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Tagesordnung
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Integrationsrates vom 19.05.2021
- 2.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung des Integrationsrates vom 24.11.2021
- 3.Aktuelle Entwicklungen zur Corona-Pandemie
- 4.Berufung von Beraterinnen und Beratern der AWO Essen für den IntegrationsratZur Vorlage · 0029/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung eines stellvertretenden Beraters entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der AWO Essen, die personelle Veränderung in ihrer beratenden Funktion für das Gremium offiziell zu bestätigen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für eine beratende Tätigkeit zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die keine stimmberechtigten Mitglieder in den Integrationsrat entsenden können. Die entsprechenden Vertreter werden von den jeweiligen Institutionen vorgeschlagen und vom Integrationsrat berufen.
Die AWO Essen hat die Neubesetzung der stellvertretenden Beratung per Schreiben vom 15. September 2021 mitgeteilt und um die entsprechende Berufung durch den Integrationsrat gebeten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen stellvertretenden Berater durch eine neue Person zu ersetzen. Mit der Verabschiedung der Vorlage wird die personelle Änderung in der beratenden Funktion der AWO Essen im Integrationsrat formal vollzogen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Berufung von Beraterinnen und Beratern des Paritätischen NRW für den IntegrationsratZur Vorlage · 0028/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Beratungsfunktion durch den Paritätischen NRW entscheiden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für die Beratung seiner Arbeit zu benennen. Die vorgeschlagenen Vertreter werden von den entsprechenden Organisationen vorgeschlagen.
Der Paritätische NRW hat der Verwaltung die personelle Neubesetzung der Beratungsfunktion mitgeteilt und um die entsprechende Berufung durch den Integrationsrat gebeten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Berater und stellvertretenden Berater durch neue Personen zu ersetzen. Konkret soll eine neue Beraterin sowie eine neue stellvertretende Beraterin für den Integrationsrat berufen werden. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und zur Entscheidung in die Sitzung des Integrationsrates am 16. Februar 2022 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 0184/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0184/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das Jahr 2022 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der Abschluss für das Jahr 202stellung beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro, wobei verbleibende Restmittel in den Haushalt zurückgeführt werden.
Die Planung für 2022 umfasst insgesamt 62 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung umfasst neun Handlungsansätze mit einem Volumen von etwa 3 Millionen Euro. Ein zweiter Teil umfasst 68 Einzelmaßnahmen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro, während ein dritter Teil 357.000 Euro für bezirkliche Arbeit und Erprobungsprojekte vorsieht. Zudem werden neun neue Maßnahmen mit einem Bedarf von 254.159 Euro vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis nehmen sowie die Weiterführung der Strukturmaßnahmen und die Umsetzung der Handlungsansätze beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Änderung der Stichtagsregelung: Anträge mit stadtweitem Bezug bis zu einer Höhe von 5.000 Euro sollen künftig bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden können. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch das Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum. Für die Jahresplanung des Folgejahres wird der Stichtag auf den 30. September vorverlegt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über bestehende Haushaltsmittel ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (12. Sitzung)
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der AfD
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen 2022 bis 2025Zur Vorlage · 1901/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 sowie die dazugehörigen Förderrichtlinien beschlossen. Der Plan umfasst die Arbeitsfelder Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er dient als Orientierung für Träger und Fachkräfte und macht die Fördersystematik der Stadt transparent.
Der vorliegende vierte Förderplan führt bestehende Inhalte fort und konkretisiert die Schwerpunktthemen Beteiligung, Bildung und Digitalisierung. In dem Dokument sind 25 Entwicklungslinien enthalten, die spezifische Arbeitsprozesse für die kommenden vier Jahre beschreiben. Der Erstellungsprozess erfolgte unter Beteiligung von Trägern der Kinder- und Jugendförderung, dem Fachbereich Schule sowie dem Jugendamt. Nach der Verabschiedung soll das Dokument in einer kind- und jugendgerechten Sprache aufbereitet werden, um als Instrument für Beteiligungsformate und die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik zu dienen.
