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Bezirksvertretung II

Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2021 in das Haushaltsjahr 2022

2331/2021/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag auf Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2021 in das Haushaltsjahr 2022 gestellt. Mit der Vorlage wird der Stadtkämmerer gebeten, die nicht verwendeten Mittel des vorangegangenen Haushaltsjahres in den neuen Haushalt zu übernehmen.

Nach Angaben der Bezirksvertretung ist die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zum überwiegenden Teil durch bereits beschlossene Maßnahmen erfolgt. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund verschiedener Faktoren freie Mittel. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass eine Übertragung solcher Restmittel in das Folgejahr in den vergangenen Jahren bereits bewilligt wurde.

Die genaue Höhe der zu übertragenden Beträge wird im weiteren Prozess zwischen der Bezirksvertretung und dem Sachgebiet für Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten abgestimmt. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der Verfügbarkeit der verbleibenden Budgetmittel für die kommenden Aufgaben im Jahr 2022.

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