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Bezirksvertretung VIII

Bestellung einer / eines Bezirks- Inklusionsbeauftragten

2337/2021/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

🟢 Beschlossen 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel soll im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Bezirks-Inklusionsbeauftragte oder einen Bezirks-Inklusionsbeauftragten sowie eine Stellvertretung benennen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 15. Juni 2021. In diesem Beschluss wurde die Stadtverwaltung Essen beauftragt, ein Konzept für die Einrichtung eines städtischen Inklusionsbeauftragten, eines Inklusionsbeirats sowie einer entsprechenden Satzung zu erstellen. Der Inklusionsbeirat soll dem Rat der Stadt Essen, den Ausschüssen sowie der Stadtverwaltung bei fachlichen Fragen zur Inklusion beratend zur Seite stehen.

Im Zuge dieser Neuerung wurden die Bezirksvertretungen I bis IX gebeten, für ihre jeweiligen Stadtbezirke mindestens eine Person als Inklusionsbeauftragte oder Inklusionsbeauftragten zu bestimmen. Die Aufgabe dieser Funktion besteht darin, die städtischen Bemühungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie zur Herstellung gleicher Chancen innerhalb der Stadtbezirke zu beobachten. Die Ergebnisse und Ideen sollen anschließend in den Integrationsbeirat zurückgeführt werden. Die Verwaltung plant die Einrichtung des Inklusionsbeirats für das erste Quartal des Jahres 2022 und bittet die Bezirksvertretung VIII um die entsprechende Benennung der Funktionsträger.

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