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Vorlage

Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Gebäude Grafenstr. 48

0207/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) · mehrheitlich keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IX des Stadtbezirks IX wird im Rahmen einer Anhörung darüber informiert, dass für das Gebäude in der Grafenstraße 48 in Essen-Werden eine befristete Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung eines Straßencafés auf öffentlicher Verkehrsfläche erteilt wurde. Die Erlaubnis umfasst eine Fläche von 1,70 Metern Tiefe und 7,00 Metern Breite unmittelbar vor dem Ladenlokal in der Fußgängerzone. Der Zeitraum dieser befristeten Genehmigung erstreckt sich vom 6. September 2021 bis zum 31. Dezember 2022.

Nach einer verwaltungsinternen Prüfung wurde die befristete Sondernutzung mit dem Hintergrund erteilt, die finanziellen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Gastronomiebetriebe zu berücksichtigen. Dabei ist die Einhaltung einer Restgehwegbreite von 3,50 Metern bei korrekter Ausübung der Sondernutzung sichergestellt.

Die Vorlage sieht vor, dass eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis ab dem Jahr 2023 erteilt werden soll, sofern die aktuelle Erlaubnis bis zum Jahresende regelkonform ausgeübt wird. Die Bezirksvertretung IX nimmt die Erteilung der befristeten Erlaubnis zur Kenntnis und erhebt keine Bedenken gegen eine beabsichtigte unbefristete Sondernutzung ab 2023. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich.

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