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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen

0350/2022/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird im Rahmen der Sitzung am 15. März 2022 über die Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen beraten. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, den Stiftungsabschluss für das Jahr 2021 förmlich festzustellen und die Verwendung der Stiftungsmittel für diesen Zeitraum zur Kenntnis zu nehmen.

Im Berichtszeitraum 2021 wurden an neun Antragsteller insgesamt 4.200 Euro ausgezahlt. Die Beihilfen beliefen sich dabei auf 700 Euro für das erste Kind sowie 550 Euro ab dem zweiten Kind, wobei drei Personen zusätzlich eine ergänzende Beihilfe des Jobcenters erhielten. Vier Anträge wurden aufgrund von fehlenden Unterlagen, zu hohem Einkommen oder versäumten Fristen abgelehnt. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen sich inklusive Depotkosten auf 4.210,66 Euro.

Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2022 der Kapitalrücklage zuzuführen. Basierend auf den Erwartungen der zuständigen Fachabteilung über voraussichtliche Erträge von etwa 6.750 Euro würde dieser Betrag zur Kapitalverstärkung circa 2.250 Euro entsprechen. Die Stiftungsmittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.

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