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Vorlage

Parkende Fahrzeuge auf dem Parkstreifen des Berthold-Beitz-Boulevard zwischen Pferdebahn und Altendorfer Straße

2296/2021/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2022 den Bericht der Verwaltung zur Parksituation auf dem Parkstreifen des Berthold-Beitz-Boulevards zwischen Pferdebahn und Altendorfer Straße zur Kenntnis genommen.

Der Bericht geht auf eine Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28. September 2021 zurück. Damals wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit das Abstellen gewerblich genutzter Transporter im öffentlichen Verkehrsraum zulässig ist und in welchem Umfang ein Firmeninhaber verpflichtet ist, eigene Stellplätze auf dem Firmengelände bereitzuhalten.

Im Rahmen von Kontrollen, die im Oktober durchgeführt wurden, konnten im betreffenden Bereich keine Transporter eines gewerblichen Kfz-Verleihs oder anderer Gewerbetreibender im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt werden.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen führt die Verwaltung aus, dass sich öffentlich gewidmete Straßen grundsätzlich der Zuständigkeit der Bauaufsicht entziehen. Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren wird lediglich der Nachweis der für ein Vorhaben erforderlichen Stellplätze verlangt. Solange diese nachgewiesenen Stellplätze nicht zweckentfremdet oder dauerhaft anderweitig genutzt werden, besteht seitens der Bauaufsicht keine Eingriffsmöglichkeit.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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