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Bezirksvertretung VIII

Haushalt 2022; Vergabe der Haushaltsmittel für bezirkliche Maßnahmen

2444/2021/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII hat im Rahmen der Sitzung am 1. Februar 2022 die Vergabe der Haushaltsmittel für das Jahr 2022 beschlossen. Grundlage der Vorlage ist die Bereitstellung von Mitteln durch den Rat der Stadt Essen, der den Bezirksvertretungen einen Ansatz von jeweils 300.000 Euro zur Verfügung gestellt hat. Zusätzlich steht jeder Bezirksvertretung ein Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro für Maßnahmen in den Fachbereichen Hochbau, Tiefbau und Grünflächen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel ist an die Vorgabe gebunden, Projekte in den genannten Fachbereichen zu fördern, wobei eine gleichmäßige Mittelvergabe angestrebt wird.

Der Beschluss der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel sieht vor, die Empfehlungen des fraktionsübergreifenden Arbeitskreises Haushalt zur Kenntnis zu nehmen und die Mittel für die aufgeführten Maßnahmen bereitzustellen. Die konkrete Verwendung der Haushaltsmittel ergibt sich aus einer beigefügten Übersicht. Über die Verwendung der noch nicht zweckgebundenen Beträge wird die Bezirksvertretung bei Bedarf im laufenden Haushaltsjahr entscheiden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die Stadt Essen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nur Verpflichtungen und Auszahlungen eingehen darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

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