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Bezirksvertretung V

Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Vandalismus auf dem Karnaper Friedhof

0249/2022/BV V Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 22. Februar 2022 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Eingabe, die am 3. Januar 2022 eingereicht wurde, ist der Hinweis auf Vandalismus auf dem Karnaper Friedhof sowie die Bitte um Bearbeitung der Problematik.

Im Zuge des Verfahrens wurde die Stellungnahme des Fachbereichs 67, der Friedhofsverwaltung von Grün und Gruga, vorgelegt. Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung sah vor, diese Stellungnahme der zuständigen Stelle lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere Entscheidung über Maßnahmen oder Kosten wurde in dieser Vorlage nicht getroffen.

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