Die mit dem Plan verknüpften Förderrichtlinien enthalten Anpassungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen. So wurde der Gegenwert ehrenamtlicher Tätigkeiten von 10 auf 15 Euro pro Stunde angehoben und der Mindestkostenanteil bei Zuschüssen zu Erholungsmaßnahmen für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien von 2 auf 3 Euro pro Tag angepasst. Zudem wurde die Höchstförderungssumme für die Geschäftsstelle eines Jugendverbandes von 70.000 auf 80.000 Euro erhöht. Der Plan tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 2224/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie der Information über die aktuelle Platzentwicklung in Essen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen und die Fortführung von Spiel- sowie Sprachbildungsgruppen genehmigen. Weitere Gremien, darunter der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
Zum Stichtag 30.09.2021 sank die Zahl der unter sechsjährigen Kinder in Essen um insgesamt 406 Personen. Im Kitajahr 2021/2022 standen 23.992 Plätze zur Verfügung, was einem Zuwachs von 991 Plätzen entspricht, jedoch ein Defizit von 1.430 Plätzen zur Zielversorgung bestehen bleibt. Für das Kitajahr 202<0xE2><0x80><0xAF>2/2023 sind 58 neue Gruppen mit 1.111 neuen Plätzen vorgesehen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen steigt die Anzahl der Plätze von 20.756 auf 21.691. Die Versorgung im U3-Bereich soll auf 40,6 % und im Ü3-Bereich auf 96,9 % steigen. In der Kindertagespflege werden 3.046 Plätze sowie ein Zuwachs von 30 U3-Plätzen erwartet.
Zudem steigt die Kapazität für weitere Angebote wie Brückenprojekte und Spielgruppen von 1.217 auf 1.258 Plätze. Die kommunal geförderten Spielgruppen sollen von 57 auf 93 Plätze erweitert werden. Für 2022 sind zudem 22 Spielgruppen und 75 Eltern-Kind-Gruppen beantragt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 190 Mio. €, kommunale Zuschüsse für Spiel- und Sprachgruppen von 1,62 Mio. € sowie 3,3 Mio. € für Brückenprojekte, die vollständig durch Landesmittel gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Pflegefamilien und familienanaloge Einrichtungen in EssenZur Vorlage · 0069/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0069/2022/4 des Jugendamtes dient der Information des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie des Integrationsrates. Hintergrund ist die Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion. Der Bericht legt den Sachstand der Pflegefamilien und familienanalogen Einrichtungen in Essen dar.
Der städtische Pflegekinderdienst beschäftigt aktuell 21 Mitarbeiter, wobei eine Stelle vakant ist. Zum 30.09.2021 waren 673 Kinder in Pflegestellen untergebracht, wovon etwa 85 Prozent durch den städtischen Dienst betreut wurden. Die Unterbringung umfasst Formen wie Dauerpflege, Verwandtenpflege, Erziehungsstellen sowie Bereitschaftspflege. Ein Kostenvergleich zeigt für die Unterbringung eines siebenjährigen Kindes in einer Dauerpflegestelle monatliche Kosten von 980,00 Euro gegenüber 4.710,00 Euro in einer stationären Regelgruppe. Ab dem 01.01.2022 variieren die monatlichen Leistungen je nach Alter und Pflegeform; so liegen die Beträge in der Dauerpflege zwischen 895,00 Euro und 1.131,00 Euro, während die Bereitschaftspflege zusätzlich eine monatliche Pauschale von 215,00 Euro vorsieht.
Die Vorlage thematisiert Unterstützungsbedarfe, wie etwa finanzielle Entlastungen bei Berufstätigkeitsunterbrechung oder Hilfen für Kinderbetreuung. Statistisch leben in Essener Pflegefamilien zum Stand Januar 202elle Kinder mit verschiedenen Behinderungen oder Diagnosen wie FASD. Das Jugendamt bietet hierfür Integrationshelfer und erhöhte Erziehungsbeiträge an. Zudem wird auf Unsicherheiten bei Betriebserlaubnissen für familienanaloge Gruppen sowie auf das Projekt „Kultursensible Pflegekinderhilfe“ zur Gewinnung von Familien mit Migrationshintergrund hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2021Zur Vorlage · 2417/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Jahresbericht der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2021 legt die Entwicklung der Initiative dar, die seit 1993 in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. besteht. Zum Stichtag 30. September 2021 verzeichnete die Stadt einen Höchststand von 258 Patenschaften, die von 396 Personen getragen werden. Dies entspricht einer Steigerung von neun Patenschaften gegenüber dem Vorjahr.
