Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen beantragt, die Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu begrüßen. Damit verbunden ist die Übermittlung eines Appells an die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dieser Appell zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Bereichen der gleichberechtigten Teilhabe, der Anerkennung von Kompetenzen sowie der Bekämpfung von Rassismus stärker zu berücksichtigen.
Zu den inhaltlichen Forderungen gehören die Ergänzung einer Präambel zur Anerkennung von Herkunftsidentitäten, die Förderung der Zweisprachigkeit sowie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung. Darüber hinaus wird eine verbindliche Einbindung der Integrationsräte in die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren und des Kommunalen Integrationsmanagements angestrebt. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Aufnahme des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen in den Beirat für Teilhabe und Integration. Eine Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzungen des Integrationsrates am 24. November 2021 und am 16. Februar 2022 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.02.2022einstimmig abgelehnt
- 24.11.2021eingebracht
Verwandte Vorlagen