Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 2.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · 0392/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 hat im Rahmen der Vorlage 0392/2022/BV I die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen, die vom Bezirksbürgermeister sowie einem von der Vertretung zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Aufgrund der Vertretungssituation der zuständigen Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung I wurde vorgeschlagen, den Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung VI zum stellvertretenden Schriftführer der Bezirksvertretung I zu bestellen. Diese Person soll die Niederschriften für die Sitzungen der Bezirksvertretung I am 22. März 2022 und am 26. April 2022 übernehmen. Mit der Umsetzung des Beschlussvorschlags wird die ordnungsgemäße Protokollführung für die genannten Termine sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 22.02.2022
- 4.Neubeschilderung einer Baumtafel im Essener StadtgartenZur Vorlage · 0466/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, der die Neubeschilderung einer Baumtafel im Essener Stadtgarten zum Gegenstand hat. Mit dem Antrag wird beschlossen, aus den Restmitteln des Haushaltsjahres 2022 einen Betrag in Höhe von 50 Euro brutto für die Erneuerung der Tafel zur Verfügung zu stellen. Zudem soll die Verwaltung mit der Durchführung der Erneuerung beauftragt werden.
Hintergrund der Anfrage ist die Beschädigung einer der Tafeln des Baumlehrpfades im Stadtgarten. Laut dem Antrag konnte eine vorhandene Graffiti-Schrift auf der Tafel nicht mehr entfernt werden. Die geplante Neubeschilderung soll eine neue Folie mit einem Anti-Graffiti-Schutz beinhalten. Die Kosten von 50 Euro beziehen sich dabei ausschließlich auf die Materialkosten für die Tafel und die Folie. Die Montage der neuen Tafel soll durch die zuständige Abteilung Grün und Gruga erfolgen.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Sanierung Gehweg und Baumbeet Hubertstr. zwischen Hausnummer 6 und 8Zur Vorlage · 0467/2022/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0467/2022/CDU einen Antrag gestellt, der die Sanierung eines Gehwegs sowie eines Baumbeets in der Huberstraße betrifft. Konkret richtet sich das Anliegen an den Bereich zwischen den Hausnummern 6 und 8.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, die betreffende Gehwegfläche und das angrenzende Baumbeet so instand zu setzen, dass eine gefahrlose Begehung sowie ein trockenes Begehen des Weges möglich sind. Als Grundlage für den Antrag wurde ein Foto des betreffenden Straßenabschnitts beigefügt. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung I am 22. März 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verkehrssituation KurfürstenstraßeZur Vorlage · 0480/2022/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0480/2022/SPD einen Antrag gestellt, um die Verkehrssituation in der Kurfürstenstraße zu untersuchen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um überhöhte Geschwindigkeiten auf dem Teilstück der Kurfürstenstraße, der von der Ruhrallee bis zur Ampel an der Steubenstraße reicht, zu unterbinden.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Straße ab den Hausnummern 39/40 von einer zweispurigen in eine einspurige Fahrbahn übergeht. Es wird berichtet, dass es auf dem Abschnitt zwischen der Ruhrallee und der Verengung zu Überholmanövern und Drängeln komme, insbesondere wenn die Ampelschaltung an der Kronprinzenstraße kein Halten erzwingt. Laut Antrag nutzen Fahrzeugführer die aktuelle Taktung der Ampel an der Steubenstraße aus, um die Grünphase bei höherem Tempo zu erreichen. Als eine mögliche Maßnahme wird vorgeschlagen, die Ampelschaltung an der Steubenstraße testweise für einige Monate um wenige Sekunden zu verkürzen, um die Auswirkungen auf das Fahrverhalten zu beobachten.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Ausbau des Fahrradverleihsystems metropolradruhrZur Vorlage · 0481/2022/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0481/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Erweiterung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr zum Gegenstand hat. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister, das Anliegen auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung I am 22. März 2022 zu setzen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Betreiber von metropolradruhr die Einrichtung einer neuen Verleihradstation im Bereich der Kreuzung Beisingstraße, Eltingstraße und Stoppenberger Straße prüft.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass das aktuelle Stationsnetz des Angebots das Eltingviertel derzeit nicht abdeckt. Um den Zugang zum System zu ermöglichen, müssten Bewohnerinnen und Bewohner sowie Familien aus diesem Viertel Wege zu Fuß bis zum Universitätscampus oder in die Innenstadt zurücklegen. Eine Ergänzung des Netzers im Eltingviertel wird daher als zweckmäßig dargestellt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Berichte der Beauftragten
- 9.Verkehrliche Problempunkte
- 9.1Unleserliche und defekte Straßenschilder
- 10.Jahresbericht KOD und SIKO 2021Zur Vorlage · 0408/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2021 zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der KOD setzt sich derzeit aus 40 Einsatzkräften im Streifendienst und 16 Kräften im Ermittlungsdienst zusammen. Eine personelle Verstärkung durch Auszubildende sowie die mögliche Besetzung von weiteren 15 Stellen ist für Oktober 2022 vorgesehen. Zudem ist die Zusammenführung der Standorte und der Leitstelle in der Stadtwache Ellernstraße für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Im Berichtsjahr wurden über 3.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und neun Kampfmittelfund-Entschärfungen durchgeführt. Die Abteilung 32-4 soll bis Ende 2022 auf etwa 90 Mitarbeiter aufgestockt werden, während die Stabsstelle Sicherheitskoordination aktuell acht besetzte Planstellen umfasst.
