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Bezirksvertretung IV

Dringlichkeitsentscheidung Haushaltsplanentwurf 2022

2338/2021/BV IV Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wurden insbesondere die Haushaltspositionen berücksichtigt, welche die Zuständigkeiten der Bezirksvertretung IV betreffen, wobei seitens des Gremiums keine Bedenken gegen den Entwurf erhoben wurden.

Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergab sich aus dem zeitlichen Ablauf der parlamentarischen Prozesse. Da die Sitzung des Rates zur Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs für 2022 bereits am 26. November 2021 angesetzt war, die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung jedoch erst am 14. Dezember 2021 stattfinden sollte, wurde das Verfahren gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW angewandt. Ziel war es, die erforderliche Beratung und Empfehlung vor der Entscheidung im Rat sicherzustellen. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung war im Rahmen des Verfahrens vorgesehen.

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