Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 11.11.2021
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 7.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung einer Sperrfläche im Einmündungsbereich Stiftmühlenbrink/StiftbuschZur Vorlage · 2339/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um die Prüfung eines Antrags auf Einrichtung einer Sperrfläche oder einer Parkverbotszone im Einmündungsbereich Stiftmühlenbrink/Stiftbusch.
Ein Antragsteller hatte mit Schreiben vom 19. September 2021 die Einrichtung einer kurzen Parkverbotszone bzw. einer kleinen Sperrfläche beantragt. Als Begründung wurde angeführt, dass parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich das Vorwärtsbefahren für größere Fahrzeuge erschweren. Dies führe dazu, dass LKW beim Rückwärtseinfahren regelmäßig den Gehweg befahren und beschädigen müssten. Der Antragsteller schlug vor, eine Sperrfläche oder einen Halteverbotsbereich von etwa sieben bis acht Metern ab dem Scheitelpunkt einzurichten.
Die Verwaltung nahm dazu mit Schreiben vom 15. November 2021 Stellung. Nach Angaben der Verwaltung wurde ein Halteverbot im Wendebereich bereits zwischenzeitlich angebracht. Dadurch sei das Rückwärtsfahren für Fahrzeuge, wie etwa von der EBE, nicht mehr erforderlich. Da in diesem Bereich bereits ein generelles Halteverbot besteht, sei eine zusätzliche Markierung des Einmündungsbereichs nicht notwendig. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Fahrradstraßenachse B Rüttenscheider Straße, Evaluation der VerkehrssituationZur Vorlage · 1700/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht des Amtes für Straßen und Verkehr evaluiert die Verkehrssituation der Fahrradstraße B auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen Baumstraße und Einigkeitsstraße. Auf Basis einer Untersuchung des Ingenieurbüros Ambrosius Blanke werden Verkehrsdaten aus den Jahren 2019 und 2021 gegenübergestellt.
Die Auswertung zeigt im Bereich Rüttenscheider Stern eine Verringerung des Radverkehrsanteils am Morgen von 21,2 % auf 13,4 %, während im Bereich Florastraße ein Anstieg von 9,9 % auf 12,6 % verzeichnet wurde. Der Kfz-Durchgangsverkehr über die gesamte Länge stieg von etwa 15 % auf 23 %. Eine Nutzerbefragung ergab eine Steigerung der positiven Bewertung der Qualität für Fußgänger von 72 % auf 84 % und für Radfahrende von 26 % auf 39 %. Gleichzeitig stieg das wahrgenommene Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und Kfz von 51 % auf 81 %. Autofahrende bewerten die Qualität zu 27 % als sehr gut bis befriedigend, wobei die Wahrnehmung von Konflikten sank.
Gewerbetreibende bewerten die Attraktivität der Straße mit 50 % als unverändert; 80 % sehen keine Auswirkungen auf die Kundenzahl. Dennoch halten 62 % der Gewerbetreibenden das Parkplatzangebot für unzureichend. Die Polizei beobachtet die Verkehrssituation bis zur ersten Jahreshälfte 2022 für eine spätere fachliche Empfehlung. Der Bericht wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Baumbilanz Stadtbäume 2020Zur Vorlage · 2264/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen weist für das Jahr 2020 eine positive Baumbilanz auf. Laut der vorliegenden Vorlage stieg die Gesamtzahl der im Bestand erfassten Bäume von 202.420 im Jahr 2019 auf 209.162 im Jahr 2020. Dieser Zuwachs von 6.742 Bäumen resultiert aus verschiedenen Quellen, darunter Naturverjüngung, Neupflanzungen sowie einer aktualisierten Inventur auf Friedhöfen.
Die Bilanz umfasst Bäume auf städtischen Grundstücken ab einem Stammumfang von etwa 20 bis 25 cm. Während im Bereich der Grünanlagen und Friedhöfe durch Naturverjüngung und Spenden ein Zuwachs verzeichnet wurde, gab es im Bereich der Straßenbäume im Jahr 2020 eine Fällung von 1.893 Bäumen, die durch das Amt für Straßen und Verkehr ersetzt werden sollen. Ein Teil der Nachpflanzungen im Straßenbegleitgrün verzögerte sich aufgrund neuer Verfahren zur Bodenanalyse und zum Substrataustausch.
