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Vorlage

Befristete Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehweg- und Parkplatzfläche vor dem Gebäude Im Wulve 34 in Essen-Bedingrade

0121/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV hat der Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Bedingrade zugestimmt. Die Erlaubnis betrifft die Aufstellung von Gastronomieflächen auf öffentlichen Gehweg- und Parkplatzflächen vor dem Gebäude Im Wulve 34. Der beantragte Zeitraum für die Nutzung erstreckt sich vom 1. März bis zum 30. September 2022.

Die Nutzung umfasst zwei Teilflächen. Auf dem Gehweg ist eine Fläche von 1,80 m x 11,40 m unmittelbar an der Hausfassade vorgesehen. Auf dem Parkstreifen soll eine Fläche von 2,00 m x 11,40 m genutzt werden, wobei ein Sicherheitsabstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand einzuhalten ist. Zur Sicherung der Gäste ist eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen vorzunehmen. Zwischen den beiden Nutzungsflächen bleibt eine Restgehwegbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr erhalten. Die Nutzung von Parkraum für Elektrofahrzeuge, Ladezonen oder Behinderdeparkplätze ist von der Aufstellung nicht betroffen.

Zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner ist die Nutzung auf bis spätestens 22:00 Uhr begrenzt. Laut Verwaltung liegen für den Zeitraum der vorangegangenen Nutzung keine Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen vor. Die beteiligten Fachbereiche haben im Prüfverfahren keine Bedenken gegen die Erteilung der befristeten Erlaubnis geäußert.

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