Die Tätigkeiten der Sicherheitskooperation (Siko) umfassten zudem Meldekontrollen und Ortsbegehungen zur Bekämpfung von Schrottimmobilien sowie die Umsetzung des Projekts MISSIMO zur Sozialleistungskontrolle in Zusammenarbeit mit dem LKA NRW. Dabei erfolgte eine Bereinigung des Melderegisters durch die Information der zuständigen Fachbereiche. Die Task-Force „Illegales Gewerbe“ führte im September Razzien gegen den illegalen Export von Elektroaltgeräten durch, was die Schließung von drei Gewerbeflächen zur Folge hatte; ein städtischer Erwerb dieser Flächen wird geprüft. Die Siko unterstützt zudem die Sicherheitskooperation Ruhr mit einer halben Stelle und pflegt die interbehördliche Zusammenarbeit mit Behörden in Malmö und Berlin. Das Projekt SIQUA zur Sicherheitsanalyse der Stadtquartiere Altendorf und Nordviertel wurde im November beendet.
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Beratungsfolge
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Modernisierung und Neukonzeption der Stadtteilbibliothek Huttrop hier: konzeptionelle Ausrichtung der Stadtteilbibliothek Huttrop im Sinne eines „Dritten Ortes“, mit Gesamtkosten i.H.v. 854.900€, vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten FördermittelZur Vorlage · 0327/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbibliothek Essen plant die Modernisierung und Neukonzeption der Stadtteilbibliothek Huttrop. Nach der Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses zum Ende des Jahres 2019 wurde ein neues Objekt am Mählerweg 1 angemietet, welches mit 700,12 Quadratmetern mehr als die doppelte Fläche des vorherigen Standorts umfasst. Das Vorhaben sieht vor, die Bibliothek als sogenannten „Dritten Ort“ – als öffentlichen Raum für Begegnung, Kultur und Kommunikation – weiterzuentwickellen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 854.900 Euro, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt der Bewilligung beantragter Fördermittel steht. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert aus der Flächenvergrößerung sowie der Neuausrichtung der Bibliothek. Die Ausgaben umfassen unter anderem die Planung der Innenausstattung, die Grundausstattung der Einrichtung, Baukosten sowie die Implementierung von RFID-Komponenten für Selbstverbuchung und eine „Open Library“-Technik.