Im Bereich der Immobilienwirtschaft wurden 60 Bäume auf Schulgeländen nachgepflanzt. Die Verwaltung führt zudem Gespräche mit der Immobilienwirtschaft, um Mittel für künftige Baumpflanzungen in die Haushaltsberatungen einzubringen. Zur langfristigen Überwachung des Baumbestandes wird derzeit ein Standortkataster aufgebaut, das als Datenbasis für das Monitoring von Vitalität und baumfachlichen Maßnahmen dient. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie in die Bezirksvertretungen I bis IX vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aufstellung eines Blumenkübels auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich Finefraustr. 39Zur Vorlage · 2043/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat die Aufstellung eines Blumenkübels auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Finefraustraße 39 in Essen-Rellinghausen beschlossen. Der Antragsteller, der Eigentümer bzw. Bewohner des betreffenden Hauses, beabsichtigt, den Blumenkübel zur Verschönerung des Straßenbildes neben dem dort vorhandenen Baumbeet zu platzieren.
Der geplante Blumenkübel soll eine Tiefe und Breite von jeweils 0,80 Metern sowie eine Höhe von etwa 0,60 Metern aufweisen. Durch die Positionierung bleibt eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern erhalten. Die Aufstellung und die laufende Pflege des Objekts liegen in der Verantwortung des Antragstellers. Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde zudem die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht beinhalten.
Seitens der zuständigen Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die beantragte Genehmigung. Die Vorlage empfahl der Bezirksvertretung, der Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse zuzustimmen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz stufte die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz ein.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Erneuerung der Wittekindstraße Radverkehrsplanung im Abschnitt von Wittenbergstraße bis Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 2266/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2266/2021/6 aus dem Geschäftsbereich 6 wurde am 31. Januar 2024 erstellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Federführung zuständig.
Der Inhalt der Vorlage lässt sich nicht inhaltlich erschließen, da die Dokumentation als nicht formgerecht erstellt ausgewiesen wird. Es sind keine konkreten Sachverhaltsdarstellungen, Beschlussvorschläge oder detaillierte Kostenberechnungen in der vorliegenden Fassung enthalten. Eine Aufstellung zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten wurde nicht konkretisiert.
Im Rahmen der Vorlage wurde eine positive Einschätzung der Klimarelevanz für den Klimaschutz vorgenommen. Die Beratungsfolge sah vor, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in zwei Sitzungsterminen, am 9. Dezember 2021 und am 27. Januar 2022, im Rahmen einer Anhörung einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Anbindung der Kantorie und des Augustinums durch die RuhrbahnZur Vorlage · 2332/2021/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen des Antrags 2332/2021/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Einrichtung einer regelmäßigen Busverbindung beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Kantorie sowie das Augustinum durch die Ruhrbahn mit einem (Klein-)Bus an das öffentliche Verkehrsnetz anzubinden.
Der Antrag sieht vor, dass die Ruhrbahn einen Bus im regelmäßigen Takt zur Verfügung stellt und eine neue Haltestelle direkt vor dem Augustinum als festen Bestandteil der Strecke einrichtet. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die derzeitige Anbindung durch den Taxi-Bus der Linie 175 aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr ausreiche.