Im Rahmen der Spielplatzsaison 2021 wurden 150 von 170 geplanten Spielfesten durchgeführt, wobei aufgrund der Pandemie 20 Absagen notwendig waren. Durch das neue Modul „Spielplatzambulanz“ wurden gezielt Spielplätze mit Handlungsbedarf aufgesucht. Die Verwaltung berichtet zudem über die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Pflege, Vandalismus und Ruhestörungen.
Finanziell wurden die Patenschaften durch die Bezirksvertretungen mit insgesamt 19.641,50 Euro bezuschusst. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden 13 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 53.000 Euro unterstützt, wobei die Stadt jährlich eine Gesamtsumme von 35.500 Euro bereitstellt. Zudem erhält der Deutsche Kinderschutzbund einen 50-prozentigen Betriebskostenzuschuss für die Spielmobilfahrzeuge. Die Verträge wurden angepasst, um eine Nutzung der Spielplätze für parteiliche Zwecke auszuschließen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2022Zur Vorlage · 0081/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2022. Grundlage ist der Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2014, die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Berufs- oder Studienbeginn auszuweiten. Für die Finanzierung der Präventionskette stehen seit 2019 jährlich ein Budget von einer Million Euro zur Verfügung.
Der Bericht legt dar, dass 240.000 Euro dieser Mittel bereits für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden sind. Die restlichen Mittel werden gemäß einem Verteilungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Konkret werden Maßnahmen zur Medienkompetenz, zur Prävention von Extremismus, zur gewaltfreien Konfliktlösung sowie zur Schuldenprävention unterstützt. Im Bereich der Partizipation werden unter anderem Jugendforen in den Bezirken III und VI gefördert.
Aufgrund gestiegener Kosten bei den Anträgen für das Jahr 2022 wurde eine Budgetüberzeichnung festgestellt. Um die laufenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wurde eine einheitliche Kürzung der Anträge um neun Prozent beschlossen, wobei die bereits fest verankerten Projekte von dieser Reduzierung ausgenommen bleiben. Der Beschluss sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Sachstand und die Maßnahmen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus - Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021 bis 2028Zur Vorlage · 1711/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1711/2021/4 1. Ergänzung sieht eine Korrektur eines bereits im September 2021 beschlossenen Ratsbeschlusses vor. Ziel ist es, das Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus „Miteinander - Füreinander“ im Rahmen des Bundesprogramms für den Zeitraum von 2021 bis 2028 zu festigen. Zuvor war die Laufzeit des Bekenntnisses lediglich auf das Jahr 2021 befristet.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Verlängerung der Laufzeit der langfristigen Sicherung der seit 2008 geleisteten Kofinanzierung durch die Stadt Essen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese Anpassung keine höheren jährlichen Mehrkosten entstehen. Gleichzeitig wird dargelegt, dass ohne ein solches Bekenntnis für den Zeitraum ab 2022 keine weiteren Förderanträge durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewilligt werden können.
Das Mehrgenerationenhaus soll als Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie zur Schaffung von Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten betrachtet werden. Zudem ist die Einrichtung Teil der kommunalen Planungen zur Gestaltung des demografischen Wandels und der Sozialraumentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat vor, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung final treffen kann.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bericht des JobCenter Essen zur öffentlich geförderten BeschäftigungZur Vorlage · 1705/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt, der verschiedene Bereiche der Arbeitsmarktförderung in einer zusammenfassenden Darstellung bündelt. Mit dieser neuen Struktur wird der bisherige separate Bericht zur Gemeinwohlarbeit abgelöst.
Der Bericht gliedert sich in zwei wesentliche Textteile. Der erste Teil befasst sich mit dem Teilhabechancengesetz und beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II. Der zweite Teil des Dokuments thematisiert den Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Ergänzt werden diese Abschnitte durch statistische Strukturdaten zur beteiligten Kundengruppe sowie durch Fallbeispiele.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für den Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 in den genannten Gremien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Öffentlich geförderte Beschäftigung, Grün und Gruga: 15 Jahre ESSEN. Neue Wege zum Wasser
- 16.Aktuelle Situation in den Übergangsheimen für Geflüchtete in EssenZur Vorlage · 0152/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen informiert über die aktuelle Situation in den Essener Übergangsheimen für Geflüchtete. Im Jahr 2021 wurden der Stadt Essen insgesamt 327 Personen zugewiesen, was einer Quote von etwa 3 % der dem Land Nordrhein-Westfalen zugeteilten Asylbewerber entspricht. Die Zuweisungen umfassten Neuzugänge, Minderjährige mit Wohnsitz in Essen sowie Personen im Rahmen des Familiennachzugs und die Aufnahme afghanischer Ortskräfte. Die Quote für die Zuweisung anerkannter Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage wurde im Jahr 2021 mit rund 239 % übererfüllt.