Zur Finanzierung stehen derzeit rund 623.300 Euro im Haushalt zur Verfügung. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 231.600 Euro ist erforderlich, wobei die Deckung durch eingehende Fördermittel im laufenden Jahr vorgesehen ist. Die Verwaltung strebt eine Wiedereröffnung der Stadtteilbibliothek Huttrop am neuen Standort im vierten Quartel des Jahres 2022 an. Der Kulturausschuss hat den Beschluss zur konzeptionellen Ausrichtung gefasst, während die Bezirksvertretung I über die Vorlage zur Kenntnis gesetzt wurde.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 02.03.2022 · Kulturausschuss (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 12.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachstand zur Umgestaltung der Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0358/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert über den aktuellen Sachstand zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße. Das Projekt umfasst den Abschnitt zwischen dem Wasserturm und der Huttropstraße und sieht eine Aufwertung des Straßenraums sowie die Verlegung von Straßenbahnschienen vor. Ziel ist zudem die Schaffung breiterer Seitenräume zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Verwaltung führt aus, dass die angekündigte Beschlussvorlage aufgrund von Fachpersonalmangel und gebundenen Planungskapazitäten nicht wie geplant Ende 2021 fertiggestellt werden konnte. Am Plankonzept haben sich seit dem letzten Bericht keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden jedoch neue Anforderungen der Feuerwehr berücksichtigt. Da der geplante Querschnitt die Positionierung von Leiterwagen unter dem Straßenbahn-Fahrdraht beeinflussen könnte, müssen definierte Aufstellflächen im Seitenraum freigehalten werden. Dies erfordert eine Anpassung der geplanten Lage der Steige an der Haltestelle Wörthstraße sowie eine umfangreichere Signalisierung.
Die Auswirkungen dieser Vorgaben auf die Standorte von Bäumen und die Planung der Fahrdrahtmasten werden derzeit geprüft. Die Verwaltung und die Ruhrbahn beabsichtigen, die weitere Prüfung im Rahmen der Entwurfsplanung an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Ein Planbeschluss ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I sollten den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 14.Straßenbenennung hier: Benennung zweier neuen Erschließungstraßen im Entwicklungsprojekt Kontorhausviertel - Arbeitsbezeichnung Z 35 und A 36 - im Stadtteil WestviertelZur Vorlage · 0477/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen des Entwicklungsprojektes Kontorhausviertel die Benennung zweier neuer Erschließungsstraßen im Stadtteil Westviertel beschlossen. Die Straße mit der Arbeitsbezeichnung Z 35 soll die Bezeichnung „Im Burgfeld“ erhalten, während die Straße mit der Arbeitsbezeichnung A 36 den Namen „Kontorhausstraße“ erhält.
Die Namensvorschläge stammen von der beteiligten Baugesellschaft. Die Bezeichnung „Im Burgfeld“ bezieht sich auf den historischen Flurnamen des Grundstücks und orientiert sich an der nahegelegenen Burgfeldstraße. Der Name „Kontorhausstraße“ wurde aufgrund der geplanten Nutzung der entstehenden Bürohäuser als Mietobjekte vorgeschlagen.
Durch die Benennung sind keine Umnummerierungen bereits existierender Gebäude erforderlich. Die Grundstückseigentümer der Gebäude an der Frohnhauser Straße 67 und 69 wurden über die mögliche Änderung informiert, wobei derzeit kein Interesse an einer neuen Adresse besteht. Die Fachverwaltung unterstützt die vorgeschlagenen Bezeichnungen.
Für die Umsetzung der Straßenbenennung fallen Sachkosten in Höhe von 300 Euro für die Erstellung der Straßennamensschilder an. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Straßen und Wegen bei der Bezirksvertretung, sofern es sich nicht um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt. Der Beschluss wird nach dem formellen Verfahren im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 17.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 0404/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Regelung der Öffnungszeiten der Durchwegung im Einkaufszentrum Limbecker Platz. Seit September 2020 bestand eine Befristung der Öffnungszeiten, die eine Verkürzung von ursprünglich 06:00 bis 00:15 Uhr auf 06:00 bis 22:00 Uhr vorsah. Diese Regelung wurde in mehreren Schritten bis zum 01. Mai 2022 verlängert.
Die Verwaltung legt vor, die Probezeit für die geänderten Öffnungszeiten zum 01. Juni 2022 auslaufen zu lassen und zu den ursprünglich im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Zeiten zurückzukehren. Als Begründung wird angeführt, dass durch die Lockerung der coronabedingten Zugangsbeschränkungen die Grundlage für die verkürzten Zeiten entfallen sei. Zudem wird eine zunehmende Passantenfrequenz in der Innenstadt erwartet, was die Durchlässigkeit zwischen der West- und Innenstadt fördern soll. Eine dauerhafte Erwartungshaltung an verkürzte Zeiten solle vermieden werden.
