Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2245/2021/IR 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der sich mit der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen befasst. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte.
Erstens befürwortet der Integrationsrat die Neufassung des Landesgesetzes. Als positive Aspekte werden dabei die Stärkung der kommunalen Integrationsinfrastruktur, die Einführung einer Wertegrundlage durch eine Präambel sowie eine klare Definition des Integrationsbegriffs angeführt. Zudem wird die Verankerung einer Landesförderung zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements sowie die Aufnahme eines Antidiskriminierungs-Paragraphen genannt, der einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf Landesebene schafft.
Zweitens wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragt. Diese soll die Auswirkungen des zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetzes untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung und die praktische Umsetzung für die Stadt Essen. Die Arbeitsgruppe soll gemäß der Vorgaben aus einer vorangegangenen Sitzung regelmäßig über die Inhalte des Gesetzes anhand von Themenschwerpunkten berichten. Die vorliegende Ergänzungsvorlage ersetzt den ursprünglichen Antrag Nr. 2245/2021/IR.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022einstimmig beschlossen
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