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Bezirksvertretung II

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Anwohnerparken in der Straße Am Uhlenkrug

0268/2022/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung II wurde eine Beschwerde bezüglich der Parksituation in der Straße Am Uhlenkrug zur Kenntnis genommen. Ein Anwohner hatte im Oktober 2021 darauf hingewiesen, dass die Parksituation für Anlieger erheblich schlechter geworden sei und kaum noch Parkraum zur Verfügung stehe. Als Maßnahmen zur Entspannung der Lage wurden die Änderung von Parkverbotsschildern hin zu Anwohnerparkbereichen sowie eine mögliche Zufahrt über die angrenzende Wittenbergstraße vorgeschlagen.

Die Verwaltung nahm zu diesem Anliegen Stellung und erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen. Öffentliche Straßen unterliegen dem gesetzlich gesicherten Gemeingebrauch, was den gleichberechtigten Zugang für alle Verkehrsteilnehmer sicherstellen soll. Die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen ist gemäß der Straßenverkehrsordnung an strenge Auflagen gebunden, die großflächige Untersuchungen erfordern. Eine Beschränkung der Parkbereiche auf einzelne Straßen oder einzelne Häuser ist rechtlich nicht zulässig. Zudem wies die Verwaltung darauf hin, dass der Rat der Stadt Essen im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen hat, sämtliche Planungen für neue Bewohnerparkbereiche einzustellen. Die Umsetzung neuer Regelungen wäre daher mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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