Obwohl während der Probezeit keine Beschwerden bei der Verwaltung oder dem Centermanagement eingingen, soll das Centermanagement dazu angehalten werden, bis zum 01. November 2022 Daten zu Vorkommnissen wie Vandalismus sowie zur Besucherfrequenz in den späten Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen zu erheben. Auf Basis dieser Ergebnisse soll die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die künftigen Öffnungszeiten berichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Rückkehr zu den ursprünglichen Zeiten zustimmt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Königstreppe Willy-Brandt-PlatzZur Vorlage · 0343/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Modernisierung des ehemaligen Kaufhauses am Willy-Brandt-Platz durch die Koerfer-Gruppe ist der Neubau eines Pavillons geplant. Dieser soll als Ausgang des Untergeschosses, des sogenannten „Basements“, in die Fußgängerzone im Bereich der Kettwiger Straße führen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat der Gestaltung des Pavillons gemäß den vorliegenden Entwürfen grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung hat den Entwurfsprozess in mehreren Abstimmungsrunden begleitet und dabei Kriterien wie Transparenz und Zurückhaltung gegenüber den angrenzenden Baudenkmalen Eickhaus, Handelshof und der ehemaligen Hauptpost festgelegt. Ziel ist es, die Sichtachsen auf diese historisch bedeutsamen Gebäude sowie den Blick in die Kettwiger Straße nicht durch eine extravagante Gestaltung zu beeinträchtigen. Zudem soll der Neubau die künftigen Spielräume für eine umfassende Neugestaltung der Platzfläche, die ab 2024 geplant ist, nicht einschränken.
Die Untere Denkmalbehörde hat keine Bedenken gegen das Vorhaben, da der Entwurf in Größe und Materialität auf das Notwendigste reduziert und an das Projekt „Königshof“ angelehnt ist. Rechtlich basiert die Nutzung des Bereichs auf einem Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1972, der der Koerfer-Gruppe die Nutzung des Untergrunds über der U-Bahn-Trasse gestattet, jedoch die Zustimmung der Stadt für Änderungen des Bauzustandes vorsieht. Konstruktiv ist eine Bepflanzung des Platzes im Erdreich aufgrund der geringen Bodentiefe und des Schutzes der Abdichtungsschicht nicht möglich, sodass Pflanzungen nur in separaten Behältnissen realisiert werden können.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 19.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 0364/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0364/2022/7, welche vom Amt für Stadtplanung und Entwicklung erstellt wurde, liegt zur Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, V und VI vor. Die Beratungsfolge für die jeweiligen Gremien war für den Zeitraum Mitte März 2022 vorgesehen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage nicht formgerecht erstellt wurde. Eine inhaltliche Sachverhaltsdarstellung sowie detaillierte Angaben zu den Gesamtkosten, Folgekosten, Investitionen oder Personalkosten sind dem vorliegenden Text nicht zu entnehmen. Ebenso fehlen Angaben zu Sachkosten oder kalkulatorischen Kosten.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Das Dokument trägt das Datum vom 31. Januar 2024 und weist keine Unterschrift auf.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.SWE-Bauvorhaben Eickenscheidter Fuhr 136Zur Vorlage · 0421/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat im Rahmen der Sitzung am 22. März 2022 über ein Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG informiert. Gegenstand der Vorlage 0421/2022/BV I ist die geplante Gas- und Wasserbaumaßnahme an der Eickenscheidter Fuhr 136.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten die entsprechenden Planungsdaten für das Vorhaben. In der sachlichen Prüfung der Vorlage wurde die Klimarelevanz der Maßnahme bewertet, wobei die Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft wurde. Ein Beschlussvorschlag sah vor, dass die Bezirksvertretung die Informationen zum Bauvorhaben zur Kenntnis nimmt. Weitere Details zu den Kosten oder personellen Aufwendungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.SWE-Bauvorhaben II. HagenZur Vorlage · 0456/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat im Rahmen einer Anhörung am 22. März 2022 über das Bauvorhaben „SWE-Bauvorhaben II. Hagen“ beraten. Gegenstand der Vorlage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I ist die geplante Wassermaßnahme der Stadtwerke Essen AG.
