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Vorlage

Temporäre Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes im Bereich Porthofplatz 6

0020/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX berät über die erneute Erteilung einer temporär erweiterten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé im Bereich Porthofplatz 6. Der Antrag umfasst die Nutzung eines öffentlichen, nicht bewirtschafteten Parkstreifens unmittelbar vor dem betreffenden Ladenlokal. Die Fläche soll eine Größe von 2,00 Metern Tiefe und 6,00 Metern Breite umfassen, was einem Stellplatz entspricht. Eine Nutzung des Gehwegs in unterschiedlichen Dimensionen ist bereits genehmigt.

Nach Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Außengastronomie für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022. Da es sich bei dem betreffenden Parkplatz nicht um einen Funktionsstellplatz, wie etwa einen Behindertenparkplatz oder eine Ladezone, handelt, wird die Nutzung im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelung befürwortet.

Der Erlaubnisnehmer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und muss bei der Inanspruchnahme der Parkplatzfläche eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche vornehmen. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Erweiterungsantrag zuzustimmen, um der ansässigen Gastronomie einen Ausgleich der pandemiebedingten Ausfälle zu ermöglichen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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