30 km/h vor dem Kreisverkehr Burgaltendorf BV VIII 03.11.2021, 2054/2021/CDU
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 5. April 2022 die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung am Kreisverkehr Burgaltendorf zur Kenntnis genommen. Der zugrunde liegende Antrag der CDU aus dem November 2021 hatte die Verwaltung dazu aufgefordert zu prüfen, ob die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor den Fußgängerüberwegen des neuen Kreisverkehrs in Burgaltendorf die Sicherheit für den fußläufigen Verkehr beim Überqueren der Straße erhöhen kann.
Die Vorlage dient der Information über das Ergebnis dieser Prüfung. In der vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung wurde die entsprechende Untersuchung einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme erstellt, die der vorliegenden Vorlage als Anlage beigefügt ist. Eine detaillierte Aufstellung über die finanziellen Auswirkungen oder personellen Aufwendungen ist in diesem Dokument nicht enthalten, da die Vorlage primär der Kenntnisnahme der Verwaltungsergebnisse dient.
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Beratungsfolge
- 05.04.2022kein Ergebnis hinterlegt
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