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Vorlage

Berufung von Beraterinnen und Beratern der AWO Essen für den Integrationsrat

0029/2022/OB

🟢 Beschlossen 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung eines stellvertretenden Beraters entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der AWO Essen, die personelle Veränderung in ihrer beratenden Funktion für das Gremium offiziell zu bestätigen.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für eine beratende Tätigkeit zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die keine stimmberechtigten Mitglieder in den Integrationsrat entsenden können. Die entsprechenden Vertreter werden von den jeweiligen Institutionen vorgeschlagen und vom Integrationsrat berufen.

Die AWO Essen hat die Neubesetzung der stellvertretenden Beratung per Schreiben vom 15. September 2021 mitgeteilt und um die entsprechende Berufung durch den Integrationsrat gebeten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen stellvertretenden Berater durch eine neue Person zu ersetzen. Mit der Verabschiedung der Vorlage wird die personelle Änderung in der beratenden Funktion der AWO Essen im Integrationsrat formal vollzogen.

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Dokumente

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