Seit Dezember 2021 ist ein Anstieg der Zuweisungen nach Essen zu verzeichnen, was unter anderem auf die geringen Kapazitäten in Landeseinrichtungen zurückzuführen ist. Im Januar 2022 wurden bereits 70 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen, während der monatliche Durchschnitt im Zeitraum von Januar bis November 2021 bei 19 Personen lag. Zum Stichtag 26. Januar 2022 waren 573 Menschen in den Übergangsheimen untergebracht, im Vergleich zu 420 Personen im November 2021. Die Unterbringung setzt sich unter anderem aus Personen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak zusammen.
In den sechs Übergangsheimen stehen derzeit 850 Plätze zur Verfügung. Eine Reservekapazität von weiteren 586 Plätzen kann innerhalb von vier Wochen aktiviert werden, sodass eine maximale Kapazität von 1.436 Plätzen möglich ist. Die Verwaltung plant eine Erhöhung der Kapazitäten sowie eine Verstärkung des Auszugsmanagements. Eine Reduzierung der Zuweisungszahlen wird derzeit nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2245/2021/IR · Antrag Integrationsrat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen beantragt, die Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu begrüßen. Damit verbunden ist die Übermittlung eines Appells an die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dieser Appell zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Bereichen der gleichberechtigten Teilhabe, der Anerkennung von Kompetenzen sowie der Bekämpfung von Rassismus stärker zu berücksichtigen.
Zu den inhaltlichen Forderungen gehören die Ergänzung einer Präambel zur Anerkennung von Herkunftsidentitäten, die Förderung der Zweisprachigkeit sowie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung. Darüber hinaus wird eine verbindliche Einbindung der Integrationsräte in die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren und des Kommunalen Integrationsmanagements angestrebt. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Aufnahme des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen in den Beirat für Teilhabe und Integration. Eine Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzungen des Integrationsrates am 24. November 2021 und am 16. Februar 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 18.aNovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2245/2021/IR 1. Ergänzung · Antrag Integrationsrat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2245/2021/IR 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der sich mit der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen befasst. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte.
Erstens befürwortet der Integrationsrat die Neufassung des Landesgesetzes. Als positive Aspekte werden dabei die Stärkung der kommunalen Integrationsinfrastruktur, die Einführung einer Wertegrundlage durch eine Präambel sowie eine klare Definition des Integrationsbegriffs angeführt. Zudem wird die Verankerung einer Landesförderung zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements sowie die Aufnahme eines Antidiskriminierungs-Paragraphen genannt, der einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf Landesebene schafft.
Zweitens wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragt. Diese soll die Auswirkungen des zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetzes untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung und die praktische Umsetzung für die Stadt Essen. Die Arbeitsgruppe soll gemäß der Vorgaben aus einer vorangegangenen Sitzung regelmäßig über die Inhalte des Gesetzes anhand von Themenschwerpunkten berichten. Die vorliegende Ergänzungsvorlage ersetzt den ursprünglichen Antrag Nr. 2245/2021/IR.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Sprachkompetenz schafft Chancen - Seiteneinsteiger rechtzeitig richtig fördern (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0200/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0200/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Förderung der Sprachkompetenz von Seiteneinsteigern an Essener Schulen zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung mit einer Reihe von Maßnahmen beauftragt.
Im Zentrum der Forderungen steht die Erarbeitung von Konzepten zur sprachlichen Förderung. Die Verwaltung soll darlegen, wie viele Seiteneinsteiger in den vergangenen Schuljahren nach Schulform und Schule aufgenommen wurden. Zudem wird die Erstellung von Konzepten gefordert, um das Sprachniveau A2 bereits vor der zweijährigen Landesförderung durch Intensivkurse zu erreichen sowie die Sprachkompetenz nach Ende dieser Förderung zu evaluieren und bei Bedarf individuell weiterzufördern.
Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Strategien zur frühzeitigen Sprachförderung und die Identifizierung abrufbarer finanzieller Mittel aus dem Schulträger-Budget. Die Verwaltung soll auf das zuständige Amt einwirken, Prozesse für eine zeitnahe Beschulung zu priorisieren und die Bereitstellung digitaler Endgeräte durch Kooperationspartner zu prüfen. Des Weiteren werden die Ausweitung von Sprachkursen in der schulfreien Zeit, die Förderung quartiersnaher Angebote sowie die Vernetzung bestehender Initiativen zur Vermeidung von Doppelstrukturen gefordert. Auch die Prüfung von Kooperationen mit der Universität Duisburg-Essen oder gemeinnützigen Vereinen sowie eine Anpassung der Klassengruppierungen zur Förderung der Integrationsfähigkeit sind Bestandteil des Antrags.
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Beratungsfolge
- 17.05.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Wird mit Ratsbeschuluss vom 30.03.2022 als erledigt betrachtet.
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — geschoben wegen Beratungsbedarf
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Kommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung; Beantwortung des Antrags 1665/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 2327/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2327/2021/6 befasst sich mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf den 23 kommunalen Friedhöfen der Stadt Essen. Als Reaktion auf einen Antrag der CDU und der Grünen soll die Verwaltung bis zum Jahresende eine Lagebewertung zu Themen wie der Störung der Totenruhe, Vandalismus, Müllablagerungen, Übergriffen sowie der Barrierefreiheit vorlegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse vor.
Aufgrund der Kostenstruktur ist eine flächendeckende Videoüberwachung nicht vorgesehen; stattdessen wird ein Konzept für eine punktuelle Überwachung an Gefahrenschwerpunkten geplant. Zur Senkung der Entsorgungskosten sollen die Standorte von Containern gesichert und die Leistungsverzeichnisse überarbeitet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage betrifft die Durchführung muslimischer Großbestattungen am Parkfriedhof. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen ab Anmeldung zur Gefährdungsabschätzung vorgesehen. Bestattungstermine müssen zwischen 09:00 und 11:00 Uhr liegen und bedürfen der Bestätigung durch die Polizei und das Ordnungsamt. Die Zufahrt ist auf ein Bestatterfahrzeug und maximal zwei Shuttlefahrzeuge begrenzt, wobei die Kontrolle durch externes Sicherheitspersonal auf Kosten der Beteiligten erfolgt. Weitere Maßnahmen umfassen Videoüberwachung und abschließbare Großcontainer. Die Kosten für diese Maßnahmen sind noch nicht beziffert und werden in die Haushaltsberatung eingebracht. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen soll innerhalb von zwei bis drei Jahren erfolgen. Eine flächendeckende Barrierefreiheit ist aufgrund der Topographie nicht möglich, jedoch sollen Umbauarbeiten entsprechende Anforderungen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Islamische Bestattungsfelder auf Essener Friedhöfen (Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0158/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0158/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Kapazitäten für islamische Bestattungsfelder auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit Grün + Gruga eine detaillierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
Dabei soll dargelegt werden, auf welchen Friedhöfen bereits islamische Bestattungsfelder ausgewiesen sind, wie hoch die aktuelle Anzahl der verfügbaren Plätze ist und wie lange die vorhandene Kapazität voraussichtlich noch ausreicht. Zudem soll aufgezeigt werden, für welche Friedhöfe Erweiterungen dieser Felder bereits geplant oder in Umsetzung sind und welche Kapazitäten diese bieten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, die Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer islamischer Begräbnisfelder auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Dies umfasst die Ermittlung von Ort, Größe und Anzahl potenzieller neuer Flächen sowie die Berechnung der damit verbundenen investiven und konsumptiven Kosten und der zu erwartenden Einnahmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob über die islamischen Bestattungsfelder hinaus Bedarf an speziellen Feldern für andere Religionsgemeinschaften, wie etwa buddhistische oder hinduistische Gruppen, besteht oder bereits entsprechende Flächen existieren.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Der Antrag wird mit schriftlicher Antwort des Beigeordneten Kromberg als erledigt erachtet.
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Studie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD 1. Ergänzung · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Untersuchung durch die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften in Auftrag zu geben und die Ergebnisse anschließend darzulegen.
