Berufung von Beraterinnen und Beratern des Paritätischen NRW für den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Beratungsfunktion durch den Paritätischen NRW entscheiden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für die Beratung seiner Arbeit zu benennen. Die vorgeschlagenen Vertreter werden von den entsprechenden Organisationen vorgeschlagen.
Der Paritätische NRW hat der Verwaltung die personelle Neubesetzung der Beratungsfunktion mitgeteilt und um die entsprechende Berufung durch den Integrationsrat gebeten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Berater und stellvertretenden Berater durch neue Personen zu ersetzen. Konkret soll eine neue Beraterin sowie eine neue stellvertretende Beraterin für den Integrationsrat berufen werden. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung in die Sitzung des Integrationsrates am 16. Februar 2022 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 121 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 16.02.2022einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen