaestestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Sitzung am 3. November 2021 eine Eingabe aus der Bürgerschaft sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 2065/2021/BV VIII sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die sich auf den Spielplatz in der Vaestestraße im Stadtteil Burgaltendorf beziehen.
Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel sieht vor, die vorliegende Petition und die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Details zum konkreten Inhalt der Beschwerde oder der Verwaltungsschrift werden in der Vorlage auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Eine detaillierte Aufstellung von Kosten, Investitionen oder personellen Auswirkungen ist aus dem vorliegenden Dokument nicht ersichtlich. Eine Vorprüfung der Vorlage war nicht erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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