Nach Angaben der Antragsteller sollen durch die neue Taktung die Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Wanderwegen und dem Naherholungsgebiet verbessert werden. Zudem wird auf die Anbindung von Veranstaltungen am Schloss Schellenberg sowie auf die bestehende Situation bei der Schülertransportlösung verwiesen. Eine feste Verbindung in Richtung Stadtwaldplatz wird als notwendig dargestellt, um die Bewohner der Wohnsiedlung Kantorie und des Augustinums besser mit dem restlichen Stadtgebiet zu vernetzen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 9. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung)
- 14.Anbindung von Siedlungen in Bergerhausen durch die RuhrbahnZur Vorlage · 2335/2021/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen des Antrags 2335/2021/SPD einen Beschluss für die Bezirksvertretung II beantragt, die Ruhrbahn mit der Anbindung bestimmter Wohngebiete in Bergerhausen an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs zu beauftragen. Konkret sollen die Siedlung um das Adolphinum I sowie die angrenzenden Wohnbereiche am Papenberghang, am Krausen Bäumchen und in der Weserstraße in die Verkehrsstruktur einbezogen werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Erweiterung damit, dass die aktuelle Anbindung der genannten Gebiete als unzureichend eingestuft wird. Als derzeitige Anlaufpunkte für den ÖPNV werden die Haltestellen an der Ruhrallee und der Rellinghauser Straße genannt. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, wird der Einsatz eines Kleinbusses vorgeschlagen. Dieser soll in einer regelmäßigen Taktung die Wohngebiete anfahren und Haltestellen in der Weserstraße sowie am Papenberghang bedienen. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Anbindung der Anwohner, wobei insbesondere die Sicherheit und der Komfort für Schulkinder sowie für Menschen mit Beeinträchtigungen im Fokus stehen. Die Initiative bezieht sich zudem auf die Förderung eines vorteilhaften Modal Split in den betroffenen Stadtteilen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung)
- 15.Standort für einen Skate- und ParkourparkZur Vorlage · 2336/2021/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2336/2021/SPD einen Beschluss für die Bezirksvertretung II beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung eines Standorts für einen Skate- und Parkourpark zu beauftragen. Konkret soll die Fläche des zweiten Fußballplatzes an der Schillerwiese auf ihre Eignung untersucht, überplant und die damit verbundenen Kosten ermittelt werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schillerwiese aufgrund ihrer Lage und Anbindung einen geeigneten Ort für sportliche Aktivitäten und Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche bietet. Als möglicher Standort wird der kleinere Fußballplatz oberhalb der Wiese genannt. Der Antrag sieht vor, dass die Prüfung im Anschluss an die Spielraumleitplanung erfolgen soll.
Mit der Umsetzung eines solchen Projekts wird die Förderung der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Essen angestrebt. Laut Antrag liegen Forderungen aus verschiedenen Gremien und Institutionen vor, die Möglichkeiten für sportliche Betätigung und Aufenthalt für Heranwachsende einfordern. Die Anlage soll als Teil eines Mitwirkerprojekts dazu beitragen, die Gestaltungsmöglichkeiten der jungen Generation im Stadtgebiet zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Unterstützung der Verkehrswende (Modal Split) durch Konzeptionierung von Quartiersparkhäusern in Stadtvierteln mit besonders angespannter VerkehrssituationZur Vorlage · 2129/2021/SPD 1. Ergänzung · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2129/2021/SPD 1. Ergänzung einen Beschluss für die Bezirksvertretung II beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein multifunktionales Quartiersparkhaus im Stadtteil Rüttenscheid zu beauftragen. Ziel der Initiative ist es, die Parkraumproblematik in diesem Stadtviertel zu adressieren und zur Umsetzung der angestrebten Mobilitätsziele der Stadt Essen beizutragen.
Das Konzept soll die Einbeziehung bereits vorhandener Parkhäuser im Stadtteil vorsehen. Dabei sollen verschiedene Nutzerinteressen berücksichtigt werden, indem die Parkflächen spezifische Angebote bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Stellplätze für Car-Sharing-Angebote, Fahrradabstellplätze, Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes sowie ausgewiesene Anwohnerparkplätze und öffentliche Parkflächen. Zudem soll die Ausstattung um eine Toilettenanlage ergänzt werden. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die ökologische Gestaltung durch die Begrünung von Fassaden und Dächern.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Parkplatzsituation in Rüttenscheid, die durch Pendler, Besucher sowie die Verlagerung des Einzelhandels aus der Innenstadt beeinflusst wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neue Wohneinheiten oft nicht über ausreichende Tiefgaragenkapazitäten verfügen, was zu einer Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums führt. Die Einrichtung solcher Quartiersparkhäuser soll als Teil der Verkehrswende dazu dienen, den ruhenden Verkehr neu zu organisieren.
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Beratungsfolge
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Wiederherstellung der Wegebeleuchtung im Schellenberger WaldZur Vorlage · 2333/2021/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 2333/2021/CDU beantragt, die Wiederherstellung der Wegebeleuchtung im nördlichen Teil des Schellenberger Waldes zu prüfen. Das betreffende Gebiet wird durch die Grenzen Riesweg/Sunderholz im Norden, Schloss Schellenberg im Osten, die Renteilichtung im Süden und die Freie Waldorfschule im Westen begrenzt.