Die Studie soll vier zentrale Schwerpunkte umfassen. Zunächst wird eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in Essen, deren Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen geschaffen. Des Weiteren sollen unternehmerische Herausforderungen ermittelt und darauf basierend Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger erarbeitet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhebung des Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzials innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um diese Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu integrieren. Zudem sollen die Potenziale hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion analysiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensentwicklung in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit klassischen Institutionen angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen von SPD und Die Partei
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Studie zur Migrationsökonomie in Essen hier: Erkenntnisse zur ethnischen ÖkonomieZur Vorlage · 0002/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrationsökonomie in Essen vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, Erkenntnisse zur ethnischen Ökonomie, mit einem besonderen Fokus auf Neuzugewanderte, zu gewinnen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, diese Untersuchung bis Mitte 2022 in Auftrag zu geben. Dabei soll nach Möglichkeit eine Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH sowie die Einwerbung von Drittmitteln, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds, angestrebt werden. Die Ergebnisse der Studie sollen nach Branchen und ihrer Verteilung im Stadtgebiet aufbereitet werden. Zudem soll die Zugehörigkeit zu gewerblichen Institutionen wie den Kammern oder dem Essener Unternehmensverband analysiert werden. Ein weiterer Bestandteil der Untersuchung umfasst die Ermittlung der Anzahl von Betrieben und Branchen, die Angebote für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe bereithalten, sowie die Anzahl der Personen mit entsprechenden Meisterprüfungen oder Ausbildereignungsprüfungen.
Darüber hinaus soll die Studie die Bedarfe und Möglichkeiten zur Optimierung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für gründungsinteressierte Neuzugewanderte aufzeigen. Dabei wird die Priorisierung eines individualisierten Lotsenprogramms mit persönlicher Beratung vorgeschlagen. Der Antrag sieht eine Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, eine Kenntnisnahme durch den Integrationsrat sowie eine Entscheidung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Vorschlag des Integrationsrates einer sachkundigen Einwohnerin/ eines sachkundigen Einwohners für den KulturausschussZur Vorlage · 0027/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat schlägt dem Rat der Stadt Essen eine Nachbesetzung für den Kulturausschuss vor. Hintergrund der Vorlage ist die Mandatsniederlegung eines Mitglieds des Integrationsrates am 4. November 2021. Da die bisherige sachkundige Einwohnerin durch diesen Schritt ihr Mandat verlor, ist die Position im Kulturausschuss vakant geworden.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Integrationsrat befugt, dem Rat der Stadt sachkundige Einwohner sowie deren Stellvertretungen für die Ausschüsse des Rates vorzuschlagen. Diese Personen müssen aus dem Kreis der nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewählten Migrantenvertreter stammen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die in Anlage 1 des Dokuments ausgewählte Person als neue sachkundige Einwohnerin oder als neuen sachkundigen Einwohner für den Kulturausschuss zu benennen. Eine finanzielle Auswirkung oder ein personeller Mehraufwand durch diese personelle Neubesetzung wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 25.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 25.aVeranstaltung zum Internationalen Tag der MutterspracheZur Vorlage · 0310/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Arbeitskreis Kultur und Bildung hat im Integrationsrat der Stadt Essen einen Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung zum Internationalen Tag der Muttersprache gestellt. Die geplante Veranstaltung soll in Kooperation mit dem RAA Verein NRW e.V. stattfinden. Hierfür wird eine Finanzierung in Höhe von 750 Euro aus dem Budget „Geschäftsführung integrationspolitische Gremien“ beantragt. Die Mittel sollen der Organisation, der Raumnutzung, der Bereitstellung der Technik sowie der Verpflegung vor Ort dienen.
Die Veranstaltung ist als Gesprächsrunde konzipiert, die live übertragen und aufgezeichnet werden soll. Teilnehmer der Runde sind der Oberbürgermeister, der Vorsitzende des Integrationsrates, die stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates, der Vorsitzende des Ausschusses Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Vertreter des Schulamtes und der Universität Duisburg-Essen. Zudem ist eine Kurzlesung aus dem Buchprojekt PUNKT vorgesehen. Als Publikum sollen Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Nationen eingeladen werden.
Der Internationale Tag der Muttersprache, der auf eine Initiative der UNESCO zurückgeht, dient der Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt. Der RAA Verein NRW e.V. übernimmt die Rolle des Veranstalters und übernimmt die organisatorische Durchführung. Da der Verein für dieses Projekt keine Eigenmittel bereitstellt, ist die Entscheidung des Integrationsrates die Voraussetzung für die Beantragung der Projektförderung beim Kommunalen Integrationszentrum.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 27.Anträge und Anfragen
- 28.Mitteilungen und Aktuelles
- 29.Verschiedenes