Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für die Sport- und Bäderbetriebe Essen vom 23.11.2021
- 2.Bestellung eines weiteren stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 0037/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen soll über die Bestellung eines weiteren stellvertretenden Schriftführers entscheiden. Die Verwaltung schlägt für dieses Amt eine Person vor.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der aktuellen personellen Situation der Ausschussgeschäftsführung. Derzeit werden die Aufgaben der Geschäftsführung durch einen Mitarbeiter sowie einen stellvertretenden Schriftführer wahrgenommen. Um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses auch in Fällen von Urlaub oder Krankheit sicherzustellen, wird die Ernennung einer weiteren Vertretung als notwendig erachtet.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Personalkosten im Rahmen der Kalkulation. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Einschätzung als nicht vorhanden eingestuft.
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Beratungsfolge
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hier: Wiederaufbauplan der Stadt EssenZur Vorlage · 0073/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen eines Wiederaufbauplans die Beantragung einer Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Deckung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie von Aufwendungen, die infolge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die beantragte Summe beläuft sich auf etwa 9,3 Millionen Euro und basiert auf der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.
Nach aktuellem Stand der Stadtverwaltung belaufen sich die Schäden und Aufwendungen der Stadt Essen auf rund 9,8 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten bereits durch Soforthilfen und Sonderbedarfszuweisungen des Landes gedeckt wurde. Der verbleibende Betrag von etwa 9,28 Millionen Euro soll über das Förderprogramm des Landes geltend gemacht werden. Die Stadtkämmerei hat die Koordination der verschiedenen Fachbereiche übernommen, um die Maßnahmen in einem einheitlichen Plan abzubilden.
Zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören die Sport- und Bäderbetriebe Essen, die Immobilienwirtschaft, das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga. Die beantragte Förderung ist als 100-prozentige Übernahme der Kosten ohne Eigenanteil der Stadt konzipiert, wodurch die entstandenen Aufwendungen kompensiert werden sollen. Der Beschluss des Rates ist gemäß den geltenden Förderrichtlinien erforderlich, um den Wiederaufbauplan beim zuständigen Ministerium einzureichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — abgesetzt
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen
- 10.02.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.02.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Bei Enthaltung der "Partei" einstimmig empfohlen - 5.Sachstandsbericht zum Neubau des Hallenbades Essen-BorbeckZur Vorlage · 0102/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck informiert über den aktuellen Planungsstand und die Anpassungen im Bauvorhaben. Die Entwurfsplanung für die Variante mit Schwimmbad, Lehrschwimmbecken und Gymnastikhalle wurde abgeschlossen. Aufgrund neuer Vorgaben der Stadtwerke Essen zur Entwässerung des Bebauungsplangebiets und zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes ist eine Anhebung des Schwimmbadgeländes um etwa einen Meter erforderlich. Dies bedingt eine Verschiebung des Gebäudes und der Zuwegung um drei Meter nach Westen sowie den Bau einer Stützmauer. Die entsprechenden Umplanungen sollen bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Hinsichtlich der Vergabe wurde nach einer rechtlichen Prüfung von einer Generalunternehmerbeauftragung abgesehen. Die Sport- und Bäderbetriebe führen das Projekt stattdessen im Wege der Einzelunternehmervergabe fort. Für den Bebauungsplan ist die Offenlage für das dritte Quartal 2022 vorgesehen, wobei die Einreichung des Bauantrags voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erfolgen kann.
Die Kostenprognose weist auf eine Steigerung der Gesamtkosten um etwa 3,0 Millionen Euro im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung von 2021 hin, was auf die allgemeine Baupreisentwicklung zurückzuführen ist. Der aktuelle Zeitplan sieht einen Baubeginn im Juni 2023 und eine Eröffnung im Februar 2025 vor. Die Verwaltung stuft das Risiko für die termingerechte und kostengerechte Umsetzung aufgrund der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren, der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen und der Baupreissteigerungen als hoch ein.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
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Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umgestaltung der städtischen Tennenplätze mit Kunstrasen hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 08. November 2021 im Ausschuss der Sport- und Bäderbetriebe Essen am 23. November 2021Zur Vorlage · 0138/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben im Rahmen einer Vorlage zur Umgestaltung städtischer Tennenplätze die aktuelle Situation der Sportanlagen im Stadtgebiet dargelegt. Derzeit werden 43 Anlagen der SBE genutzt, wovon 16 städtisch geführt werden. Während bereits zahlreiche Kunstrasenflächen existieren, sind auf einigen Anlagen weiterhin Tennenbeläge im Einsatz.
Ein Fokus der Betrachtung liegt auf den verbleibenden Tennengroßspielflächen. Für die Sportanlage Hagenbecker Bahn wurde bereits Finanzmittel für einen Umbau bereitgestellt, wobei die Finanzierung nun aus dem Wirtschaftsplan der SBE erfolgen müsste, da Fördermittel aus der Städtebauförderung entfallen. An der Sportanlage Am Eisenhammer ist eine Umwandlung in einen gemeinsam nutzbaren Kunstrasenplatz für Fußball und Hockey geplant, was eine gesonderte Beschlussvorlage erfordert. Für die Sportanlage an der Veronikastraße wurde nach einem Lärmschutzgutachten keine negative Auswirkung durch einen Kunstrasenbelag festgestellt.
