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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung

0353/2022/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung entschieden. Im Rahmen der Vorlage des Stadtdirektors wurde der Stiftungsabschluss für das Jahr 2021 förmlich festgestellt.

Ein weiterer Beschluss betrifft die künftige Verwendung der Erträge aus der Vermögensverwaltung. Es wurde vereinbart, ein Drittel des Überschusses aus dem Jahr 2022 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.

Zudem wurde über die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2022 entschieden. Auf Basis vorliegender Anträge von drei Einrichtungen wurde beschlossen, zwei Einrichtungen einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 2.810,00 Euro zu gewähren. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind.

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