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Tagesordnung
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Integrationsrates vom 15.09.2021
- 2.Aktuelle Entwicklungen zur Corona-Pandemie
- 3.Berichterstattung zur aktuellen Situation bei der Ausländerbehörde
- 3.1Quartalsbericht der Kommunalen Ausländerbehörde (KAB) in EssenZur Vorlage · 2156/2021/IR · Antrag Integrationsrat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates hat mit der Vorlage 2156/2021/IR einen Antrag gestellt, der eine regelmäßige Berichterstattung der Stadtverwaltung über die Arbeit der Kommunalen Ausländerbehörde vorsieht. Ziel des Antrags ist es, dem Integrationsrat in Anlehnung an die bestehenden Quartalsberichte des Jobcenters und des Schulamtes einen regelmäßigen Bericht zur Situation und Entwicklung der Behörde vorzulegen.
Der Antrag umfasst die Forderung, dass die Berichte verschiedene inhaltliche Schwerpunkte abdecken sollen. Dazu gehören Informationen zum Allgemeinen, zur Struktur, zu den Standorten sowie zur Personalentwicklung. Zudem sollen statistische Daten und Fakten enthalten sein, wie etwa die Anzahl der Einwohner, die Verteilung der Termine nach Publikumsbereichen und nach den entsprechenden Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes sowie die Anzahl der erteilten Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen und Duldungen. Des Weiteren sollen die Situation der Terminvergabe sowie der Fortschritt der Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Lage in der Behörde erläutert werden.
Der Vorstand begründet das Ersuchen damit, dass die Arbeit der Kommunalen Ausländerbehörde die Aufenthaltsqualität von Menschen mit Migrationshintergrund maßgeblich beeinflusst und die Interaktion zwischen dieser Bevölkerungsgruppe und der öffentlichen Verwaltung prägt. Da der Integrationsrat die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe dieser Menschen fördert, sei die Entwicklung in der Behörde von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Statt einer Quartalsberichterstattung wünscht der Integrationsrat eine halbjährliche Berichterstattung. Der Antrag wurde mit dieser Änderung einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Statt einer Quartalsberichterstattung wünscht der Integrationsrat eine halbjährliche Berichterstattung. Der Antrag wurde mit dieser Änderung einstimmig beschlossen. - 4.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Wahl des IntegrationsratesZur Vorlage · 1540/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters mit der Nummer 1540/2021/OB befasst sich mit einer Anregung des Interkulturellen Solidaritätszentrum Essen e.V. gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, welche Fragen zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse von der Sachverhaltsdarstellung Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung erläutert in der Stellungnahme die Verfahren zur Erstellung der Wählerverzeichnisse. Diese werden analog zum Kommunalwahlrecht geführt, wobei alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu einem festgelegten Stichtag erfasst werden. Änderungen durch Zuzüge oder Wegzüge werden bis zum 16. Tag vor dem Wahltag berücksichtigt. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Einbürgerungen wird darauf verwiesen, dass alle im Essener Melderegister gespeicherten Daten herangezogen werden, wobei die inhaltliche Zuständigkeit für die Registerführung beim Bürgeramt bzw. der Ausländerbehörde liegt.
Zur Information der Wahlberechtigten wird festgehalten, dass das Wahlamt als neutrale Stelle keine Wahlwerbung betreiben darf; die Information der Bürger über Vereine oder andere Wege obliegt den Parteien und Wählergruppen. Für die Durchführung der Wahl werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch einen schriftlichen Leitfaden sowie durch Schulungen der Wahlvorsteher und Schriftführer durch das Wahlamt vorbereitet, wobei auch spezifische Fragen zur Integrationsratswahl behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 2200/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2200/2021/OB dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2022 im Integrationsrat. Gegenstand der Beratung sind spezifische Teilfinanzpläne und Investitionsmaßnahmen, die im Haushaltsplan-Entwurf 2022, Band II, aufgeführt sind. Konkret betrifft dies die Bereiche des Kommunalen Integrationszentrums sowie das Integrationsbudget innerhalb der Geschäftsbereiche 01 bis 09.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die im Änderungsnachweis der Verwaltung aufgeführten Veränderungen dieser Teilpläne sowie die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtfinanzplanes. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat dem Rat der Stadt eine Empfehlung zur Beschlussfassung über die genannten Teilpläne und die von der Verwaltung in einer Vortragsnotiz dokumentierten Änderungen unterbreitet.
Die Vorlage verweist für detaillierte Datenstrukturen auf die Nutzung des interaktiven Haushalts. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz festgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2002/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2002/2021/OB befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2022. Der Oberbürgermeister hat dazu einen Beschlussvorschlag unterbreitet, der die Annahme der vorgeschlagenen Termine vorsieht.
Die Sitzungen des Integrationsrates finden nach der bisherigen Regelung turnusmäßig jeweils am dritten Mittwoch im Monat um 17:30 Uhr im Ratssaal statt. Für das Jahr 2022 wurden spezifische Daten für die Monate Februar, März, Mai, Juni, September und November vorgeschlagen. In den Monaten April, Juli, August und Oktober finden aufgrund der Oster-, Sommer- und Herbstferien keine Sitzungen statt.