Hintergrund des Antrags ist die Zerstörung der Beleuchtung auf den Waldwegen durch den Sturm Ela, die nach dem Ereignis bislang nicht wiederhergestellt wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Waldwege als Naherholungsgebiet von verschiedenen Nutzergruppen, darunter Familien, ältere Menschen und Sportler, genutzt werden. In den dunkleren Monaten schränke die fehlende Beleuchtung die Nutzung der Wege ein.
Die Verwaltung wird durch den Antrag beauftragt, die Kosten für die Wiederherstellung der Beleuchtung sowie einen zeitlich definierten Umsetzungsplan zu ermitteln. Bei der Umsetzung soll ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung von energiesparenden und insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln gelegt werden, um den Schutz lichtempfindlicher Insekten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Aufstellen eines Hinweisschildes "Blücherturm" auf der Frankenstraße in RellinghausenZur Vorlage · 2334/2021/CDU · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 2334/2021/CDU beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung und Aufstellung eines Hinweisschildes für den sogenannten Blücherturm in Rellinghausen zu beauftragen. Das Schild soll auf der Frankenstraße platziert werden, wobei die Abzweigung zur Straße „Am Stift“ als möglicher Standort angeführt wird.
Der Blücherturm, auch als Rellinghauser Gerichtsturm bekannt, wird in der Begründung als historisch bedeutsames Gebäude beschrieben, das seit 1567 urkundlich erwähnt wird und seit 1985 unter Denkmalschutz steht. Zudem ist der an der Fassade rankende Efeu als Naturdenkmal in Essen eingetragen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Beschilderung damit, dass auf der Hauptverkehrsachse von Rellinghausen derzeit kein Hinweis auf das Bauwerk existiert.
Der Blücherturm befindet sich seit 1997 im Eigentum des Vereins Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald e.V. Laut Antrag ist der Verein bereit, die Erstellung des Schildes zu unterstützen und beispielsweise ein Motiv beizusteuern. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 9. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Vergabe bezirklicher Mittel 2021
- 19.1Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im StadtwaldZur Vorlage · 2237/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Wiederherstellung eines Feuchtbiotops im Stadtwald beschlossen. Ergänzend zu den bereits im Jahr 2020 bewilligten bezirklichen Mitteln in Höhe von 40.000 Euro sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist ein Schreiben der Verwaltung vom 5. November 2021. Darin wird die zusätzliche Finanzierung angefragt, da die Preisabfrage bei der EABG für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kosten in Höhe von etwa 60.000 Euro ausweist. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung II.
Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf. Die Umsetzung der Maßnahmen dient der ökologischen Aufwertung des Gebiets im Stadtwald.
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Beratungsfolge
- 28.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.2Aufbau eines SirenenwarnsystemsZur Vorlage · 2340/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, den Aufbau eines sirenengestützten Warnsystems im Stadtbezirk II mit einem Betrag von 20.000 Euro zu unterstützen. Ziel der Stadt Essen ist die Etablierung eines stadtweiten, gut hörbaren Warnsystems, das im Endausbau insgesamt 86 Sirenen umfassen soll.
Derzeit sind im Essener Stadtgebiet 30 Sirenen in Betrieb. Während für die Finanzierung von 19 weiteren Standorten bereits Mittel bereitgestellt wurden, ist die Finanzierung für 37 weitere Standorte, die teilweise auch den Stadtbezirk II betreffen, noch offen. Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung um die finanzielle Beteiligung gebeten, wobei die beantragte Summe von 20.000 Euro den Anschaffungskosten einer einzelnen Sirene entspricht.
Zusätzlich zu den Mitteln der Bezirksvertretung besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Höhe von 50 Prozent der Kosten, wobei hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Sollte diese Förderung gewährt werden, könnten durch die Kombination aus den Mitteln der Bezirksvertretung II und der Bundesförderung zwei Sirenen für den Stadtbezirk II angeschafft werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.3Bordsteinabsenkungen beim DRK-Heim Rüttenscheid
- 19.4Baumpatenschilder
- 20.Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2021 in das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2331/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag auf Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2021 in das Haushaltsjahr 2022 gestellt. Mit der Vorlage wird der Stadtkämmerer gebeten, die nicht verwendeten Mittel des vorangegangenen Haushaltsjahres in den neuen Haushalt zu übernehmen.
