Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 hat im Rahmen der Vorlage 0392/2022/BV I die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen, die vom Bezirksbürgermeister sowie einem von der Vertretung zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Aufgrund der Vertretungssituation der zuständigen Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung I wurde vorgeschlagen, den Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung VI zum stellvertretenden Schriftführer der Bezirksvertretung I zu bestellen. Diese Person soll die Niederschriften für die Sitzungen der Bezirksvertretung I am 22. März 2022 und am 26. April 2022 übernehmen. Mit der Umsetzung des Beschlussvorschlags wird die ordnungsgemäße Protokollführung für die genannten Termine sichergestellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.03.2022einstimmig beschlossen
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