Die Planung der Termine berücksichtigt die offiziellen Ferienzeiten der Stadt Essen, welche die Osterferien von Mitte April bis Ende April, die Sommerferien von Ende Juni bis Anfang August sowie die Herbstferien von Anfang Oktober bis Mitte Oktober umfassen. Die Vorlage dient der zeitlichen Organisation der Gremienarbeit im kommenden Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1273/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung erfolgt mit der Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration haben die entsprechende Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der 1977 gegründete Verein ist Teil des Verbandes der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religionen e.V. in Köln. Zu den satzungsgemäßen Zielen des Vereins gehören die Förderung von Erziehung, Bildung, Jugendfürsorge, Kultur und Sport sowie die Unterstützung des interreligiösen Zusammenlebens. Die Jugendarbeit wird durch einen eigenständigen Jugendvorstand geleistet, der im Austausch mit dem Moscheevorstand agiert.
Das Angebot umfasst wöchentliche Treffen für Jugendliche, Seminare sowie soziale Aktivitäten wie Spendenaktionen für Entwicklungsländer oder Hilfsprojekte für Obdachlose in der Essener Innenstadt. Zudem werden Lernförderangebote für Kinder sowie kulturelle Aktivitäten organisiert. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Geplant sind zudem die Teilnahme an interreligiösen Dialoggruppen sowie die Umsetzung von Nachhilfeangeboten und Jugendleiterschulungen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1625/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um weitere zwei Jahre verlängern. Der Verein, der 2014 gegründet wurde und 2017 nach Essen umzog, ist im Stadtteil Altenessen im Zentrum für Kooperation und Inklusion ansässig. Ziel der Vereinsarbeit ist die Unterstützung von Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven.
Die Aktivitäten des Vereins umfassen unter anderem den Betrieb des „deinKult Cafés“, die Durchführung von Workshops zu Themen wie gesunder Ernährung sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und dem Jugendamt. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zudem das Projekt „deinKult auf Rädern“ initiiert, bei dem Jugendliche die Versorgung von Obdachlosen mit warmen Mahlzeiten unterstützten. Die Finanzierung der Vereinsarbeit erfolgt durch Spenden sowie durch Einkünfte aus dem Cafébetrieb.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anerkennung vorliegen und der Verein einen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Verlängerung zur Kenntnis nehmen, während der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung über die zweijährige Verlängerung der Anerkennung trifft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) inkl. der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023 und „Qualitätsoffensive OGS“Zur Vorlage · 1198/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1198/2021/4) behandelt die Überleitung der städtischen Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der „Schule von acht bis eins“ zur Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE) zum Schuljahr 2022/2023. Geplant ist, 29 städtische Standorte sowie etwa 170 Erzieherinnen und Erzieher zum 10. August 2022 zu übertragen. Die Kosten für diese Übernahme werden auf 25.840.450 Euro beziffert, was einer Erhöhung des bisherigen Zuschusses um 11.544.810 Euro entspricht.
Zur Deckung des prognostizierten Gesamtaufwands von 28.361.895 Euro für das Schuljahr 2022/2023, aus dem ein Fehlbetrag von 573.236 Euro resultiert, wird eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von 5.700.000 Euro auf etwa 6.274.000 Euro vorgeschlagen. Im Bereich der Verwaltung des Fachbetriebs 40 entstehen durch die Umstrukturierung zusätzliche Personalkosten in Höhe von 290.935 Euro, während durch wegfallende Aufgaben Einsparungen von 299.976 Euro erwartet werden.
Zusätzlich wird die Durchführung einer „Qualitätsoffensive OGS“ für die Schuljahre 202läufig 2024/2025 unter Finanzierungsvorbehalt beantragt, wofür eine schrittweise Anhebung des Eigenanteils vorgesehen ist. Die Finanzierung der Angebote erfolgt aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und dem kommunalen Eigenanteil. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat die Überleitung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen aussprechen. Der Rat der Stadt soll der Überleitung, der Mittelhöherung und der Qualitätsoffensive nach Zustimmung des Personalrates zustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Schulentwicklungsplanung 2021-2030 für die Stadt Essen Band 2: Weiterführende SchulenZur Vorlage · 1913/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2030 den zweiten Band vorgelegt, der sich auf weiterführende Schulen wie Haupt-, Real-, Gymnasium- und Gesamtschulen konzentriert. Die Vorlage dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen und die notwendige Infrastruktur für die kommenden Jahre zu planen und Investitionen frühzeitig zu steuern.
Die Analyse zeigt für den Zeitraum bis 2030 einen hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in der Sekundarstufe I auf. Konkret sieht die Planung die Prüfung von 15 Zügigkeitserhöhungen vor, die sich auf Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen verteilen. Zudem werden fünf Schulneubauten mit insgesamt 23 weiteren Zügen angestrebt, darunter Projekte für Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Im Bereich der Hauptschulen sind eine Standortzusammenlegung sowie eine Reduzierung der Zügigkeit vorgesehen.
