Verkehrsordnerische Maßnahmen Dammstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat beschlossen, die Einrichtung eines Teilabschnitts der Dammstraße als Einbahnstraße zu befürworten. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Rosiepeweg und der Einmündung zur Dammstraße 62–64.
Die Entscheidung basiert auf einer vorherigen Anfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung, die Klärung der Verkehrssituation durch einen Ortstermin zu veranlassen. Dieser Termin fand am 23. August 2021 unter Beteiligung von Vertretern des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Mitgliedern der Bezirksvertretung statt. Das entsprechende Protokoll wurde der Bezirksvertretung bereits in einer vorangegangenden Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Da Änderungen der Verkehrsführung gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen in den Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen liegen, war die formale Zustimmung des Gremiums für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Eine Vorabprüfung der Vorlage ergab keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Personalkosten oder die Sachkosten im Rahmen dieser Beschlussvorlage. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahme wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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