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Bezirksvertretung V

Bestellung der Schriftführung

2448/2021/BV V Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 26.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 26. Januar 2022 die Neubesetzung der Schriftführung beschlossen. Als Nachfolgerin des bisherigen Verwaltungsbeauftragten wurde eine neue Schriftführerin für die Bezirksvertretung V bestellt, welche die Aufgabe ab dem 1. Januar 2022 übernimmt.

Für den Fall einer Vertretung wurde zudem der Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VI zum stellvertretenden Schriftführer der Bezirksvertretung V ernannt. Diese personellen Änderungen ergeben sich aus dem Wechsel in der Nachfolge der Verwaltungsbeauftragten in den jeweiligen Bezirksvertretungen.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Bezirksvertretung Niederschriften zu fertigen sind. Diese Niederschriften werden durch die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister sowie durch die von der Bezirksvertretung bestellte Schriftführerin unterzeichnet. Die Details zur Erstellung dieser Protokolle sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen geregelt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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