Von einem Umbau der Sportanlage Im Walpurgistal wird seitens der SBE abgeraten. Gründe hierfür sind die voraussichtlich hohen Baukosten von etwa 1,4 Millionen Euro, die schwierige Erschließung, die fehlenden Parkflächen sowie die Waldlage, die die Lebensdauer des Kunstrasens durch Verschattung und Laub beeinträchtigen könnte. Die Sportanlage Schönscheidtstraße wird unter dem Aspekt der eigenverantwortlichen Nutzung durch den dort ansässigen Verein aufgeführt. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) 1. Vierteljahresbericht für das IV. Quartal 2021 2. Bericht zum BaukostencontrollingZur Vorlage · 0230/2022/6 · Vorlage
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Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe den vierteljährlichen Bericht für das vierte Quartal 2021 vorgelegt. Dieser umfasst sowohl den Verlauf des Wirtschaftsplanes als auch den Bericht zum Baukostencontrolling.
Im Bereich der Erträge verzeichnete der Betrieb aufgrund der COVID-19-Pandemie und damit verbundenen Öffnungsbeschränkungen Einnahmeverluste bei Gebühren und Eintrittsentgelten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro. Diesem Rückgang stehen Mehrerlöse aus Grundstücksverkäufen, staatlichen Hilfen sowie Förderungen gegenüber. Die Einnahmeverluste wurden durch geringere Ausgaben im Materialaufwand, insbesondere bei den Energiekosten aufgrund geschlossener Bäder, sowie durch reduzierte Personalaufwendungen ausgeglichen. Die Betriebsleitung prognostiziert für das Geschäftsjahr 2021 ein gegenüber der Planung verbessertes Ergebnis, wobei die endgültigen Zahlen noch von den abschließenden Buchungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung abhängen. Die Investitionstätigkeit bewegt sich laut Bericht innerhalb der Plandaten, wobei offene Aufträge in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro die künftige Entwicklung bestimmen.
Der Bericht zum Baukostencontrolling gibt zudem Auskunft über den aktuellen Sachstand, die finanziellen Status sowie die Budgeteinhaltung und zeitliche Umsetzung laufender Bauprojekte. Der Ausschuss wurde angehalten, die Berichte zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verteilung der städtischen Sportfördermittel durch den Essener Sportbund im Jahr 2022Zur Vorlage · 0039/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen setzt sich mit der Verteilung der städtischen Sportfördermittel für das Jahr 2022 auseinander. Gemäß den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände ist der Essener Sportbund e.V. dazu verpflichtet, den Ausschuss jährlich über die finanzielle Gewichtung der einzelnen Förderbereiche zu informieren.
Der vorliegende Vorschlag der Geschäftsstelle des Essener Sportbundes sieht eine Verteilung der Fördermittel in einer Gesamthöhe von 1.359.270 Euro vor. Dieser Verteilungsplan wurde bereits in einer Sitzung des Vorstands des Essener Sportbundes am 7. Dezember 2021 beschlossen. Die entsprechenden Mittel sind im Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Bäderbetriebe Essen veranschlagt.
Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass gemäß den bestehenden Verträgen dem Ausschuss in begründeten Einzelfällen das Recht eingeräumt bleibt, Mindestbeträge für einzelne Förderbereiche festzusetzen. In der aktuellen Aufteilung sind für die Bereiche der Förderung gesundheitsbezogener Sportangebote sowie für Sportangebote für Senioren, wie bereits in den Vorjahren, keine Mittel vorgesehen. Der Ausschuss soll die vom Essener Sportbund vorgenommene Aufteilung der Mittel zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener SportstättenZur Vorlage · 0041/2022/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2022 die Gewährung von Zuschüssen für den Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten beschlossen. Die Mittel werden auf Grundlage der städtischen Sportförderungsrichtlinien bereitgestellt. Da die vorliegenden Maßnahmen nicht über das Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ gefördert werden, erfolgt die Zuteilung im Rahmen des klassischen städtischen Zuschusses in Höhe von 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 80.000 Euro.
Im Einzelnen umfasst der Beschluss drei Vorhaben. Der Kettwiger Sportverein 70/86 e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 80.000 Euro für den Neubau einer vereinseigenen Gymnastikhalle an der Ruhrtalstraße. Der Werdener Turnerbund von 1886 e.V. erhält 13.195 Euro für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage auf zwei Spielfeldern der Tennisanlage an der Straße Viehauser Berg. Die Kettwiger Tennisgesellschaft e.V. erhält 12.480 Euro für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie die Ergänzung der Wegebeleuchtung auf der Tennisanlage am Kettwiger Ruhrbogen.
Die Gesamtsumme der Zuschüsse beläuft sich auf 105.675 Euro. Die Finanzierung der Investitionen ist im Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mitteilungen
- 11.Anfragen
- 12.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge im IV. Quartal 2021Ergebnis: Kenntnis genommen
- 14.Mitteilungen
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