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Vorlage

Die Bezirksvertretung VI beschließt, die neue Erschließungsstraße an der Straße Im Mühlenbruch – Arbeitsbezeichnung X35 – erhält die Bezeichnung „Im Mühlengarten“

0181/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VI hat beschlossen, die neue Erschließungsstraße an der Straße „Im Mühlenbruch“ im Stadtteil Stoppenberg offiziell als „Im Mühlengarten“ zu benennen. Die Straße, die unter der Arbeitsbezeichnung X 35 geführt wird, entsteht im Rahmen des Bebauungsplanes 23/18. Durch die Erschließung entstehen zahlreiche neue Wohnhäuser, wobei die Bauanträge für die ersten acht Gebäude bereits eingereicht wurden.

Die Benennung dient der besseren Orientierung im neuen Wohngebiet. Eine Umnummerierung bereits vorhandener Gebäude ist laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr nicht erforderlich. Der Vorschlag für den neuen Straßennamen geht von der Allbau GmbH als Bauherr aus und wird von der Fachverwaltung unterstützt.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungsgewalt über die Benennung von Straßen und Wegen bei der Bezirksvertretung, sofern es sich nicht um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt. Die Kosten für die Erstellung des Straßennamenschilds werden mit 150,00 Euro veranschlagt. Der Benennungsbeschluss wird nach dem formellen Verfahren im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig.

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