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Vorlage

Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten

0041/2022/6 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2022 die Gewährung von Zuschüssen für den Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten beschlossen. Die Mittel werden auf Grundlage der städtischen Sportförderungsrichtlinien bereitgestellt. Da die vorliegenden Maßnahmen nicht über das Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ gefördert werden, erfolgt die Zuteilung im Rahmen des klassischen städtischen Zuschusses in Höhe von 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 80.000 Euro.

Im Einzelnen umfasst der Beschluss drei Vorhaben. Der Kettwiger Sportverein 70/86 e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 80.000 Euro für den Neubau einer vereinseigenen Gymnastikhalle an der Ruhrtalstraße. Der Werdener Turnerbund von 1886 e.V. erhält 13.195 Euro für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage auf zwei Spielfeldern der Tennisanlage an der Straße Viehauser Berg. Die Kettwiger Tennisgesellschaft e.V. erhält 12.480 Euro für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie die Ergänzung der Wegebeleuchtung auf der Tennisanlage am Kettwiger Ruhrbogen.

Die Gesamtsumme der Zuschüsse beläuft sich auf 105.675 Euro. Die Finanzierung der Investitionen ist im Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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