Nach Angaben der Bezirksvertretung ist die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zum überwiegenden Teil durch bereits beschlossene Maßnahmen erfolgt. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund verschiedener Faktoren freie Mittel. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass eine Übertragung solcher Restmittel in das Folgejahr in den vergangenen Jahren bereits bewilligt wurde.
Die genaue Höhe der zu übertragenden Beträge wird im weiteren Prozess zwischen der Bezirksvertretung und dem Sachgebiet für Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten abgestimmt. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der Verfügbarkeit der verbleibenden Budgetmittel für die kommenden Aufgaben im Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2330/2021/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Bezirksvertretung II hat verschiedene Mitteilungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Bereich der Infrastruktur informierten die Stadtwerke Essen über eine Verzögerung bei der Kanalbaumaßnahme Siepentalsammler in der Kunstwerkerstraße. Der Baubeginn verschiebt sich auf die 26. Kalenderwoche des Jahres 2022, wobei die voraussichtliche Bauzeit von ursprünglich 18 Monaten auf etwa 24 Monate ansteigt. Bezüglich der Parkplatzmarkierungen auf dem Rüttenscheider Markt teilte die Verwaltung mit, dass aufgrund der Witterung zunächst nur die oberen drei Parkreihen neu markiert werden konnten; die restlichen Arbeiten sind für die kommende Saison geplant.
Im Bereich der öffentlichen Reinigung gab die EBE-Essen an, dass das Reinigungsintervall auf der Rüttenscheider Straße am Wochenende samstags zwischen 7:15 Uhr und 14:30 Uhr liegt. Hinsichtlich der sozialen Integration korrigierte die Verwaltung einen Übertragungsfehler in einer Tabelle: Der Anteil der Neuzugewanderten im Stadtbezirk II beträgt 51,5 %.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Barrierefreiheit in der Villa Rü. Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss über den Seiteneingang ist derzeit gegeben. Eine Erschließung der oberen Stockwerke durch einen Aufzug ist technisch möglich, würde jedoch erhebliche bauliche Eingriffe, statische Maßnahmen und Kosten zwischen 250.000 und 300.000 Euro erfordern. Ein solcher Umbau würde zudem die Nutzbarkeit des Gebäudes einschränken. Das Projekt soll zur Priorisierung für die städtische Immobilienwirtschaft vorgeschlagen und dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verschiedenes
- 22.1Fahrradboxen Stadtwaldplatz
- 22.2Vorschläge Streckenänderung Bürgerbus
- 22.3Teileinziehung Walpurgisstraße
- 22.3.1Aufhebung der (geplanten) Sperrung der Walpurgisstraße für den VerkehrZur Vorlage · 2412/2021/CDU/GRÜNE/SPD/FDP/EBB · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, B90/Die Grünen, SPD und FDP/EBB-FW haben in der Bezirksvertretung II einen Antrag gestellt, die geplante Sperrung der Walpurgisstraße für den motorisierten Verkehr zu verhindern. Die Fraktionen beantragen, dass der Rat der Stadt Essen sowie der zuständige Ausschuss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Durchfahrtssperrung nicht umgesetzt wird. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung der physischen Sperren bis zu einer Neubewertung der Situation auszusetzen.
Die Grundlage für die geplante Sperrung im Bebauungsplan des ehemaligen Holz Conrad Geländes war die Prognose einer Verkehrsüberlastung des Knotenpunktes Paulinenstraße/Franziskastraße durch Neubauten in Rüttenscheid. Laut Antrag ist diese Überlastung bislang nicht eingetreten, weshalb die Sperrung als Entlastungsmaßnahme nicht mehr notwendig sei.
Als Gründe gegen die Sperrung führt der Antrag die längeren Anfahrtswege für Rettungswagen zum Krupp-Krankenhaus sowie für die Feuerwehr an, wobei auf eine unzureichende Einbeziehung der Feuerwehr hingewiesen wird. Des Weiteren wird auf die Umwege für Anwohner sowie auf die erschwerte Erreichbarkeit für Kunden und Zulieferer der ansässigen Gewerbetreibenden verwiesen. Die Fraktionen fordern eine Neubewertung der Verkehrslage unter Berücksichtigung dieser Aspekte.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung)
- 23.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Grundstücksangelegenheiten
- 25.Verschiedenes
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil