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Vorlage

Installation solarthermischer Anlagen auf Parkplätzen Zeche Carl / Aldi u. Lidl

0505/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 17.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (12. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung V des Stadtbezirks V hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2022 den Bericht der Verwaltung zur Installation solarthermischer Anlagen oder Photovoltaikflächen auf Parkplätzen an der Zeche Carl sowie bei den Aldi- und Lidl-Filialen zur Kenntnis genommen.

Der Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im November 2021. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Errichtung von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auf den dortigen gewerblichen Parkplatzflächen im Rahmen der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Regelungen des § 8 der Bauordnung NRW gefordert werden kann. Gemäß dieser Rechtsgrundlage ist bei Neubauten von offenen Parkplätzen für Nicht-Wohngebäude mit mehr als 35 Stellplätzen die Installation einer Photovoltaikanlage vorgeschrieben, sofern der Bauantrag ab dem Stichtag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht.

Die Verwaltung stellte in dem Bericht fest, dass die Bauanträge für die betreffenden Vorhaben alle vor dem 1. Januar 2022 gestellt wurden. Aufgrund dieses Zeitpunkels besteht seitens der Verwaltung keine rechtliche Grundlage, die Einrichtung solcher Solaranlagen für diese spezifischen Standorte zu fordern.

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