Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Informationen zur Vorgehensweise bei der Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus einer Sitzung im Juni 2021.
Maßgeblich für die Ausstattung der Anlagen ist das Behindertengleichstellungsgesetz NRW. Die Verwaltung führt aus, dass die Nachrüstung bestehender LSA-Steuergeräte aufgrund des technischen Aufwands meist nicht wirtschaftlich ist. Daher erfolgt eine entsprechende Ausrüstung in der Regel erst im Zuge der Erneuerung der Steuergeräte, was zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet führt. In Einzelfällen wurden vorhandene Anlagen jedoch bereits nachgerüstet oder Erneuerungen vorgezogen.
Aktuell werden in Essen Anlagen eingesetzt, die der DIN 32981 aus dem Jahr 2015 entsprechen. Diese verfügen über einen durchgehenden akustischen Orientierungston sowie eine akustische und taktile Freigabe, die gleichzeitig und nur auf Anforderung erfolgt. Bei älteren, bereits ausgestatteten Anlagen ist ein akustischer Orientierungston zwischen 05:30 und 22:30 Uhr vorhanden, während die taktile Freigabe parallel zum Fußgängersignal ohne vorherige Anforderung erfolgt. Eine Umrüstung der älteren Anlagen auf den aktuellen Standard ist aufgrund des Aufwands für Geräteausbau und Verkabelung nicht vorgesehen. Die Bezirksvertretung nimmt die Darstellungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.11.2021BV I weist Vorlage zurück und bittet einstimmig um Nachbesserung
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