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Vorlage

Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet Ruhrau"

2449/2021/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 17.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (15. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Ruhrau“ im Stadtbezirk VII beschließen. Das etwa 83 Hektar große Planungsgebiet im Stadtteil Horst wird im Norden durch die Eisenbahnstrecke Essen-Überruhr–Essen-Steele, im Osten durch die Strecke Essen-Steele–Essen-Horst, im Süden durch einen Gleisanschluss einer Glashütte und im Westen durch die Gemarkungsgrenze in der Ruhr begrenzt. Das Gebiet umfasst Gewerbe- und Industrieflächen entlang der Straßen Ruhrau und Kleine Ruhrau sowie Wohn- und Kleingewerbebebauung zwischen der Dahlhauser Straße und dem Pläßweidenweg.

Anlass für die neue Planung ist eine rechtliche Analyse, die ergab, dass der bestehende Bebauungsplan Nr. 13/80 fehlerhaft ist. Der Rat der Stadt Essen hat bereits beschlossen, diesen Plan nicht mehr anzuwenden. Da die städtebauliche Ordnung auf Basis der alten Pläne nicht ausreichend steuerbar ist, besteht ein Planungserfordernis. Ziel der neuen Planung ist eine verträgliche Koexistenz von Gewerbe und Wohnen sowie die Sicherung bestehender Strukturen durch angemessenen Immissionsschutz. Zudem entfällt die ursprünglich geplante Fortführung der Kreisstraße K 5, wodurch Flächen für andere Nutzungen gesichert werden können. Die Bezirksvertretung VII hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.

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