Der Rat der Stadt Essen soll den vorliegenden Band zur Kenntnis nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Realisierung durch Einzelbeschlüsse einzuleiten. Der Prozess basiert auf einer Prognose der 5. Jahrgangsstufen und unter Einbeziehung der zuständigen Schulaufsichten sowie der Schulleitungen. Die weitere Planung der baulichen Maßnahmen muss dabei die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt sowie die Verfügbarkeit von Flächen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII erhebt einstimmig keine Bedenken mit Anmerkungen.
- 09.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.12.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1912/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler für das Jahr 2022 vor. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei verschiedene Finanzierungsbereiche.
Im ersten Bereich sollen durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2022 Kosten in Höhe von insgesamt 304.000 Euro übernommen werden. Diese Mittel sind für die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, des Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, des Deutschen Kinderschutzbunds Ortsverband Essen e.V. sowie von Impulse e.V. vorgesehen. Die Finanzierung dient der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte. Die Verwaltung führt aus, dass die sprachliche Verständigung eine Voraussetzung für die Unterstützung von Familien darstellt und der Bedarf aufgrund bestehender Sprachbarrieren weiterhin besteht.
Im zweiten Bereich sollen Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler zur Unterstützung von Case-Managerinnen und Case-Managern im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ finanziert werden. Hierfür ist die Übernahme von bis zu 15.000 Euro pro Träger für die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., den PlanB Ruhr e.V. und das SoNII (Soziales Netzwerk Integration und Inklusion für Menschen mit Behinderung) e.V. vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 belaufen sich laut Vorlage auf 349.000 Euro. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung für 2022 bereits berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bericht des JobCenter Essen zur öffentlich geförderten BeschäftigungZur Vorlage · 1705/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt, der verschiedene Bereiche der Arbeitsmarktförderung in einer zusammenfassenden Darstellung bündelt. Mit dieser neuen Struktur wird der bisherige separate Bericht zur Gemeinwohlarbeit abgelöst.
Der Bericht gliedert sich in zwei wesentliche Textteile. Der erste Teil befasst sich mit dem Teilhabechancengesetz und beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II. Der zweite Teil des Dokuments thematisiert den Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Ergänzt werden diese Abschnitte durch statistische Strukturdaten zur beteiligten Kundengruppe sowie durch Fallbeispiele.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für den Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 in den genannten Gremien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2021Zur Vorlage · 1865/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2021 legt eine strukturelle und fiskalische Analyse der operativen Zielerreichung vor. Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte wird eine jährliche Entlastung des kommunalen Haushalts um etwa 60 Millionen Euro erwartet. Der prognostizierte Zuschussbedarf liegt mit rund 64,8 Millionen Euro um 46,6 Prozent unter dem Plan.
Die Zahl der Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete einen Anstieg von 0,9 Prozent, wobei die Zuwächse aus Afghanistan um 11,1 Prozent lagen. Während die SGB II-Arbeitslosenquote um 2,4 Prozent sank, stieg die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 20,1 Prozent. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 134 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt und 45 Fälle nach § 16e SGB II gefördert.
Strategische Ziele der Arbeitsmarktpolitik umfassen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur und die Akquise von Ausbildungsstellen. Ein neues Leitziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die EWG, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration anerkannter Asylbewerber über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden, der Gesundheitsprävention sowie der Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“. Der Bericht wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2245/2021/IR · Antrag Integrationsrat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen beantragt, die Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu begrüßen. Damit verbunden ist die Übermittlung eines Appells an die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dieser Appell zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Bereichen der gleichberechtigten Teilhabe, der Anerkennung von Kompetenzen sowie der Bekämpfung von Rassismus stärker zu berücksichtigen.
Zu den inhaltlichen Forderungen gehören die Ergänzung einer Präambel zur Anerkennung von Herkunftsidentitäten, die Förderung der Zweisprachigkeit sowie die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung. Darüber hinaus wird eine verbindliche Einbindung der Integrationsräte in die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren und des Kommunalen Integrationsmanagements angestrebt. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Aufnahme des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen in den Beirat für Teilhabe und Integration. Eine Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzungen des Integrationsrates am 24. November 2021 und am 16. Februar 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 15.Studie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD 1. Ergänzung · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Untersuchung durch die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften in Auftrag zu geben und die Ergebnisse anschließend darzulegen.
Die Studie soll vier zentrale Schwerpunkte umfassen. Zunächst wird eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in Essen, deren Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen geschaffen. Des Weiteren sollen unternehmerische Herausforderungen ermittelt und darauf basierend Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger erarbeitet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhebung des Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzials innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um diese Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu integrieren. Zudem sollen die Potenziale hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion analysiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensentwicklung in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit klassischen Institutionen angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen von SPD und Die Partei
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Anträge und Anfragen
- 17.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 18.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 19.Mitteilungen und Aktuelles
- 20.Verschiedenes