Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung einer Ladezone vor dem Haus Krayer Straße 109
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat in ihrer Sitzung am 8. März 2022 der Einrichtung einer zeitlich befristeten Ladezone vor dem Gebäude Krayer Straße 109 zugestimmt. Der Antrag geht auf eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zurück.
Hintergrund der Vorlage ist das Ersuchen der Leitung eines Lebensmittelgeschäfts im Arena Einkaufszentrum, die eine Ladezone zur Sicherstellung der Warenanlieferung einzurichten. Die Nutzung der Zone soll zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Geschäfts erfolgen, wobei die Zeiten von Montag bis Freitag jeweils zwischen 7.00 und 19.00 Uhr sowie samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr liegen. Ziel der Maßnahme ist es, die Anlieferungsprozesse zu ermöglichen, ohne den fließenden Verkehr zu beeinträchtigen.
Die zuständige Polizei sowie der Straßenbaulastträger haben der Einrichtung der Ladezone bereits zugestimmt. In der Vorlage wird die Klimarelevanz der Maßnahme als positiv eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.03.2022einstimmig keine Bedenken erhoben
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