Dem Beschlussvorschlag zufolge nimmt die Bezirksvertretung die Informationen zum Vorhaben zur Kenntnis und erhebt keine Bedenken gegen die Durchführung der geplanten Baumaßnahme. Die entsprechenden Planungsunterlagen wurden der Vorlage beigefügt. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die zuständige Stelle ist vorgesehen. In der Einschätzung der Klimarelevanz wird das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 22.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Erweiterung der Außengastronomie im Stadtbezirk I / Kopstadtplatz 23Zur Vorlage · 0472/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Erweiterung der Außengastronomie am Kopstadtplatz 23 zugestimmt. Der Antrag betrifft die Nutzung von vier Parkplatzflächen direkt vor dem betreffenden Ladenlokal für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September 2022.
Die Entscheidung basiert auf einem Antrag des Fachbereichs 66-5 des Amtes für Straßen und Verkehr, Sondernutzungen. Hintergrund ist das im August 2021 vom Rat beschlossene vereinfachte Verfahren zur Erweiterung von Außengastronomieflächen, das zur Unterstützung der Gastronomie während der Corona-Pandemie eingerichtet wurde. Da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst für den 22. März 2022 angesetzt war, wurde um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung gebeten, um einen Betrieb des Straßencafés ab März zu ermöglichen.
Die Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab keine verwaltungsrechtlichen Bedenken gegen die Nutzung der Parkflächen, da diese bereits in den Jahren 202
20 und 2021 in diesem Umfang genutzt werden durften. Der Betreiber des Lokals hat zugesichert, die straßen- und wegerechtlichen Auflagen zu erfüllen, wozu insbesondere die Schaffung einer Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche gehört. Ein Zeltaufbau wurde seitens der Verwaltung untersagt. Die Erweiterung der Fläche dient dazu, die Kapazitäten im Innen- und Außenbereich an das Niveau vor der Pandemie anzupassen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0382/2022/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung I vom 22. März 2022 enthält Mitteilungen der Verwaltung zu zwei Themenbereichen.
Zunächst übermittelte das Amt für Statistik und Wahlen eine Zusammenstellung der Wahllokale im Stadtbezirk I, die für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 vorgesehen sind.
Des Weiteren nahm die Verwaltung zur Anfrage der Bezirksvertretung bezüglich des Objekts in der Gerlingstraße 14 Stellung. Das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement berichtete zum aktuellen Sachstand der Immobilie. Die Eigentümerin des Gebäudes ist eine Gesellschaft für studentisches Wohnen aus Bad Münstereifel. Laut Auskunft der Wohnungsaufsicht wird derzeit nur eine Wohneinheit im dritten Obergeschoss von einer Einzelperson bewohnt. In den restlichen Einheiten wurden Modernisierungsarbeiten begonnen, die jedoch aktuell nicht fortgeführt werden, wodurch sich das Innere des Gebäudes weitgehend im Rohbauzustand befindet. Müllablagerungen wurden nicht festgestellt. Das Ordnungsamt meldete für das Objekt in den vergangenen zwei Jahren keine Auffälligkeiten.
Hinsichtlich der baurechtlichen Situation teilte die Verwaltung mit, dass eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Studentenappartaments bis zum 23. August 2023 gültig ist, ein Baubeginn jedoch noch nicht erfolgt ist. Eine frühere Genehmigung für den Umbau einer Werkstatt ist bereits abgelaufen. Ein neuer Bauantrag für eine Nutzungsänderung zu vier Apartments ging am 3. März 2022 ein. Seitens der Wohnungsbaufinanzierung liegen keine Informationen über Förderanträge der Eigentümerin vor.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — -siehe Unterpunkte-
Ergebnis: -siehe Unterpunkte- - 23.1Wahllokale im Stadtbezirk I für die Landtagswahl am 15.05.2022
- 23.2Aktion "Hässliche Ecken" Hier: Wohngebäude Gerlingstraße 14
- 23.3Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-Straße
- 23.4Infotafeln Knoten Gladbecker Straße / Berthold-Beitz-Boulevard
- 24.Aktion "Hässliche Ecken"
- 25.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 25.1Fahrradstraße Heinickestraße
- 25.2Grünschnitt Schützenbahn
- 25.3Situation der Ukraine-Flüchtlinge in Essen
- 25.4Tierfütterung im Stadtgarten
- 25.5Großbrand im Univiertel
- 25.6Kinderspielplatz Kloster-/Severinstraße
- 25.7Beschädigte Fahrbahnbeläge im Bezirk I
- 26.Liste der offenen Aufträge
- 27.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 28.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 29.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 29.2GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil