Anregungen und Beschwerden gem. § 25 GO NRW hier: Fußweg am Antrop-Park
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII setzt sich im Rahmen der Sitzung am 3. November 2021 mit einer Eingabe aus der Bürgerschaft auseinander. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 2066/2021/BV VIII sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 25 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die den Fußweg am Antrop-Park betreffen.
Der vorliegende Sachverhalt umfasst sowohl die ursprüngliche Eingabe der Bürgerinnen und Bürger als auch eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung. Ergänzend zur schriftlichen Dokumentation liegt der Bezirksverwaltungsstelle weiteres Fotomaterial zum betreffenden Bereich vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die eingereichte Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Weitere finanzielle Auswirkungen, wie Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz als Vor-Einschätzung hinterlegt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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